Corona-Lockdown geht in Verlängerung / Stadt Ludwigshafen warnt vor gefälschten Corona-Plakaten / Impfzentrum ist gut gestartet / Verstöße gegen Allgemeinverfügungen werden streng geahndet
Maskenpflicht gilt in Ludwigshafen weiter
In einer Pressemitteilung vom 12.01.21 teilt die Stadtverwaltung Ludwigshafen mit, dass gefälschte Plakate mit der Aufschrift “Hier gilt KEINE Maskenpflicht” im Stadtgebiet aufgehängt wurden. Als Absender wird die Stadt Ludwigshafen genannt, was nicht korrekt ist. BürgerInnen, denen Plakate im Stadtgebiet auffallen, werden gebeten, diese dem Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) unter 0621 504-3471 oder über die infocorona@ludwigshafen.de zu melden. Sachdienliche Hinweise auf die Ersteller*innen nimmt der KVD ebenfalls entgegen
Impfzentrum Ludwigshafen ist gut gestartet
Bereits am 7. Januar hat das Impfzentrum in der Walzmühle seinen Betrieb aufgenommen. Bis 08.01.21 konnten dort bereits 180 Personen mit dem Biontech-Pfizer-Impfstoff versorgt werden. Bis 11.01. sollten weitere 170 Personen eine Impfung erhalten. Impfkoordinatorin Ramona List berichtet von positiven Rückmeldungen seitens der Geimpften. Nebenwirkungen nach der Impfung wurden an den beiden ersten Impftagen keine bekannt. Termine für die zweite Impfung wurden direkt mit den Impflingen vereinbart.
Parallel dazu arbeiten die mobilen Impfteams weiter. Bis 10.01. sollten dann insgesamt 10 Pflegeeinrichtungen mit insgesamt rund 1.300 geimpften Personen (inklusive Personal) auf freiwilliger Basis im ersten Durchlauf versorgt werden. In der nun laufenden Woche sollen noch zwei weitere Einrichtungen folgen. Das Vorgehen in einer Einrichtung, in der vergangene Woche verstärkt Covid19-Infektionen festgestellt wurden war zunächst unklar, da Testungen noch laufen. Eventuell könnten in dieser Einrichtung Impfungen nur eingeschränkt stattfinden.
Entgegen früher geäußerten Erwartungen erreichen Ludwigshafen nicht die notwendigen Impfdosen, die man benötigen würde, um das Impfzentrum optimal auslasten zu können. Zuletzt konnten nur täglich 170 von derzeit 220 (vorhandene geplante und initiale Personalkapazität) möglichen Impfterminen pro Tag vergeben werden.
Die Stadt Ludwigshafen hat für SeniorInnen, zusätzlich zu den Terminvereinbarungsmöglichkeiten der Landesregierung, eine telefonische Hotline ergänzend eingerichtet. Bis zu sechs MitarbeiterInnen helfen den aktuell Impfberechtigten telefonisch beim Ausmachen des ersten Impftermins. OB Jutta Steinruck weist darauf hin, dass sich bei der Hotline nur Menschen melden sollen, die ihren ersten Wohnsitz in Ludwigshafen/Rhein haben. „Es macht keinen Sinn, wenn dort Leute aus Mannheim oder gar Frankfurt/Main, wie geschehen, anriefen“. „Des weiteren sollen Hausärzte in Ludwigshafen darauf verzichten ihren Patienten zu raten, Impftermine direkt im Impfzentrum zu vereinbaren. Dies ist vor Ort nicht machbar. Offizielle Wege einhalten“, so die OB sinngemäß.
Die Hotline ist unter der Rufnummer 0621 504-3090 erreichbar.
Lockdown ging in die Verlängerung
Bundes- und Landesregierungen hatten sich vergangene Woche aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens mit dem SARS-CoV-2-Erreger darauf geeinigt die im Dezember 2020 gefassten, einschränkenden Maßnahmen bis 31. Januar 2021 zu verlängern.
Im Grunde gelten im Rhein-Neckar-Raum die seit 11.01.21 wirksamen kommunalen Allgemeinverfügungen zum Infektionsschutzgesetz, die sich inhaltlich von denen im Dezember 2020 gefertigten kaum unterscheiden.
Die Stadtspitzen in Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal hatten sich im Vorfeld zusammen mit dem Landrat des Rheinpfalz-Kreis auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt.
Vorerst gilt und solange die 200er-Inzidenzmarke nicht erreicht oder überschritten wird, dass es keine Bewegungseinschränkungen außerhalb eines 15 KM-Radius um den Wohnort gibt. Auf eine solche Einschränkung hatten sich Bund und Länder vergangene Woche grundsätzlich verständigt. Nicht erklärt wurde bislang, wie eine solche Radiusbestimmung konkret erfolgen soll und wer und wie diese bestmöglich kontrollieren kann. Der Inzidenzwert lag für Ludwigshafen am 08.01. bei 164.
Fest steht für Ludwigshafen und angrenzende Kommunen, und so hatte sich auch die Bundesregierung in einer Pressekonferenz am 11.01. sinngemäß geäußert, dass vermutlich erst ab 17. Januar wieder stabile Daten zur Bewertung der Covid19-Pandemie zur Verfügung stehen werden. Dies geschuldet den Weihnachtsfeiertagen, dem Jahreswechsel und dem in diesem Zeitraum reduzierten Testaufkommen.
Verstöße gegen Covid19-Allgemeinverfügungen werden streng geahndet / „Wir machen auf“-Aufruf im Blick der Behörden
Ein Bußgeld über € 5000,- dürfte in Bälde ein Gastronomiebetrieb in Ludwigshafen-Hemshof erhalten. Dort hatten Einsatzkräfte des KVD (Kommunaler Vollzugsdienst), nach einer Bürgerbeschwerde am 07.01.21, Verstöße gegen die geltende Allgemeinverfügung erhalten und diese festgestellt, da dort Gäste im Lokal bewirtet wurden. Das Lokal wurde daraufhin behördenseitig versiegelt.
Auch teuer kommen wird es den Betreiber eines Spielautomaten-Reparaturbetriebs in Mannheim-Käfertal. Nach einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim hatte am vergangenen Samstag ein Zeuge verdächtige Handlungen auf dem Firmengelände festgestellt. Einsatzkräfte stellten daraufhin eine illegale Spielhalle fest. Gegen den Verantwortlichen des Reparaturbetriebs laufen die Ermittlungen. Die Besucher der illegal betriebenen Spielhalle erwarten Bußgeldbescheide der Stadt Mannheim wegen Verstößen gegen die geltende Corona-Verordnung.
Martin Graf (Leiter der Ordnungsbehörde Ludwigshafen) vermeldete, dass seit Oktober 2020 über 2.800 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Covid19-Allgemeinverfügungen ergingen. Dies ist ein Anstieg um rund 500 Verfahren im Vergleich zu Ende Dezember 2020.
Die Aufrufe zu „Wir machen auf“ zum 11.01.21 hätte seine Behörde und die Polizei voll im Blick. Der Aktionsaufruf hatte seinen Ursprung in der „Querdenker-Szene“ und sollte Gewerbetreibende motivieren, ihre Geschäfte entgegen des pandemiebedingten Lockdowns trotzdem zu öffnen.
Graf ergänzte sinngemäß: „Zuwiderhandlungen (gegen die kommunalen Covid19-Allgemeinverfügungen) könnten -ultima ratio- zum Entzug der Gewerbezulassung führen. Auf jeden Fall aber bei einsichtigen „Ersttätern“ zum Einstieg mit einem Bußgeld von € 5.000, – beginnen.“
(Bericht: Christian Ratz / Fotos: Stadt Ludwigshafen)