Gehwege sind keine Parkplätze
Die Gemeinderatsfraktion LI.PAR.Tie., in der sich DIE LINKE, Die PARTEI und die Tierschutzpartei zusammengeschlossen haben, begrüßt die Durchsetzung des Parkverbots auf Gehwegen in Mannheim als Bestandteil der Verkehrswende. Die Straßenverkehrsordnung hat schon immer das Gehwegparken untersagt. Ausnahmen sind durch Markierungen und Beschilderung gekennzeichnet. Die widerrechtliche Duldung der Verstöße gegen dieses Verbot wird nicht dadurch besser, dass sie jahrzehntelange Praxis war und ist. Denn Gehwege sind für Fußgänger*innen, Menschen im Rollstuhl oder Kinderwagen und Kinder auf Fahrrädern da, nicht für Autos.
Parkraumkonzepte und weniger Autos
Den Fraktionsmitgliedern ist allerdings klar, dass es schon jetzt in vielen Quartieren kein ausreichendes Angebot an Stellplätzen für Autos gibt. Deshalb ist die zügige Entwicklung von Parkraumkonzepten schrittweise in allen Stadtteilen wichtig. Zu diesen Konzepten gehört die Ausweitung der Anwohnerparkzonen und vereinzelt auch die Errichtung von Quartiersgaragen. Für private Stellflächen und Garagen sollten zweckfremde Nutzungen untersagt werden, wenn dadurch Autos den öffentlichen Straßenraum zuparken. Die effektivste Maßnahme gegen die Parkplatznot ist aber die Verringerung der Menge an PKW. Dazu bedarf es allerdings alltagstauglicher Alternativen wie die Ausweitung des Bus- und Bahn-Angebots, mehr und günstigeres Carsharing und eine bessere Fahrrad-Infrastruktur.
Duldung in begrenzter Übergangsfrist
Bis die Parkraumkonzepte verabschiedet sind, ist eine Duldung des Gehwegparkens unter bestimmten Voraussetzungen für die Fraktion akzeptabel. Wichtig ist dabei eine freie Gehwegbreite zwischen Grundstücksgrenzen und parkenden Autos von mindestens 1,5 Meter, besser von 2 Meter. Für schmalere Gehwege ist die Duldung ausgeschlossen. Diese Duldung darf aber kein Zustand von mehreren Jahren darstellen. Die Verkehrskonzepte müssen früher vorliegen. Verkehrsgefährdendes Parken muss schon jetzt konsequent mit Bußgeldern belegt werden.
Längerfristig darf das Gehwegparken nur noch innerhalb markierter Flächen auf besonders breiten Bürgersteigen erlaubt sein. Allerdings lässt die StVO auch hier nur Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 2,8 t zu. Das bedeutet, dass große SUVs wie Audi Q7 oder BMW X5 sowie Transporter und Kleinbusse generell nicht auf Gehwegen parken dürfen. Große SUV haben allerdings in der Stadt ohnehin nichts verloren. Für Transporter und Firmenfahrzeuge von Handwerkern schlägt die Fraktion die Ausweisung von Sonderparkzonen am Rand der Wohnquartiere vor. Denn die Betroffenen haben häufig gar keine andere Wahl, als nach Feierabend mit ihren Firmenfahrzeugen nach Hause zu fahren. Und die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn sie sich am Alltag der Menschen orientiert.