„Wahl“ des neuen Migrationsbeirats durch den Gemeinderat: OB Specht liebt die Rechten, er liebt nicht das Recht.
Rechtsbeugung aus Unwissenheit und / oder mit Vorsatz – Überrumpelung des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat am 4. Februar nach Vorberatung im Hauptausschuss am 28. Januar den neuen Migrationsbeirat auf Aufforderung von OB Specht „gewählt“. Dies war ein Akt, der dem Gemeinderat nach geltendem und von ihm selbst 2009 erlassenem Stadtrecht (488/2009V) gar nicht zustand. Der Gemeinderat „beruft“ nach dem damals beschlossenen Verfahren einen Migrationsbeirat durch Übernahme des Wahlergebnisses einer eigens jeweils eingerichteten Berufungskommission. Diese wählte nach genau definierten Richtlinien geschlechterparitätisch 20 Mitglieder und 20 Nachrückende des Migrationsbeirats. Der Gemeinderat hatte seither dreimal problemlos auf dieser Grundlage einen Migrationsbeirat berufen. So lautete auch in der aktuellen Verwaltungsvorlage V642/2024 der Beschlusstext: „Der personellen Neubesetzung des Migrationsbeirates für seine fünfjährige Mandatsperiode (2024 – 2029) wird gemäß dem (im Sachverhalt dargestellten) Ergebnis der hierfür eingesetzten Berufungskommission zugestimmt.“
Aus der Logik eines Beirats, der einen bestimmten Teil der Gesellschaft gegenüber der Verwaltung vertreten und den Gemeinderat beraten soll, geht nach demokratischen Grundsätzen zwingend hervor, dass die zu Vertretenden (also die „Einwohner*innen Mannheims mit Migrationshintergrund“) ihr Vertretungsorgan selbst wählen. Der Gemeinderat hat dem Ergebnis zuzustimmen und es dadurch anzuerkennen. Ablehnung ist in dem ganzen Verfahren nicht vorgesehen. Die Ablehnung wäre auch gleichbedeutend mit dessen Abschaffung. Ein Abweichen von dem vorgesehenen Procedere zeugt von Respektlosigkeit und Verweigerung der Augenhöhe dem Migrationsbeirat gegenüber.
Was passierte auf der Gemeinderatssitzung am 4. Januar?
OB Specht tauscht kurzerhand den Wahlsouverän Berufungskommission aus durch Einsetzung des Gemeinderats als wählendes Organ. Und die Berufungsliste der Kommission degradiert er zu einer „Vorschlagsliste“. Das, nachdem er in einleitenden Worten zunächst den Migrationsbeirat als wichtiger denn je und als unverzichtbaren Integrationsfaktor in schwieriger Zeit bezeichnet hat.
Dann stellt er fest: „Das Besetzungsverfahren haben Sie 2009 neu geregelt. Es ist ein mehrstufiges Verfahren. In einem ersten Schritt gibt es ein Berufungsverfahren mit einer Berufungskommission, und der zweite Schritt ist die Wahl durch den Gemeinderat.“
Specht bedankt sich bei der Kommission für ihre ehrenamtliche Arbeit. „Auf Basis des Vorschlages der Berufungskommission kann der Gemeinderat die Mitglieder der Kommission bzw. die Vorschläge der Kommission heute wählen.“ Mit dieser unkonzentrierten Bemerkung und diesem rechtlichen Kuddelmuddel kommt Specht zur Sache: „Hiermit sind wir beim zweiten Schritt: Wahl durch den Gemeinderat“.
Fakten-Check: Das Procedere wurde 2009 vom Gemeinderat mit der Zustimmung zur Vorlage 488/2009 erschöpfend und sehr detailliert geregelt (allerdings nicht formell als Satzung formuliert, was der Rechtsverbindlichkeit allerdings keinen Abbruch tut.) Der Beschluss hatte folgenden Wortlaut:
„Der Neubesetzung des Migrationsbeirates durch Berufung gemäß Sachverhalt wird zugestimmt. [Anm.: Die Berufungsliste, deren Zustandekommen im Folgenden definiert wird, ist integraler Teil des „Sachverhalts“; TT]
Die Mitgliederzahl des zu berufenden Migrationsbeirates wird auf 20 Personen festgelegt. Die Berufung der Beiratsmitglieder erfolgt auf Vorschlag einer 12-köpfige Kommission, in der mehrheitlich MigrantInnen vertreten sind: Vier VertreterInnen des amtierenden Migrationsbeirates, vier VertreterInnen der Mannheimer Migrantenvereine (Migrationsforum) sowie vier gemeinderätliche VertreterInnen (1 Person je Fraktion). Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Ausschreibung zur Kandidatenfindung sowie der organisatorischen Durchführung des Berufungsverfahrens beauftragt.“
Die aktuelle Berufungskommission bestand mittlerweile theoretisch aus 21 Mitgliedern, weil der Gemeinderat inzwischen sieben Fraktionen aufweist. Da die ML wegen „Arbeitsüberlastung“ auf die Teilnahme an der Berufungskommission 2024 jedoch verzichte, hatte diese nur 20 Mitglieder.
„Es wird angeregt, dass die Auswahl der einzelnen Migrationsbeiräte einvernehmlich (einstimmig), mindestens jedoch durch ein Votum von neun der zwölf Kommissionsmitglieder erfolgen sollte; um die Legitimation des Beirats insgesamt zu stärken.“ [Anm.: „neun der zwölf“ beinhaltet faktisch ein Veto-Recht der Gemeinderatsvertreter*innen in der Berufungskommission, sollten die acht Migrant*innen einstimmig eine Person wählen, die von keinem einzigen gemeinderätlichen Mitglied der Berufungskommission mitgetragen wird. Die Berufung jedes einzelnen Mitglieds des Migrationsbeirats erfolgt also mit „Zweidrittelmehrheit +1“. Es gab bei den letzten drei Berufungsverfahren durchaus Einzelfälle, in denen nicht einstimmig, wohl aber innerhalb der „2/3 + 1“ Regelung gewählt wurde (So dokumentiert bei der Bestellung 2014 in der Vorlage V608/2014).
Weiter heißt es in der Vorlage 488/2009:
„Die jetzige Eigenständigkeit des Migrationsbeirates besteht fort. Der Beirat gibt sich eine eigene Satzung und wählt seine/n Vorsitzende/n und die Vertretungen aus seiner Mitte. Desgleichen entsendet der Migrationsbeirat auch seine jeweiligen VertreterInnen, die als sachkundige EinwohnerInnen an der gemeinderätlichen Arbeit mitwirken sollen. Deren Berufung hat jedoch aus
formalrechtlichen Gründen (wie bisher) durch den Gemeinderat zu erfolgen.“
Anm.: Das bis dahin zweimal durchgeführte Urwahlverfahren wird zwar durch die Wahl innerhalb einer Berufungskommission ersetzt. Das ändert aber ausdrücklich nichts an der „Eigenständigkeit“. Ausdrücklich wird davon das Entsendeverfahren „sachkundiger EinwohnerInnen“ aus dem Migrationsbeirat heraus in mittlerweile fünf Ausschüsse des Gemeinderats unterschieden. Hier hat der Gemeinderat das Berufungs- und Ablehnungsrecht.
Der OB setzt rechte Wünsche in neues „Recht“ um:
OB Specht weiter in der Gemeinderatssitzung: „In der nicht öffentlichen Vorberatung des Gemeinderats im Hauptausschuss letzte Woche, wurde die Bitte von mehreren Fraktionen geäußert, dass [über die] einzelnen Vorschläge der Berufungskommission durch den Gemeinderat einzeln beschlossen wird. Dies erfolgt gemäß der Gemeindeordnung durch Wahlen. Maßgebend hierfür ist der §37 (7) der Gemeindeordnung. Der regelt diese Wahl.“
Was da an den Oberbürgermeister von mehreren Fraktionen herangetragen wurde, ist das Missfallen v.a. über zwei Mitglieder des neu gewählten Migrationsbeirates:
Das „Sündenregister“ der beiden von der Rechten abgelehnten gewählten Mitglieder des neuen Migrationsausschusses
Zahra Alibabanezhad Salem (deutsch/iranische Staatsangehörigkeit), bisherige vom Migrationsbeirat gewählte Vorsitzende des Beirats). Ihr „Sündenregister“ besteht am kürzesten beschrieben in den Anträgen des Migrationsbeirates zu den Etatberatungen im Dezember letzten Jahres, von ihr unterschrieben:
Mannheim steht zusammen – Gegen Rechts, für Demokratie | Für eine diskriminierungsfreie Stadt – Das Antidiskriminierungsbüro Mannheim stärken | Sicherstellung der Existenz des Interkulturellen Haus Mannheim e. V. | Ein Zuhause für queeres Leben – Das Queere Zentrum Mannheim stärken | Die Zukunft von „Street Cred“ sichern – Für starke Jugendperspektiven im Jungbusch | Migrationsbeirat_Fortführung des Café Czernowitz in 2025 | Fortführung des Projektes JUMEDiE | Für eine starke queere Community – Beratung bei PLUS e.V. sichern.
![](https://kommunalinfo-mannheim.de/wp-content/uploads/2025/02/Khalil-Khalil-400x396.jpg)
Khalil Khalil, bisheriges und hoffentlich auch zukünftiges Mitglied des Migrationsbeirats. | Foto facebook
Khalil Kalil (deutsch/syrische Staatsangehörigkeit), Sprecher des Omar Al Faruq Centers Mannheim, aktive Mitarbeit im Mannheimer Bündnis und den einander-Aktionstagen (Offene Moschee). Seiner Moscheegemeinde wurde 2017 vorgeworfen, von Salafisten unterwandert zu sein. Zwei IS-Kämpferinnen, die im Irak aufgegriffen wurden, gaben wohl an, aus dieser Gemeinde zu kommen, was der damalige Sprecher lt. Mannheimer Morgen (10.08.17) heftig dementierte. Diese Meldung wird bis heute mit der Gemeinde assoziiert, deren Sprecher seit mindestens 2019 Khalil Khalil ist. Die Gemeinde betreibt heute ausweislich ihres Internetauftrittes intensive Jugendarbeit mit einem ökologischen Schwerpunkt. Im Dezember 2024 gab es erneut bundesweite Aufregung um die Gemeinde wegen der Ankündigung eines „Mädelsabends“ in der Moschee: „Seminarreihe für Mädchen und Frauen ab 13 zur Vorbereitung auf die Ehe“. Die Assoziation weiter Teile der Öffentlichkeit war sofort: „Kinder-, Zwangsehe, Ehearrangement, Ehrenmorde“. Khalil Khalil nahm zu diesem von ihm als missverständlich und verunglückt bewerteten Flyer Stellung und erläuterte die geplanten Inhalte. Die Stadt Mannheim schaltete sich ein und wird diese Abende wird die Kurse einvernehmlich durch eine Jugendamtsvertreterin begleiten. Die österreichische Anti-fake-Organisation MIMIKAMA widmete sich ausführlich dieser Angelegenheit und resumiert: „Die Seminare im Omar Al-Faruq Center haben nichts mit der Förderung von Kinderehen zu tun, wie die öffentliche Empörung suggeriert. Dennoch zeigt der Fall, wie wichtig präzise Kommunikation und strenge Kontrolle bei religiösen Veranstaltungen sind.“
Zu allem Überfluss will die Moscheegemeinde auch noch nach Käfertal umziehen und einen Ersatzgebetsraum einrichten. Das ist Manchen zu viel. Die Ressentiments gegenüber einem Vertreter einer muslimischen Gemeinde mag übrigens durchaus auch von der aufgeklärten, liberalen und linken Community getragen sein. Religion – ein schwieriges Gebiet…
Widerstand regt sich
![](https://kommunalinfo-mannheim.de/wp-content/uploads/2025/02/Herr-Fontagnier-ein-GO-Antrag-400x224.jpg)
Der OB im Anlauf zu der von ihm angesetzten Wahl: Belustigt und offensichtlich nicht überrascht: “Herr Fontagnier – ich sehe zwei Hände. Sicher ein Geschäftsordnungsantrag?” | Bild Screenshot, Stadt Mannheim Video
Stadtrat Gerhard Fontagnier (Grüne) stellt den Geschäftsordnungsantrag, „dass wir bei dem bisherigen Modus der Ernennung des Migrationsbeirats bleiben. Das ist all die Wahlperioden, die ich im Gemeinderat bin, so gewesen“. Sein Fraktionskollege Daniel Bockmeyer unterstütz diesen Antrag. Er wundere sich doch arg, dass nach der ganzen auch zeitaufwändigen Arbeit der Kommission – zusammengerechnet 40 Stunden – jetzt einzeln abgestimmt werden soll. Das sei keine Wertschätzung der geleisteten ehrenamtlich Arbeit. Auch frage er sich wie das dann in Zukunft weitergehen soll.
Es meldet sich der CDU-Stadtrat Claudius Kranz mit den zwei Worten: „Formale Gegenrede“.
Specht erläutert nochmals seine neue Rechtskonstruktion: Das sei nichts Neues. Es handle sich eben um einen zweistufigen Prozess: Der erste Schritt bestehe „in dem Prozess der Kommission“ und „der zweite Schritt ist die Wahl.“ Diese Wahl konnte bisher en bloc stattfinden, „weil sich alle Fraktionen einig waren“. „Wenn wir keine Einstimmigkeit haben, dann können wir eben nicht en bloc abstimmen. Dann müssen wir eine Wahl durchführen.“ Und weiter belehrt Specht den Gemeinderat: „Die formale Gegenrede von Herrn Kranz beziehet sich darauf: Bei Wahlen ist lt. Gemeindeordnung eine Gegenrede nicht zulässig.“
Einen letzten Versuch, die selbst ausgedachte Marschroute des OB zu stoppen, unternimmt der Vertreter des Jugendbeirats, Julius Schmal. Er verweist vollkommen korrekt auf die parallele Rechtsstellung dieses Beirats zum Migrationsbeirat: Wahl durch ein regegeltes Verfahren außerhalb des Gemeinderats, aber mit dessen Mitwirkung in der jeweiligen Wahlkommission. Er ruft den Gemeinderat auf, der Entscheidung der Wahlkommission nicht im Wege zu stehen.
„Herr Schmahl, ich will Sie ungern belehren“, belehrt Specht daraufhin den Vertreter des Jugendbeirats. „Aber der Zungenschlag ist falsch. Erstens wissen wir nicht, wie die Wahl ausgeht. Der zweite Punkt ist, dieses Verfahren ist klar geregelt. Es ist immer so gehandhabt worden. Meistens en bloc, aber die Wahl ist immer vorgesehen. Und insofern gibt es auch keine Abwertung der Berufungskommission. Ich bin mir auch sicher, dass die Vorschläge der Berufungskommission nicht komplett abgelehnt werden. Insofern will ich dem widersprechen.“
Die Stimmzettel werden verteilt und zwei berufene Mitglieder des Migrationsbeirates werden nicht „gewählt“. Im Beschlussprotokoll steht: „Neubesetzung des Migrationsbeirats für die Amtszeit 2024-2029. Ergebnis: in Form von WAHLEN beschlossen. Bemerkung: mit zwei Besetzungsänderungen beschlossen.“
Desaströses Verhalten eines studierten Juristen
Zusammenfassend muss man feststellen:
- Der OB stellte sich eindeutig gegen Wortlaut und Sinn des Verfahrens nach V488/2009. Dass der Gemeinderat nicht das abschließende Wahlorgan für den Migrationsbeirat sein kann, ergibt sich schon aus der Geschichte dieses Organs: Es wurde 1999 freiwillig, ohne gesetzliche Vorgaben, vom Gemeinderat gegründet. Anfangs ging es aus einer Urwahl (in Briefwahl) durch die Menschen mit Migrationshintergrund (zunächst nur durch Nicht-Deutsche) hervor. Das Ergebnis der Urwahl wurde vom Gemeinderat bestätigt. Die Eigenständigkeit des Migrationsbeirates blieb bestehen, als der Gemeinderat 2009 anstelle der Urwahl die Wahl durch eine Berufungskommision nach langem Auswertungs- und Diskussionsprozess beschloss. Nie gab es eine „Wahl durch den Gemeinderat“.
- Der OB suggerierte durch seine wiederholte Bezugnahme auf die Gemeindeordnung , dass sein von ihm kreiertes „Wahlverfahren“ sich aus dieser Gemeindeordnung ableite. Richtig ist, dass die Gemeindeordnung zu einem Migrationsbeirat keinerlei Bestimmungen enthält (im Gegensatz zur Bestimmung von Bezirksbeiräten und zur Besetzung von Aufsichtsräten). Der von ihm zitierte §37 (7) GO enthält nur allgemeine Bestimmungen zu Wahlen, wenn denn welche im Gemeinderat stattzufinden haben: In der Regel nicht-öffentlich und ggf. mit Stichwahl, und wie die Mehrheit definiert ist.
- Eine Regelung über Geschäftsordnungsanträge bei Wahlen in der Gemeindeordnung ist frei erfunden. Sie ist allenfalls Gegenstand der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Dort findet sich eine solche Regel ebenfalls nicht. Außerdem wurde der GO-Antrag vor der angesetzten Wahl gestellt. Der OB hätte ihn zur Abstimmung stellen müssen. Stattdessen macht er aus dem GO-Antrag und dem dahinter stehenden Anliegen eine „Anregung“: „Ich nehme die mit.“
- Vollkommen gegen jedes Grundverständnis von Rechtmäßig- oder Unrechtmäßigkeit einer angesetzten Wahl ist der Hinweis auf ein erwartetes Wahlergebnis: „Ich gehe davon aus, dass nicht alle Bewerber abgelehnt werden“, insofern sei alles oK.
- Der OB hat die Pflicht, den Gemeinderat über die Rechtslage jederzeit korrekt zu informieren. Bei Beschlüssen, die der Rechtslage widersprechen, hat er einzuschreiten. Diese Pflicht hat der OB bei dem strittigen Verfahren verletzt und im Gegenteil ein irreguläres Verfahren durchgesetzt.
- Der OB hat zudem den Gemeinderat überrumpelt mit der Behauptung von angeblichen Rechtstatbeständen. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass jedes Mitglied des Gemeinderats jederzeit jede Rechtsmaterie in seinem Wissen verfügbar hat – schon gar nicht bei Vorgängen, die nur alle 5 Jahre einmal vorkommen. Dies gilt insbesondere bei einem Gemeinderatsgremium, welchem viele „Neulinge“ angehören. Gemeinderatsmitglieder müssen sich auf die Rechtsauskünfte des OB verlassen können.
Politischer Schaden
Politisch hat der Oberbürgermeister durch sein Verhalten die ehrenamtliche Tätigkeit entgegen seinen fortwährenden Beteuerungen über den Wert der Ehrenamtlichkeit in Bezug auf die Berufungskommission mit Füßen getreten.
Vor allem aber hat der OB das einzige Vertretungsorgan für und von 158.000 Personen mit „Migrationshintergund“, davon ca. zwei Drittel ohne jegliches Wahlrecht, systemisch zu einem vollkommen überflüssigen Organ degradiert, welches letztlich dem Gemeinderat und nicht den zu vertretenden Menschen verpflichtet ist. Er hat die beschränkte Autonomie des Migrationsbeirates auf Drängen „von mehreren Fraktionen“, nämlich der rechten Fraktionen einschließlich der AfD, willkürlich untergraben und damit das Vertrauen in die Demokratie bei den Betroffenen tief beschädigt.
Er hat dem Schulterschluss der rechten Parteien mit der AfD Vorschub geleistet bzw. ist ihm willig gefolgt. Rechte Personalpolitik geht über Stock und Stein.
Fazit: Es liegt nun in der Hand der Fraktionen, sich ggf. auch rechtlich gegen dies Agieren des Oberbürgermeisters zur Wehr zu setzen.
Thomas Trüper
Siehe auch: Rechte Gemeinderatsmehrheit entledigt sich einer unliebsamen Migrationsbeiratsvorsitzenden