Wer die Macht hat, hat das Recht. Der Lichtmeile-Prozess und der § 113 StGB
Die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse am Abend des Stadtteilfestes Lichtmeile 2018 ist beendet. Zwei Personen wurden per Strafbefehl verurteilt, einer wegen Beleidigung, der andere wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Gegen vier Polizeibeamte gab es Anzeigen wegen Körperverletzung. Keiner wurde verurteilt. Ihre Verfahren wurden alle eingestellt. Aus...