Zehn Jahre nach der BASF‑Katastrophe 2016: Gesetz schützt Einzeltäter-Hypothese

Am 17. Oktober 2016 erschüttern in Ludwigshafen mehrere Explosionen den Nordteil der BASF. Ein erfahrener Mitarbeiter durchtrennt versehentlich eine falsche Leitung. Ein Funke trifft auf austretendes Produkt, eine Kettenreaktion erzeugt ein gewaltiges Feuer. Auch die Ethylenfernleitung, eine Hauptschlagader des Werkverbunds, bricht. Eine kilometerhohe schwarze Rauchwolke steigt über dem größten Chemiewerk der Welt auf.

BASF-Unfall am 17. Oktober 2016

44 Menschen werden verletzt, fünf sterben – vier Feuerwehrleute und ein Matrose, der von der Druckwelle ins Hafenbecken geschleudert wird. Der Schaden: mindestens 500 Millionen Euro. Es ist der schwerste Chemieunfall in Deutschland seit Jahrzehnten.

Einzeltäter oder Systemversagen?

2019 endet die juristische Aufarbeitung mit einem Urteil gegen den Schweißer: ein Jahr Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Die Rheinpfalz nennt es „ein mildes Urteil“. Doch Kollegen und Angehörigen des Schweißers sowie Juristen und große Teile der Öffentlichkeit sehen es anders – weil der schwer verletzte Arbeiter allein verurteilt wurde, nicht aber die BASF, obwohl Gutachter und Gericht eine „kausale Mitwirkung“ des Unternehmens feststellten.

Ein TÜV‑Gutachten kritisierte die Sicherheitsvorkehrungen in drei gravierenden Punkten: Die Ethylenleitung war nicht brandschutzbeschichtet. Die Kennzeichnung im Rohrgraben war lückenhaft. Der Abstand zu anderen Leitungen war zu gering.

Die BASF wurde nicht angeklagt, weil das deutsche Strafrecht nur natürliche Personen verfolgt. Für eine Anklage braucht es den Nachweis, dass eine bestimmte Person den Schaden verursacht hat. In Großunternehmen mit komplexen Hierarchien ist das kaum möglich.

Löscharbeiten

So blieb die juristische Person BASF außen vor – nicht, weil sie nicht verantwortlich gewesen wäre, sondern weil niemand individuell haftbar gemacht werden konnte. Der selbst schwerst verletzte Handwerker saß allein auf der Anklagebank.

Dieses Prinzip gilt auch bei anderen Großschäden: Wirtschaftskriminalität und Katastrophen bleiben meist straflos. Höchstens drohen Bußgelder bis zehn Millionen Euro – eine Bagatelle bei Milliardenschäden. Beispiele: VW‑Dieselskandal, Wirecard‑Betrug, Siemens‑Korruptionsaffäre.

Auch nach der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 mit 136 Toten kam es zu keiner Anklage. Die Staatsanwaltschaft fand massive Führungsmängel, doch die Verantwortung war zu diffus verteilt. Wie bei der BASF: strukturelles Versagen ohne persönliche Schuldzuweisung.

Ruf nach einem Unternehmensstrafrecht

Die Empörung über das BASF‑Urteil befeuerte die Debatte um ein Verbandssanktionengesetz – ein Unternehmensstrafrecht, das juristische Personen direkt belangen könnte. Ziel: spürbare Sanktionen bei Pflichtverletzungen, statt „Bauernopfer“ auf der untersten Ebene.

Unfallforschung und Sicherheitskonzepte zeigen längst: Katastrophen entstehen selten durch einen einzelnen Fehler, sondern durch latente Systemmängel – unerkannte Risiken, Kostendruck, fehlende Schutzmechanismen. Genau solche Schwachstellen hatte das TÜV‑Gutachten benannt.

2018 vereinbarten CDU/CSU und SPD, das Unternehmenssanktionsrecht zu reformieren. Die OECD kritisierte Deutschland, weil ausländische Behörden deutsche Konzerne mit Milliardenstrafen belegten, während die deutsche Justiz kaum Zugriff hatte.

Justizministerin Christine Lambrecht legte 2019 einen Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ vor. Es sollte klare Regeln für interne Untersuchungen schaffen und Unternehmen belohnen, die Missstände selbst aufdeckten.

Doch das Gesetz scheiterte 2021 kurz vor Ende der Legislaturperiode. CDU/CSU und Wirtschaftsverbände blockierten – aus Sorge vor Belastung des Mittelstands, obwohl dieser kaum betroffen gewesen wäre. Besonders die Mittelstands‑ und Wirtschaftsunion unter Carsten Linnemann führte den Widerstand an.

Damit bleibt das deutsche Strafrecht, wie es ist: Kriminalstrafen treffen nur die Ausführenden, Unternehmen selbst zahlen höchstens Bußgelder. Aber noch nicht einmal dieses wurde damals gegen die BASF verhängt! Zwar prüfte die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer jahrelangen Ermittlungen auch, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Führungskräfte oder den Konzern nach § 30 OWiG eingeleitet werden müsste. Das Verfahren wurde jedoch in dieser Hinsicht vollständig eingestellt. Auch ein Bußgeld gegen ein Unternehmen setzt voraus, dass einer konkreten Führungskraft eine persönliche, vorwerfbare Aufsichts- oder Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dafür gab es keine ausreichenden Belege.

Die Rechtslage wurde noch immer nicht geändert. Ein Gericht müsste deshalb einen Fall wie den BASF‑Unfall 2016 heute genauso entscheiden wie damals.

Rechtslage benachteiligt auch Unfallopfer

Diese Rechtslage ist auch ein Desaster für die verletzten Feuerwehrleute. Sie trugen grässliche Verletzungen davon, viele sind entstellt, sind nicht mehr arbeitsfähig, zwei von ihnen noch heute in psychiatrischer Behandlung. Jetzt wurde bekannt: Sie hatten fünf Jahre nach der Explosion noch keinen Cent Schmerzensgeld gesehen. Ihr Anwalt erklärte gegenüber der Rheinpfalz, beim »Täter«, dem verurteilten Schweißer sei ja nichts zu holen gewesen, und auch bei dessen Arbeitgeber, einer Leiharbeitsfirma, stand »im Verhältnis zum entstandenen Schaden wenig Geld zur Verfügung«. Erst im Frühjahr 2026 wurden die Schadensersatzforderungen geregelt – durch einen Vergleich, über dessen Inhalt Stillschweigen vereinbart wurde. Auch die schwer verletzten Feuerwehrleute wurden also zu Opfern einer Rechtslage, die die BASF trotz gutachterlich und gerichtlich festgestellter Verantwortlichkeit ungeschoren davonkommen ließ. Hätte die BASF freiwillig – auch ohne Schuldanerkenntnis – Schmerzensgelder gezahlt, hätte dies als Eingeständnis einer Haftung für sämtliche Folgeschäden gewertet werden können. Auch für künftige große Betriebsunfälle könnte für die Verletzten gelten: Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Heilbehandlung, Reha und Verletztenrenten. Aber auf ihren Schadensersatzforderungen dürften sie sitzen bleiben. 

Michael Kohler