50 Jahre Radikalenerlass: Kundgebung vor der Alten PH, Keplerstraße 87 in Heidelberg, 28.10.2021, 16.30 Uhr
Betroffene rehabilitieren!
Gesetzliche Grundlagen aus den Beamtengesetzen streichen!
Kein neuer Radikalenerlass!
Am 28. Januar 1972 verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Willy Brandt den „Extremistenbeschluss“ oder sogenannten Radikalenerlass. Grundlage bildete die aus der Nazizeit übernommene „Gewährbieteklausel“ in den deutschen Beamtengesetzen, die beim bloßen Verdacht einer „falschen Gesinnung“ die Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst ermöglichte.
In den folgenden Jahren wurden ca. 3,5 Millionen Bewerber*innen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft. Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Radikaler“, als „Extremist“ oder als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte. Personen, die „nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurden erst gar nicht eingestellt oder aus dem öffentlichen Dienst entfernt.
Die Überprüfungen führten bundesweit zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Betroffen waren Kommunist*innen, andere Linke bis hin zu SPD-nahen Studierendenverbänden, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA und Gewerkschafter*innen.
Mitglieder und Sympathisant*innen rechter Parteien und Gruppierungen wurden dagegen im öffentlichen Dienst geduldet und bei Bewerbungen fast nie abgelehnt. Baden-Württemberg bildete eine besonders unrühmliches Zentrum der Berufsverbote.
„Berufsverbote-Hochburg“ war die Pädagogische Hochschule (PH) Heidelberg. Bei den meisten der dort rund 50 abgelehnten Lehrerinnen und Lehrer erfolgte dies mit der Begründung „Kandidatur für linke Hochschulgruppen“; aber auch Teilnahme an einer Demonstration gegen Fahrpreiserhöhungen oder wie bei Hornung die bloße Unterschrift unter eine Protesterklärung gegen den „Schieß-Erlass“ – der baden-württembergischen Variante des Ministerpräsidentenerlasses von 1972, benannt nach dem damaligen CDU-Innenminister Karl Schieß, unter den Nazis als „Hakenkreuz-Karle“ bekannt.
Der Radikalenerlass war der Auftakt für eine beispiellose Hetzjagd gegen Linke. Ungezählte berufliche und private Biographien wurden zerstört und ein Klima der Einschüchterung und des Duckmäusertums verbreitet.
Heute, 50 Jahre später, warten die Betroffenen noch immer vergeblich auf eine Rehabilitierung. Die gesetzlichen Grundlagen für Berufsverbote bestehen nach wie vor fort.
Deshalb fordern wir:
- Die Baden-württembergische Regierung muss sich für das begangene Unrecht entschuldigen und die Betroffenen endlich rehabilitieren und entschädigen!
- Jedem Versuch, einen neuen Radikalenerlass zu etablieren – auch unter dem durchsichtigen Vorwand, diesmal gegen Rechts vorgehen zu wollen – ist eine klare Absage zu erteilen.
- Die gesetzlichen Grundlagen für Gesinnungsschnüffelei und politische Repression müssen aus den Beamtengesetzen gestrichen werden!
Dieser Aufruf wurde im Januar 2021 u. a. von folgenden ErstunterzeichnerInnen initiiert:
Esther Bejarano, Auschwitzüberlebende und Ehrenvorsitzende der VVN/ BdA
Alfred Grosser, Publizist und Soziologe; Gregor Gysi, Politiker, Reiner Hoffmann, DGBVorsitzender; Jörg Hofmann, 1. Vorsitzender IG Metall; Beate Klarsfeld, Publizistin; Volker; Pispers, Kabarettist; Bodo Ramelow, Politiker; Marlis Tepe, GEW-Vorsitzende, Max Uthoff, Kabarettist; Hannes Wader, Liedermacher.
MH, Komitee gegen Berufsverbote Heidelberg