Streit um Mietspiegel: Gutachter Walter Krämer wird vom Mieterverein abgelehnt

Auseinandersetzung um Mietspiegel zwischen „Haus und Grund“ und Mieterverein

Wohnen in Mannheim | Symbolbild: Archiv

Das Verfahren, in dem es um den Mannheimer Mietspiegel geht, ist am 23. November 2018 durch das Mannheimer Amtsgericht eröffnet worden und läuft seit her. Der vom Gericht berufene Gutachter, der Dortmunder Professor für Statistik, Walter Krämer, hat nun ein 23-seitiges Gutachten über den Mannheimer Mietspiegel verfasst und „massive Mängel“ festgestellt. Der Mannheimer Mieterverein, hat aus gutem Grund einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter gestellt.

Darüber wird das Gericht in den kommenden Tagen entscheiden. Erst danach wird sich das Gericht mit dem eigentlichen Gegenstand (Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung und damit korrespondierend Rechtmäßigkeit des Mannheimer Mietspiegels) befassen. Wenn es dann zu einer Entscheidung kommt, ist damit zu rechnen, dass das Verfahren in höheren Instanzen seine Fortsetzung finden wird. Mit einer rechtsgültigen Entscheidung wäre laut MM vom 12.09.2019 frühestens 2021 zu rechnen.

Um was geht es im Verfahren?

Der Mannheimer Eigentümer- und Vermieterverband „Haus & Grund Mannheim Immobilien GmbH“ will den Mannheimer Mietspiegel zu Fall bringen. Er will Mieterhöhungen oberhalb des Mannheimer Mietspiegels durchsetzen.

Dafür nutzt er zwei Fallbeispiele. In einem der Öffentlichkeit bekannten Beispiel geht es um eine Mieterhöhung einer Feudenheimer Mietwohnung von 630 auf 734, 34 €. Mit dieser satten Mieterhöhung läge die Miete deutlich über dem Mannheimer Mietspiegel. Der Mieter, vertreten durch den Mannheimer Mieterverein, verweigert aus diesem Grund die Zahlung der Mieterhöhung. Dagegen wiederum klagt jetzt die Vermieterin, die ihrerseits rechtlich von Haus & Grund vertreten wird.

Von vornherein hat Haus & Grund erklärt, dass es ihm nicht nur um die von ihm vertretenen Fälle geht, sondern darum, den Mannheimer Mietspiegel zu Fall zu bringen. Sinniger Weise führt für Haus & Grund Rechtsanwalt Josef Piontek dieses Verfahren. Er ist gleichzeitig dessen Vorsitzender.

Zankapfel Mannheimer Mietspiegel

Haus & Grund moniert die Einbeziehung der GBG-Wohnungen in den Mannheimer Mietspiegel, da diese Wohnungen mit durchschnittlichen Mietpreisen unterhalb des durchschnittlichen Mietniveaus liegen und damit den Mietspiegel nach unten drücken würden.

Da Haus & Grund mit dieser Argumentation schwerlich vor Gericht durchkommen dürfte, verlegt er sich nun offensichtlich mit seiner Argumentation darauf, dem Mannheimer Mietspiegel schwere statistische Mängel zu unterstellen. Hierfür kommt ihm der Statistikprofessor Walter Krämer gerade recht, der nun als Gutachter berufen worden ist.

Der Gutachter Walter Krämer

Der Gutachter Walter Krämer wird vom Rechtsanwalt des Mietervereins, Alexander Sauer, aus gutem Grunde, abgelehnt. Krämer habe sich schon vorher ganz klar gegen Mietspiegel generell geäußert und sei damit befangen. Ein Ablehnungsgrund wäre laut MM ein Interview, das Krämer am 21. März 2019 in der “Wirtschaftswoche” geführt habe. Darin äußert sich Krämer dezidiert u.a. so: „Außer in München gibt es derzeit unter den mir bekannten Mietspiegeln keinen einzigen qualifizierten in Deutschland“. Der Artikel ist überschrieben mit: „Mietspiegel – Ein Amateurprodukt voller Fehler“. Krämer behauptet laut MM, dass die vom Anwalt des Mietervereins zitierten Passagen aus dem Zusammenhang gerissen seien. Im Interview habe er darauf hingewiesen, „dass es in vielen Städten gute Mietspiegel gibt“.

Wer sich die Mühe macht, sich den Artikel gegen Entgelt von der Wirtschaftswoche zu besorgen, der wird feststellen, dass die von Krämer behauptete Aussage in keiner Weise getätigt worden ist. Die Frage ist nun: Wer behauptet hier nun Falsches? Der Redakteur des Mannheimer Morgen oder der Statistik-Professor?

Liest man den Artikel der Wirtschaftswoche in Gänze und außerdem noch andere Publikationen, die z.T. im Internet einlesbar sind, so tun sich eher Abgründe auf. Krämer zeigt sich generell als harter Gegner gesetzlicher Regelungen pro Mieterschutz. Im besagten Artikel sagt er: „Das Problem in Deutschland ist ein Zuviel an rechtlichem Mieterschutz“. „Der beste Mieterschutz sind nicht mieterfreundliche Gesetze, sondern mehr Wohnungen.“ So ist es nicht verwunderlich, dass ausgerechnet die Stadt Wien, die allenthalben von Wohnungspolitikern ob ihrer Wohnungspolitik gelobt wird, von Krämer als Negativ-Beispiel genannt wird. Letztlich entpuppt sich Krämer als knallharter Neoliberaler, dem Sozialregelungen vom Prinzip ein Dorn im Auge sind.

Doch damit nicht genug: Bei Recherchen über die Person Walter Krämer fällt auf, dass er auch eine Flanke nach Rechtsaußen offen hat. In der Wirtschaftswoche vom 12. Juni 2014 erklärt das FDP-Mitglied Krämer auf die Frage: „Mit ihren Positionen wären sie in der “Alternative für Deutschland” doch besser aufgehoben. Und mit vielen Ökonomen-Kollegen in bester Gesellschaft?“ „Ich habe die (die AfD, die Red.) auch gewählt. Vor Hans-Olaf Henkel und Bernd Lucke, den ich seit vielen Jahren gut kenne, habe ich Riesenrespekt. Die haben meine volle Sympathie.“

Bis 2015 hat Krämer auch mehrmals auf Veranstaltungen der AfD gesprochen. Das einschlägig bekannte Medium „Übermedien“ schreibt im August 2016 von der „Pegidahaftigkeit des Vereins Deutsche Sprache“, dessen Vorsitzender Krämer selber ist.“ So wettere Krämer etwa gegen „den aktuellen Meinungsterror der weitgehend linksgestrickten Lügenmedien.“

Der Befangenheitsantrag gegen Walter Krämer erfolgt zu Recht. Es wäre ein Skandal, wenn das Gutachten eines Menschen mit solch zweifelhafter Expertise die Wohnungspolitik bestimmen sollte.

Am Schluss noch ein kleiner Hinweis: Über die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel kann man natürlich durchaus verschiedener Meinung sein. Zur Zeit ist ja so, dass nur Mietänderungen und Neumietverträge innerhalb der letzten vier Jahr in die Berechnungen des Mietspiegels einfließen. Der Deutsche Mieterbund z.B. fordert, dass alle Mieten, also auch die Bestandsmieten zur Berechnung des Mietspiegels heran gezogen werden. Das wäre in der Tat dann transparent und sozialpolitisch sinnvoll. Das ist aber was ganz Anderes, was Walter Krämer vorgibt.

(Roland Schuster)