Betriebsratswahl aufgrund Gesetzesverstößen unwirksam – Lamy verliert vor Gericht gegen IG Metall
Arbeitsplatz- und Entgelt-“Garantien“ fragwürdig Am 16.10.2018 hat das Arbeitsgericht Heidelberg das erwartete Urteil gefällt und die Wahlanfechtung durch die IG Metall (siehe KIM, 5.10.) per Beschluss bestätigt. Laut IG Metall hat die Geschäftsführung bei der Betriebsratswahl im März Wahlbeeinflussung betrieben und der Wahlvorstand 24 Fehler gemacht. Das Gericht hat drei...