Wärmewende braucht klare Ziele – und soziale Gerechtigkeit

Kein Zukunftsmodell: Die Gasheizung. Die Umrüstung auf moderne Alternativen muss sozial gerecht organisiert werden. | Bild: KIM

Die von der MVV angekündigte Stilllegung des Gasnetzes bis 2035 ist ein mutiger und konsequenter Schritt, den wir von der Fraktion LTK ausdrücklich begrüßen. Anders als von manchen dargestellt, handelt es sich nicht um ein Datum, an dem plötzlich “der Gashahn abgedreht wird”, sondern um ein notwendiges Zieljahr, das die Richtung vorgibt.

Der kürzlich gefasste Beschluss des Gemeinderats verzichtet jedoch bewusst auf ein festes Ausstiegsdatum. Dabei gilt: Ohne klare Ziele keine klaren Wege. Mit dem Verzicht auf ein definiertes Zieljahr fehlt die notwendige Planungsgrundlage für alle Beteiligten.

Dr. Jessica Martin, Stadträtin Klimaliste, LTK Fraktion | Bild: Thommy Mardo

Zwar haben wir als Fraktion LTK dem Beschluss zugestimmt, da es wichtig war, grundsätzlich festzuhalten, dass klimaschädliches Erdgas keine Zukunft hat. Dennoch kritisieren wir, dass die Stadt damit die Chance verpasst, als Vorreiter bei der Wärmewende aufzutreten – während andere Städte wie Augsburg und Stuttgart bereits ähnliche Zeitpläne veröffentlicht haben.

Umso erfreulicher ist es, dass die MVV nach dem Beschluss mitgeteilt hat, dennoch am Gas-Aus 2035 festzuhalten. Die Wärmewende duldet keinen weiteren Aufschub. Wir können nicht bis Mitte 2026 warten, bis die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie in deutsches Recht überführt sein muss.

Entscheidend ist dabei eine sozial gerechte Gestaltung der Wärmewende. Mit unserem Antrag “Soziale Verträglichkeit der Wärmewende sicherstellen” haben wir konkrete Lösungsansätze vorgelegt. Dazu gehören ein Härtefallfonds für einkommensschwache Eigentümer:innen, erweiterte Beratungsangebote und Contracting-Modelle, die Investitionskosten über Energieeinsparungen refinanzieren.

Besondere Unterstützung benötigen jene Bürger:innen, die erst kürzlich – im Vertrauen auf eine mögliche Wasserstoff-Umrüstung – neue Gasheizungen installiert haben. Hier sehen wir die MVV in der Verantwortung, einen Sonderfonds einzurichten.

Die Klimakrise erfordert entschlossenes Handeln – aber dieses Handeln muss sozial gerecht sein. Eine verpasste oder verzögerte Energiewende wird für alle Beteiligten langfristig deutlich teurer werden. Wir erwarten daher, dass der Gemeinderat sich zeitnah mit unseren Vorschlägen befasst.

Statement von Dr. Jessica Martin, Stadträtin der Fraktion LTK, zur Debatte um das Gas-Aus in Mannheim

 

Der Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18.03.2025  hat folgenden Wortlaut:

Soziale Verträglichkeit der Wärmewende sicherstellen

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der MVV ein kommunales Förderprogramm „Sozialverträgliche Wärmewende Mannheim“ zu entwickeln, das ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderprogrammen speziell Härtefälle unterstützt.
  2. Es wird ein „Härtefallfonds Wärmewende“ eingerichtet, aus dem einkommensschwache Hauseigentümer:innen, Senior:innen mit geringem Einkommen und andere besonders belastete Personengruppen Zuschüsse für die Umrüstung ihrer Heizungsanlagen erhalten können.
  3. Die MVV wird beauftragt, spezielle Contracting-Modelle für einkommensschwache Hauseigentümer:innen zu entwickeln, bei denen die Investitionskosten vorfinanziert und über die Energieeinsparungen refinanziert werden.
  4. Die bestehenden Beratungsangebote der Klimaschutzagentur und der MVV werden ausgeweitet und niedrigschwelliger gestaltet. Insbesondere sollen regelmäßige Beratungstermine für Berufstätige in den Abendstunden nach Feierabend (bis 20 Uhr) sowie an Samstagen angeboten werden. Zudem sind dezentrale Beratungsangebote in den verschiedenen Stadtteilen einzurichten und aufsuchende Beratungen (u.a. für mobilitätseingeschränkte Personen) anzubieten. Um eine niedrigschwellige, qualifizierte Energieberatung zu gewährleisten, muss die personelle Ausstattung der Klimaschutzagentur in der Energieberatung verbessert werden.
  5. Das bestehende kommunale Darlehensprogramm in Zusammenarbeit mit lokalen Kreditinstituten muss inklusive vergünstigter Zinsen für energetische Sanierungsmaßnahmen unbedingt fortgeführt werden.
  6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, quartiersbezogene Sanierungskonzepte zu entwickeln, die durch gebündelte Maßnahmen Kostenvorteile schaffen und die Belastung für einzelne Eigentümer:innen reduzieren.
  7. Es wird ein halbjährlicher Monitoring-Bericht zur sozialen Dimension der Wärmewende eingeführt, der die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert und bei Bedarf Anpassungen vorschlägt.
  8. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei Bund und Land für weitere Förderprogramme zur sozialen Abfederung der Energiewende zu werben und entsprechende Anträge zu stellen.
  9. Die MVV wird verpflichtet, einen Sonderfonds für diejenigen Hauseigentümer:innen einzurichten, die nachweislich innerhalb des letzten Jahres von der MVV zum Einbau einer neuen Gasheizung beraten wurden, obwohl die Stilllegung des Gasnetzes bis 2035 bereits in Planung war. Dieser Fonds soll die vorzeitigen Umrüstungskosten für diese Kund:innen übernehmen oder substanziell bezuschussen. Die MVV hat ein transparentes Verfahren zur Nachweisführung und Antragsstellung zu entwickeln und dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch Umschichtungen im Klimaschutzbudget der Stadt, Mittel aus dem kommunalen Haushalt sowie durch die Akquise von Drittmitteln sichergestellt werden.
Der unter Punkt 9 genannte Sonderfonds ist durch die MVV zu finanzieren.