Polizeigewalt: Scharfe Kritik nach Urteilsverkündung im „2. Mai Marktplatz-Prozess“ [Videobeitrag]
In sogenannten 2. Mai oder Marktplatz-Prozess am Mannheimer Landgericht wurde am Freitag, 1. März 2024 ein Urteil gesprochen. Die Anklage richtete sich gegen zwei Polizisten, die einen Einsatz mit tödlichem Ausgang im Jahr 2022 zu verantworten hatten. (KIM berichtete mehrfach)
Ein Psychiatriepatient, der nicht freiwillig zurück ins Zentralinstitut für Seelische Gesundheit gehen wollte, wurde bei seiner Flucht zum Marktplatz von den Polizisten mit Pfefferspray besprüht, geschlagen und auf dem Boden fixiert, bis er starb. Die Anklage gegen einen Polizisten lautete Körperverletzung im Amt mit Todesfolge, für den anderen Stand der Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen im Raum.
Mildes Urteil wegen Körperverletzung und ein Freispruch
Wie bei den vergangenen Prozesstagen, war auch zur Urteilsverkündung das öffentliche Interesse sehr groß. Viele Unterstützer*innen der Polizisten, aber auch viele Kritiker*innen von Polizeigewalt saßen im Publikum.
Die Kammer um Richter Gerd Rackwitz sprach in ihrem Urteil einen Polizisten schuldig wegen Körperverletzung. Er bekam eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Eine Verantwortung für die Todesfolge könne ihm nicht nachgewiesen werden, so der Richter. Ein zweites medizinisches Gutachten, das die Verteidigung in Auftrag gegeben hatte, war maßgeblich für diese Entscheidung verantwortlich. Der zweite Polizist wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision wurde zugelassen.
Die Nebenklage der Familie des Getöteten und die Initiative gegen Polizeigewalt kritisierten im Interview mit KIM das Urteil scharf. Im Videobeitrag kommen Engin Şanlı, Rechtsanwalt der Nebenklage, Antonia P., Schwester des Getöteten und Nebenklägerin sowie Sevda Can Arslan und Dagmar Kohler von der Initiative 2. Mai zu Wort. (cki)