Baden-württembergische Gemeinderäte unterstützen von Berufsverbot Betroffene
Nach Anträgen von Linken-, Grünen- und SPD-Fraktionen sowie anderer kommunaler Gruppierungen haben sich seit März 2023 die Gemeinderäte in Heidelberg, Konstanz, Tübingen und Mannheim in Beschlüssen an Landesregierung und Landtag gewandt, die Forderungen der von Berufsverbot Betroffenen nach Rehabilitierung und Entschädigung zu erfüllen. Auch das Gremium in Freiburg hat sich Ende November in erster Abstimmung dem inhaltlich angeschlossen (endgültige Verabschiedung Ende Januar). In Stuttgart, Karlsruhe und Heilbronn laufen entsprechende Beratungen noch.
“Wir geben erst auf, wenn wir in die Kiste gehen”, hat einer der Betroffenen vor laufenden Kameras am 8. Februar 2023 nach dem gescheiterten eineinhalbstündigen Gesprächn bei Kretschmann (Grüne) in dessen Stuttgarter Dienstvilla Reitzenstein erklärt. Reinhard Gebhardt aus Mannheim ist keine vier Monate später mit 74 gestorben. Andreas Salomon aus Rosenheim hatte auf Grund Berufsverbot 1976 als Lehrer in Karlsruhe drei Jahre später an eine Privatschule in Bayern „emigrieren“ müssen.
Nach über einem Jahr Auseinandersetzungen hatte der Ministerpräsident 19 Betroffene der 70er/80er Jahre zu einem Gesprächstermin eingeladen. Auch dabei hat Kretschmann die von einer breiten Öffentlichkeit, Parteien und Gewerkschaften unterstützten Forderungen der in Baden-Württemberg Betroffenen kategorisch abgelehnt.
Gegen Kretschmann-Basta
Kretschmann war nach dem Gespräch laut Presse zwar „zerknirscht“, ging aber offenbar davon aus, dass er nun mit seinem Nein endgültig durch sei. Er könnte sich getäuscht haben. Denn bereits Ende März solidarisierte sich der Heidelberger Gemeinderat in einer Resolution mit den Betroffenen und forderte Landesregierung und Landtag ausdrücklich auf, deren „Forderungen nachzukommen“. Die Gremien in Konstanz und Tübingen zogen im Juli nach. Im Oktober verabschiedete auch der Gemeinderat in Mannheim eine Entschließung. Und am 28.11. gab es zuletzt in Freiburg im fünften kommunalen Parlament ebenfalls eine Mehrheit für einen entsprechenden Antrag. Die Verwaltung hat den Auftrag erhalten, ihn als Verwaltungsvorlage am 30.01.2024 im Gremium endgültig abstimmen zu lassen. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Freiburg als Aufsichtsbehörde eine Eingabe von Gemeinderatsmitgliedern seitens CDU und anderen, der Antrag sei „rechtswidrig“, da das Gremium keine “Befassungskompetenz“ dazu habe, zurückgewiesen.
Alle genannten Beschlüsse wenden sich entschieden gegen Kretschmanns Nein. Während örtliche Zeitungen darüber informierten, war dies, anders als 2022, landesweit nicht der Fall. Auch über die Aktivitäten der Betroffenen anlässlich des 50. Jahrestags des Schiess-Erlasses am 2. Oktober (Kulturveranstaltung in Karlsruhe, Mahnwache auf dem Stuttgarter Schlossplatz) wurde nichts berichtet – ausgenommen die in Stuttgart erscheinende Wochenzeitung „Staatsanzeiger“, die dies am 22.09.23 im Vorfeld aufgegriffen hat.
In Reutlingen haben am 30.11.2023 18 Sitze von Grünen, SPD und Linken gegen die dortige Mehrheit von CDU-, FDP-, Freie Wähler- und AfD (zusammen 22 Stimmen) für eine Verabschiedung nicht gereicht. In Stuttgart, Karlsruhe und Heilbronn beraten Gemeinderatsmitglieder derzeit noch, ob ein betreffender Antrag ebenfalls eingebracht wird.
Entschließungen verweisen auf Heidelberger Forschungs-Studie
Sämtliche Beschlüsse stellen Kretschmann den 2022 veröffentlichten und von der Landesregierung 2019 selbst in Auftrag gegebenen 684-seitigen Forschungsbericht der Universität Heidelberg entgegen. Zitiert werden explizit darin enthaltene örtliche Beispiele der rigorosen Umsetzung des in Baden-Württemberg nach Karl Schiess (damaliger Innenminister) Schiess-Erlass genannten Erlasses, mit der Verfolgung vorwiegend linker Lehrkräfte, aber auch anderer im Öffentlichen Dienst Beschäftigter.
Nach den in der Studie zitierten offiziellen Angaben des Innenministeriums habe es in Baden-Württemberg 222 Nichteinstellungen und 66 Entlassungen gegeben. Wie untertrieben dies ist und wie hoch die Dunkelziffer, zeigt die Entschließung des Heidelberger Gemeinderats: Er verweist darauf, dass dort allein „für über 100 Betroffene, die in Heidelberg, studiert, gelebt und gearbeitet haben, der Erlass schwerwiegende Folgen hatte“ (belegt durch eigene Recherchen und vorhandene Namenslisten Betroffener). Die Praxis sei gemäß Forschungsstudie „von Anfang an als rechtswidrig einzustufen gewesen“ (S. 289), weil sie „mit der ILO-Konvention Nummer 111 nicht übereinstimmte“ (Internationale Arbeitsorganisation 1987).
Das Gremium in Konstanz stellt fest: „Das Rektorat der Universität informierte in einem Sonderdruck des Uni-Infos darüber, dass mit Stichtag 18.10.1974 bereits 500 Überprüfungsverfahren zu Uni-Angehörigen vom Innenministerium vorlagen (die Uni hatte damals gerade einmal 2.000 Studierende). Binnen kürzester Zeit wurden 50 Personen auf Grundlage von Spitzel-Berichten erfasst und waren von Entlassung bedroht. Professoren und der Kleine Senat in Konstanz mit Rektor Frieder Naschold wandten sich ausdrücklich gegen die Verfahren.“ In der Folge müssten laut Gemeinderat „Betroffene heute in Altersarmut leben, mit Renten von weniger als 700 Euro im Monat“: Gefordert wird, „einen Entschädigungsfonds einzurichten“, damit „ihre materiellen Nachteile ausgeglichen werden. Die Praxis der Berufsverbote wurde 1995 auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg als Unrecht verurteilt.“
Im Beschluss des Gemeindeorgans in Tübingen heißt es: „Einige der mehr als 30 Betroffenen haben bis heute aktiv an der Gestaltung der kommunalen Demokratie mitgewirkt und jahrelang in Ortsbeiräten, im Tübinger Gemeinderat und Kreistag mitgewirkt. In rechtlicher Hinsicht ist die Praxis der Berufsverbote als Einschränkung der Grundrechte zu verurteilen (S. 495 der Heidelberger Studie).“ Das Gremium bekräftigt die Feststellung der Historikerin Mirjam Schnorr: „Die Frage, ob die Betroffenen ihre Forderungen in naher Zukunft eingelöst wissen können, das zu entscheiden, ist freilich nicht Aufgabe der Wissenschaft, sondern vor allem die des politischen Willens (S. 193).“
Das Mannheimer Gemeinderat zitiert aus dem Forschungsbericht: Unter den ebenfalls „über 30 Betroffenen sollte an der Universität Mitte 1981 sogar eine spanische Staatsangehörige, vorgesehen als Verwaltungsmitarbeiterin zur Aushilfe (Reinemachefrau), auf Anfrage ihres Arbeitgebers, dem universitätseigenen Rektorat, auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden (S. 47)“. In der Resolution wird betont, dass namhafte Mannheimer Professoren, darunter der Soziologe und Dekan Wolfgang Zapf sowie der renommierte Politikwissenschaftler Rudolf Wildenmann schon 1975 eine „Erklärung an den Ministerpräsidenten verfasst und sich gegen die Überprüfungspraxis und Gesinnungskontrolle an Hochschulen gewandt“ hätten. Ausdrücklich beruft sich der Gemeinderat abschließend auf Prof. Dr. Philipp Gassert, Inhaber des Lehrstuhls für Zeitgeschichte an der Uni Mannheim, der in der Studie der Uni Heidelberg das „Fazit“ zieht: „Aus heutiger Sicht sind die damaligen Eingriffe in die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit skandalös“ (S. 466).
In dem im Gemeinderat Freiburg eingebrachten und von einer Mehrheit unterstützten Antrag wird ähnlich wie in Tübingen konstatiert: „Einige der Betroffenen haben über Jahrzehnte hinweg aktiv an der Gestaltung der Demokratie mitgewirkt und zum Beispiel im Freiburger Gemeinderat, den Gewerkschaften oder Bürger:innen-Initiativen mitgearbeitet. Den Beschlüssen der Gemeinderäte in Heidelberg vom 23.3.2023, Konstanz vom 18.7.2023, Tübingen vom 24.7.2023 (und inzwischen Mannheim vom 24.10.2023, der Verfasser) folgend nehmen wir den 50. Jahrestag des sogenannten Schiess-Erlasses zum Anlass für nachfolgende Entschließung: Der Gemeinderat der Stadt Freiburg fordert den Oberbürgermeister auf, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Landesregierung den Erlass vom 2.10.1973 ersatzlos und vollumfänglich aufhebt, alle Betroffenen rehabilitiert und entschädigt.“
„Wir Betroffene haben keine Zeit zu verlieren“
Die durchgehende Unterstützung der Beschlüsse auch durch die Grünen-Fraktionen zeigt, wie sehr Kretschmann sich hier in der Minderheit auch in seiner Partei befindet. Bezugnehmend auf die Gemeinderats-Beschlüsse hat sich die „Initiativgruppe gegen Radikalenerlass und Berufsverbote Baden-Württemberg“ am 6. Dezember in einem Schreiben an die Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) und den Landtag gewandt, unterzeichnet von Sprecherin Christina Lipps (Baden-Baden):
„Mittlerweile haben Gemeinderäte in Städten, in denen es besonders viele Betroffene gegeben hat (Heidelberg, Konstanz, Tübingen, Mannheim) Beschlüsse gefasst, in denen Regierung und Landtag aufgefordert werden, den Forderungen der Betroffenen nachzukommen. Trotz der von ihr selbst in Auftrag gegebenen Studie hat sich die Landesregierung nicht mit dem Thema beschäftigt und auf unsere entsprechenden Anfragen nicht reagiert. Wir wenden uns an Sie in der Hoffnung, Sie für unser Anliegen gewinnen zu können. Dabei geht es uns nicht nur um die Begleichung alten Unrechts, sondern auch um die Wiederherstellung demokratischer, vom Grundgesetz voll inhaltlich getragener Positionen – auch im Hinblick auf die Zukunft. Wir Betroffene haben keine Zeit zu verlieren. Wir sind, ebenso wie der selbst ehemals betroffene Ministerpräsident, mittlerweile alle alt (+/- 80 Jahre). Wir bitten Sie und den Landtag, Ihren Einfluss auf Regierung und Ministerpräsident geltend zu machen und uns zu unterstützen.“
Das Thema könnte Kretschmann auch im zweitletzten Jahr seiner Amtszeit also weiter verfolgen.
10. Dezember 2023
Martin Hornung