Betriebsratswahl aufgrund Gesetzesverstößen unwirksam – Lamy verliert vor Gericht gegen IG Metall

Arbeitsplatz- und Entgelt-“Garantien“ fragwürdig

Am 16.10.2018 hat das Arbeitsgericht Heidelberg das erwartete Urteil gefällt und die Wahlanfech­tung durch die IG Metall (siehe KIM, 5.10.) per Beschluss bestätigt. Laut IG Metall hat die Ge­schäftsführung bei der Betriebs­ratswahl im März Wahlbeeinflus­sung betrieben und der Wahlvor­stand 24 Fehler gemacht. Das Gericht hat drei Verstöße herausgenommen und seinen Beschluss dar­auf gestützt: Der Wahlvorstand habe es im Wahl­ausschreiben versäumt, die erforderliche Zahl von Stützunterschrif­ten zu nennen; eine der drei Lis­ten habe auch zu wenig Unterschriften enthalten; und der Wahlvor­stand habe Langzeitkranke und Beschäftigte in Elternzeit ange­schrieben, obwohl diese das nicht verlangt hatten. Dies habe das Wahlergebnis beeinflussen können. Auch habe die IG Metall ihr Anfechtungsrecht nicht rechtsmissbräuchlich wahrgenommen, wie von der Geschäftsfüh­rung behauptet.

 Die Wahl bei dem Hei­delberger Schreibgerätehersteller ist aufgrund dieser Verstöße gegen das Betriebsver­fassungsgesetz und die Wahlordnung unwirksam und muss wiederholt werden. Während Firmen gewöhnlich die „schrift­liche Urteilsbegründung abwarten“, hat die Geschäftsführung die Rhein-Neckar-Zeitung und den Mannhei­mer Morgen schon eine Woche vorher zu Pressegesprächen gela­den und bereits vor dem Urteil „Berufung“ angekündigt (RNZ, MM, 12.10.) Laut RNZ vom 17.10. legt sie nun Beschwerde ein und „geht davon aus, dass auch der Betriebsrat Berufung einle­gen wird“. Nach der Devise: Zeit gewinnen, damit der Betriebsrat im Amt bleibt, bis zur Rechts­kraft.

Gegen Gewerkschaften habe man als Geschäftsführung „überhaupt nichts“. Die IG Metall habe aber einen „äußerst aggressiven Wahlkampf“ geführt, mit „wiederholt falschen Unterstellungen“, behauptet die Geschäftsführung weiterhin (nach MM). Ansonsten ging es in dem halbseitigen RNZ-Artikel und 2/3-seitigen MM-Interview mit reißerischen Überschriften auf der Titelseite („Keine be­triebsbedingten Kündigungen in den nächsten zehn Jahren“) dar­um: Nach illegaler Betriebsrats­wahl, Entlas­sung eines Betriebsrats­mitglieds und Aus­stieg aus der Tarifbindung ist Imagepfle­ge of­fensichtlich dringend. Auch bundesweit („finanz­nachrichten.de“) ließ man am glei­chen Tag verbrei­ten: Man habe „im August mit dem Be­triebsrat eine zehnjährige Stand­ort- und Jobgarantie verein­bart. In die­sem Zeit­raum seien keine betriebsbe­dingten Kündigungen mög­lich“. Am 21.8. war dies schon in ei­ner „Mitarbeiterversammlung“ und „Haus­mitteilung“ an alle Beschäf­tigten verkündet worden, un­mittelbar nachdem gegenüber der IG Metall der Ausstieg aus der Tarif­bindung erklärt worden war.

 Aktuell gehe es laut Geschäftsführung nur darum, zusätzlich zu den über 50 be­reits „beende­ten“ Leiharbeitern auch die restli­chen 48 „kontinu­ierlich zu­rückzufahren“. Nachdem 2016/17 Re­kord-Umsatzrenditen von 23 und 30 Prozent gerne mitge­nommen wur­den, soll nun auf einmal „nachhal­tiges Wachstum“ angesagt sein. Man wol­le „zurück zu den alten Werten eines Familienunterneh­mens und stärker Wert auf das Wort Familie legen“ (RNZ). Nicht weniger peinlich: „Wir tragen für unsere Mitarbeiter in Heidelberg Verantwortung. Lamy wird nie Teile der Produktion verlagern – selbst wenn wir dadurch mehr Gewinn machen könnten“ (MM). Denn schon die jetzigen Renditen sind in Indus­triekapital-Kreisen in Deutschland ohnehin ein­malig und bewegen sich in SAP-Sphä­ren, sogar weit über Porsche. 2016/17 verzeichnete Lamy über 60 Millionen Euro „Jahresüber­schuss“. Gerade mal „etwa zehn Millionen Euro für neue Maschinen und neue Handar­beitsplätze“ sollen 2019 von diesen Pro­fiten für Investitionen „eingeplant“ sein.

Mit „Premium“- und „hippen Lifestyle“-Produkten gegen „schrumpfende Märkte“?

 Tatsächlicher Grund der behaupteten „nachhaltigen Entwicklung“ statt „schnellem Wachstum“ dürf­te sein: Seit der „Beendi­gung“ des vorigen Geschäfts­führers im Frühjahr gibt es deutliche Auf­tragsrückgänge, weitere dro­hen angesichts schrumpfender Märkte. In den letzten 18 Jahren hat Lamy jährlich im Schnitt 220 Schreibwarengeschäfte als Partner verloren. Hektisch werden inzwi­schen über die Presse Werbe­kampagnen gestartet: „Auch in Amerika will Lamy wieder präsenter wer­den, um die dortige Er­folglosigkeit zu beenden. Dazu werde im Spätherbst am New Yorker Broad­way eine aufwendig ge­staltete Filiale eröffnet: Wir werden dort unsere Produkte bestmöglich in Szene setzen. Der La­my-Stift soll weltweit als Lifestyle-Produkt genauso selbstverständlich da­zugehören wie das hippe Smartphone“ („Han­delsblatt“-Magazin, 12.10.) Die „neue Strategie“ soll künftig mehr auf Nischen­produkte zielen: „Wir setzen verstärkt auf das Premium-Segment mit hoch­wertigen, handgefertig­ten Schreibgeräten“ (MM). Dieser Bereich ist allerdings längst von an­deren Konkurrenten besetzt – wobei sich die Zahl von Kunden, die an die 350 Euro für solch einen Füllfeder­halter ausgeben können, ohnehin in Grenzen hält.

Was taugen die der Belegschaft gemachten „Garantien“?

 „Die Mitarbeiter müssen sich keine Sorgen machen. Es ist uns wichtig, dass jeder, der eingestellt wird, auch hier in Rente gehen kann“ (RNZ) – weiter kann man sich kaum aus dem Fenster lehnen. Und die Beruhigungspille über den Mannheimer Morgen lautet: „Für die Mitarbeiter ändert sich gar nichts“. Tat­sächlich sind alle 14 Tarifverträge gekündigt. Und damit müssten bei „wirtschaftlichen Problemen“ die Beschäftigten nach Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist nur individuell „über­zeugt“ wer­den, per Einzelarbeitsvertrag rechtlich auf Leis­tungen zu verzich­ten. Wenn absehbar für die 355 Stamm­beschäftigten (davon 300 in der Produkti­on) nach Mei­nung der Geschäftsführung „nicht mehr ge­nug Ar­beit da“ sein sollte, könnte die wacklige „Betriebsver­einbarung“ („zehn Jahre keine betriebs­bedingten Kündigungen“) schnell Makula­tur werden – natür­lich „nur, um Schlimme­res zu verhin­dern“. Ohnehin sind bei solchen „Standort- und Arbeitsplatzsicherungs-Vereinbarun­gen“ stets Formulierungen üblich wie „es sei denn, es treten unvorhergesehene, wirtschaftliche Pro­bleme“ auf.

Noch weniger wert sind die in der ominösen Ver­einbarung „garan­tierten zehn Jahre Entgelterhö­hungen wie in der Me­tallindustrie“. Denn mit Be­triebsräten können Tarife gar nicht verein­bart wer­den. Dies geht laut Ta­rifvertrags- und Betriebsver­fassungsgesetz nur mit Gewerkschaften. Der Be­legschaft ist zu wünschen, dass sie auf sol­che „Ga­rantien“ nicht an­gewiesen sein wird. Die IG Me­tall hat im September alle Mitglieder angeschrieben und ihnen Un­terstützung angeboten.

mho