Karlsruhe verwirft Revision / Rhein-Neckar-Blogger rechtskräftig verurteilt? Juristen meinen ja.
Ein Blogger aus dem Rhein-Neckar-Raum wurde Anfang 2020 zweitinstanzlich beim Landgericht Mannheim zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sagte seinerzeit in der schriftlichen Urteilsbegründung u.a.:
(Massiver Terroranschlag im März 2018)
„Die Strafbarkeit des Angeklagten entfällt nicht deshalb, weil seine Veröffentlichung grundrechtlichen Schutz genösse.
Die strafrechtsdogmatische Einordnung einer solchen Straflosigkeit einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat nach § 126 StGB mag dahinstehen. Jedenfalls kann grundsätzlich solches Tun nicht bestraft werden, das uneingeschränkten grundrechtlichen Schutz genießt.
Die hier gegenständliche Veröffentlichung des Textes durch den Angeklagten ist jedoch nicht grundrechtlich gedeckt.“
Nach dem Urteilsspruch in Mannheim lies der Blogger durch seinen Strafverteidiger Revision bzw. Verfassungsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einreichen.
OLG verwirft Revision
In einer Verlautbarung, die dem KIM schriftlich vorliegt, teilt das Gericht in Karlsruhe diese Woche mit:
„Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 2. März 2020 wird auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, die dem Verteidiger Gelegenheit zur Gegenäußerung gegeben hat, einstimmig als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO).
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO).“
Fazit:
Der Blogger hat den Rechtsweg nach Juristenmeinungen beinahe ausgeschöpft. Dies bedeutet, dass die ihm auferlegte Geldstrafe aus dem Berufungsprozess vor dem Landgericht Mannheim 2020 in Höhe von 120 Tagessätzen à 40 Euro möglicherweise rechtskräftig ist.
Privat könnte der Blogger eine öffentliche Petition starten, die innerhalb einer kurzen zeitlichen Frist zehntausende Unterzeichner benötigen würde, um vom Petitionsausschuss der Landesregierung Baden-Württemberg zur Entscheidung angenommen zu werden. Laut einer Juristin, die KIM befragte, wurde ihres Wissens nach von dieser Option nach einem abgeschlossenen Strafverfahren noch nicht Gebrauch gemacht.
Eine weitere Möglichkeit wäre für den Blogger, vor dem Bundesverfassungsgericht eine weitere Revision, sprich Verfassungsbeschwerde, einzulegen.
KIM hatte zu diesem Thema berichtet:
https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/03/03/rhein-neckar-blogger-auch-in-zweiter-instanz-verurteilt/
(Bericht: Christian Ratz mit Material Dritter)
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.04.21 um 22 Uhr und 22:25 Uhr überarbeitet und ergänzt.