Tarifabschluss bei den Verkehrsbetrieben Rhein/Neckar
Tarifabschluss bei der RNV
Verbesserungen im Mantel und Gehalt durchgesetzt
Pressemitteilung 07.11.2020
In der fünften Verhandlungsrunde für die 2.200 Beschäftigten der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen wurde heute in den frühen Morgenstunden in Mannheim ein Tarifabschluss erreicht. Der Gehaltsabschluss des öffentlichen Dienstes wird mit einer stärkeren sozialen Komponente übernommen, so einer Corona-Prämie von 700 Euro und einem Mindestbetrag bei der ersten und zweiten Gehaltsstufe von bis zu 70 Euro. Auch beim Manteltarifvertrag konnte ver.di nach insgesamt drei Warnstreiktagen Verbesserungen durchsetzen.
Andreas Schackert, ver.di Verhandlungsführer: „Der Arbeitgeber hat den Entgeltabschluss von Potsdam erheblich aufgestockt. Alle unteren Entgeltgruppen profitieren von der nachhaltigen sozialen Komponente, auch Beschäftigte im Fahrdienst und den Werkstätten. Dazu kommen materielle Verbesserungen bei den Sonderzahlungen sowie die Einführung zusätzlicher freier Tage durch Umwandlung von Sonderzahlungsanteilen. Am Ende lag ein faires Angebot mit einer noch vertretbaren Laufzeit auf dem Tisch. Wir sind überzeugt, dass wir den ÖPNV in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen mit diesem Abschluss stärken.”
Das Tarifergebnis im Einzelnen:
Entgelt:
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Die Entgelterhöhungen des TV-N werden übernommen und verbessert: Am 01.04.2021 plus 1,4 Prozent, mindestens 60 Euro (EG 2-7: mindestens 70 Euro), am 01.04.2022 plus 1,8 Prozent mindestens 70 Euro.
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Azubis jeweils 25 Euro mehr am 01.04.2021 und 2022.
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700 Euro Coronaprämie für alle (Azubis: 300 Euro)
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Kopplung der Entgeltregelung statt an TV-N neu an TVÖD (neu: automatische Übernahme Einmalzahlungen, Sockelbeträge, Arbeitszeit)
Mantel:
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Alle Zuschläge (§ 11 Abs. 1) werden neu auf der Basis von Stufe 3 der Entgeltgruppe des Beschäftigten (bisher: Stufe 1) gezahlt.
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Überstunden im Fahrdienst werden ab der ersten Minute gezahlt (ab 01.07.21) – bisher erst ab der 15. Minute.
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Erhöhung des Urlaubs- und Weihnachtsgeld von bisher jeweils 50 auf jeweils 80 Prozent des Monatsbruttos, dafür Ab-
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schaffung des Leistungsentgelts (individuelles Volumen bisher 40-60 Prozent des Monatsbruttos); zusätzlich Sonderzahlung in Höhe von bis zu 15 Prozent des individuellen Monatsbruttos jährlich (Fahrdienst bis
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18 Prozent) abhängig von der Zahl der Abwesenheitstage.
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Aufwertung einzelner Handwerkstätigkeiten/ Verbesserungen bei der Eingruppierung von höherwertigen Aufgaben in den EG 5 bis 8.
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Drei freie Tage jährlich zusätzlich möglich durch Umwandlung von je fünf Prozentpunkten vom Urlaubsgeld.
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Prämie 100 bis 500 Euro (je nach Note) für Azubis, die nach Abschluss der Ausbildung im Betrieb bleiben.
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Ausbildungszeit gilt für die Jubiläumsprämie als Betriebszugehörigkeit.
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Anspruch auf Übernahme für Azubis unbefristet verlängert.
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Für Jobradleasing (Entgeltumwandlung) betriebliche Regelung möglich.
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Aufnahme on demand-Verkehren in Tarifvertrag (EG 4, Anl. Fahrdienst).
Die Laufzeit aller Tarifverträge (Mantel, Azubi, Demographie, Zeitwertkonten) und die Entgeltkopplung werden auf 31.12.2024 festgelegt.
Außerdem einigten sich die Tarifparteien, die bei Gründung der RNV 2005 geschaffene Betriebsratsstruktur beizubehalten.
In den parallel laufenden Verhandlungen im TV-N mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) hatte ver.di bereits vergangenen Samstag eine Einigung erzielt. Damit ist der Tarifkonflikt im kommunalen Nahverkehr in Baden-Württemberg beendet.
In Baden-Württemberg gilt der TV-N für rund 6.400 Beschäftigte in sieben kommunalen Verkehrsbetrieben in Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Esslingen und Heilbronn. Der Haustarifvertrag bei der RNV gilt für 2.200 Beschäftigte in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Insgesamt werden in den acht Verkehrsunternehmen weit über eine Million Kundinnen und Kunden pro Tag befördert
ver.di Rhein-Neckar