Betr. Eskalation beim Jobcenter Mannheim – Berufungsverfahren jetzt beim Landgericht Mannheim
Das Kommunalinfo berichtete: Am 25. Juni dieses Jahres wurde Ufuk T. zu 170 Tagessätzen à 15€ wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Körperverletzung“ verurteilt.
Was war geschehen? Ufuk T. hat sich an das Jobcenter Mannheim wegen ausstehender Zahlungen gewandt und hat dort mit seiner Frau und Tochter persönlich um 16 Uhr vorgesprochen. Dort wurde er aber wieder abgewiesen, da die zuständige Sachbearbeiterin nicht mehr im Hause war. Ufuk T. brauchte das Geld aber dringend und ließ sich nicht abweisen. Schließlich wurde die Polizei geholt, die ein Hausverbot aussprach. Ufuk T. ging aber nicht freiwillig, sondern verlangte Gehör und Unterstützung durch das Jobcenter. Sodann eskalierte die Auseinandersetzung und Ufuk T. wurde zu Boden gebracht und gewaltsam herausgeführt. Dieser Sachverhalt ist ziemlich unstrittig. Was strittig ist, ist der Verlauf der körperlichen Auseinandersetzung zwischen Ufuk K. Und den Polizeibeamten. Das Amtsgericht Mannheim hat offensichtlich bei seinem Urteil sich fast ausschließlich auf die Darstellung der Polizeibeamten gestützt.
Ufuk T. hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Er bestreitet, dass von ihm die tätliche Auseinandersetzung ausgegangen sei. Das Berufungsverfahren wird nun vom Landgericht Mannheim verhandelt. Ein Termin steht noch aus.
Für öffentliches Aufsehen hat die Stellungnahme von Liedermacher Konstantin Wecker gesorgt, der sich in seinem Onlinemagazin „Hinter den Schlagzeilen“ geäußert hat. Er schreibt u.a: „Als engagierter Verteidiger von Menschenrechten protestiere ich hiermit gegen diese Mannheimer Vorgänge.“ „Dass Menschen in Deutschland hungern sollen, weil man sie mit Polizeigewalt aus Amtsgebäuden entfernt und daran hindert, ihren grundgesetzlich garantierten Rechtsanspruch auf ein jederzeit zu gewährleistendes menschenwürdiges Existenzminimum geltend machen zu können, empört mich zutiefst.“
Ufuk T. wird im Berufungsverfahren von dem bekannten Mannheimer Strafverteidiger Günter Urbanczyk vertreten. Urbanczyk hat sich bei einer Veranstaltung zu diesem Verfahren dahingehend geäußert, dass bei der Eskalation beim Jobcenter offensichtlich etwas schief gelaufen ist. Wie es dazu kommen konnte, will er in diesem Verfahren ergründen. Ebenso will er die sozialen Hintergründe, die so etwas möglich machen, beleuchten. Dies sei im ersten Verfahren offensichtlich zu kurz gekommen.
Roland Schuster