Tochter in Deutschland – Familienzusammenführung einer nach Albanien abgeschobenen Familie!
Vor genau einem Jahr wurde am am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, eine Familie mit drei Kindern aus Mannheim nach Albanien abgeschoben.
Am 10. Dezember letzten Jahres wurde eine fünfköpfige Familie, die schon drei Jahre in der Neckarstadt lebte, nach Albanien abgeschoben.
Die Abschiebung war besonders rücksichtslos, weil der 11-jährige Sohn aus der Schule und die 6-jährige Tochter aus dem Kinderladen von einer Polizistin und einem Polizisten herausgeholt, in ein Polizeiauto gesetzt und dann zusammen mit ihren Eltern drei Stunden später zum Flughafen Baden Airpark gefahren und von dort im Charterflugzeug nach Tirana abgeschoben wurden.
Der Junge war völlig schockiert ebenso wie seine Mitschüler*innen. Alle Kinder waren verängstigt und mussten nach dieser gewaltsamen Abschiebung 2 Tage lang von einer Lehrerin psychologisch betreut werden. Diese willkürliche Abschiebung war besonders unmenschlich und hat das Leben und die Gesundheit der Familie empfindlich gefährdet.
Die Familie finanzierte ihren Unterhalt aus eigener Kraft. Die Eltern hatten sich auf ihre Kosten durch den Besuch von entsprechenden Kursen für eine Tätigkeit im sozialen Bereich qualifiziert und danach in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in Mannheim-Neckarau gearbeitet. Die Vorgesetzten waren mit ihrer Arbeit sehr zufrieden und hatten sich dafür eingesetzt, dass die Familie nach Ablehnung ihres Asylantrags in Deutschland ein Bleiberecht erhalten sollte.
Der Anwalt der Familie hatte beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Härtefallantrag gegen die drohende Abschiebung gestellt. Die Familie hatte zusammen mit ihrem Anwalt der Behörde mitgeteilt, dass sie im Falle der Ablehnung des Härtefallantrags freiwillig nach Albanien ausreisen würde, um somit der Abschiebung zu entgehen. Mit der Familie wurde vereinbart, dass sie sofort benachrichtigt würde, falls der Härtefallantrag abgelehnt würde. Als dies dann geschah, haben weder das Regierungspräsidium noch die Ausländerbehörde Mannheim die Familie informiert, obwohl das vereinbart worden war. Statt die Familie und den Anwalt über den negativen Ausgang des Härtefallverfahrens zu informieren, wurde geradezu hinterhältig die Abschiebung vorbereitet und hartherzig durchgezogen.
Erst am Tag der Abschiebung (!) erfuhr der Anwalt von der Ablehnung des Härtefallantrags, als er sich telefonisch nach dem Stand des Verfahrens erkundigte. Der Anwalt bat die zuständige Behörde, die Abschiebung sofort zu stoppen. Hatte aber mit seiner Bitte keinen Erfolg. Unbeeindruckt von den verstörten Kindern, den unmittelbar Betroffenen wie den anwesenden Mitschüler*innen wurde die Familie im Polizeiauto weggekarrt und in ein Charterflugzeug nach Albanien verfrachtet. Die Abschiebung verlief auch sonst äuerst dramatisch und rücksichtslos. So erlitt ein Junge einer anderen Familie beim Abschiebflug einen schweren epileptischen Anfall. Aber auch bei ihm wurde die Abschiebung rücksichtslos – entgegen der Genfer Flüchtlingskonvention – durchgezogen!
Das fatale Ergebnis für die Familie war dann: Abschiebekosten in Höhe von fast 11.700 Euro und
Einreisesperren von 7 Monaten für den Vater und 3 Jahre für die Mutter und die drei Kinder – also eine äußerste Gefährdung der Existenz von fünf Menschen.
Die Ausländerbehörde in Mannheim, die die Abschiebung unmittelbar zu verantworten hat, und das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe finden diese Abschiebung anscheinend immer noch völlig gerechtfertigt, was sie aber keinesfalls ist. Sie ist nämlich das nicht hinnehmbare Ergebnis eines letztlich unmenschlichen Migrationsregimes, das hautpsächlich vom Abschottungsprinzip geprägt ist und das Menschen wie Sachen behandelt – eine ganz gefährliche Entwicklung, die die Menschenrechte mit Füßen tritt.
Es sind bis heute immerhin 1101 Unterschriften für die Rückkehr und ein uneingeschränktes Bleiberecht der Familie gesammelt worden, davon 849 per online und 252 bei Unterschriftensammlungen auf verschiedenen Veranstaltungen. Wer noch nicht die Petition für die Familie unterschrieben hat, kann dies immer noch auch per online tun. Die Adresse ist: bit.ly/2Pm5ggW.
Seit Januar sammelt der Verein „Mannheim sagt Ja!“ Spenden für die Familie.
Konto: IBAN DE16 6709 0000 0091 9753 00.
Die Solidarität für die Familie geht weiter!
Wir geben den Kampf für die Rückkehr der Familie und für ein dauerhaftes Bleiberecht nicht auf. Alle nötigen, auch rechtlichen Voraussetzungen hierfür liegen vor. Zumal inzwischen die Einreisesperre für den Vater schon abgelaufen ist. Außerdem hat dieser am 11. November beim Amtsgericht Nürtingen durch Gerichtsbeschluss das Sorgerecht für eine hier lebende Tochter aus einer früheren Beziehung zugesprochen bekommen. Das Sorgerecht kann er aber nur ausüben, wenn er hier lebt und ihm eine Aufenthalterlaubnis für Deutschland erteilt wird. Auch ein Arbeitsplatz ist ihm und seiner Frau sicher.
Die Aufenthaltserlaubnis wurde unmittelbar nach dem Gerichtsbeschluss vom Rechtsanwalt der Familie bei der zuständigen Ausländerbehörde in Mannheim beantragt. Die Ausländerbehörde hat bislang auf diesen Antrag überhaupt noch nicht reagiert.
Wir fordern die Ausländerbehörde auf, dem Vaters unverzüglich die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und die Rückführung der Familie nicht länger zu blockieren.
Ein Bild aus besseren Tagen. Die Familie bei einem Ausflug in Heidelberg einige Wochen vor ihrer Abschiebung.
Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim