MdB Löbel unterliegt in Mietsache auch in der Berufungsinstanz
Landgericht Mannheim beurteilt Löbels Handeln als “verbotene Eigenmacht”
Der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Nicolas Löbel ist auch in der Berufungsinstanz vor dem Mannheimer Landgericht in einem Rechtsstreit mit einem Mieter unterlegen. Die Vorsitzende Richterin Hark hat mit der Urteilsverkündung am 28. Oktober wie schon die Vorinstanz festgestellt, dass Löbel in „verbotener Eigenmacht“ gehandelt und den Mieter unrechtens entmietet habe. Schon in der Erstinstanz hat das Amtsgericht Mannheim im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Kündigung des Mieters als unrechtens beurteilt. Dagegen ist Löbel in Berufung gegangen. Inzwischen ist die Wohnung des Mieters aber anderweitig vermietet. Wie Löbel bzw. sein Anwalt Claudius Kranz reagieren werden, ist noch unbekannt. Der Mieter, der vorüber gehend in einer Wohnung der GBG untergekommen ist, wird voraussichtlich eine Klage auf Schadensersatz einreichen.
scr