Immobilien-Löbel MdB (3. Folge): Wo er hobelt, fallen Späne – Entmietung mit freundlicher Unterstützung der GBG? – Kranz als AR-Mitglied nicht mehr haltbar

Und wieder geht es um die Machenschaften von Immobilien-Löbel MdB. ( Bild: KIM-Archiv)
Zur Erinnerung: Herrn Löbel wurde gerichtlich quittiert, dass er „vorsätzlich und offensichtlich rechtswidrig gehandelt“ habe, als er zwecks profitabler Verwertung des von ihm erworbenen Hauses Käfertaler Straße 89 einen Mieter loszuwerden versuchte. Er vermiete die Wohnung des Mieters Zimmer für Zimmer („Studierenden-WG“) einfach weiter, zu einem wesentlich höheren Preis, während der Mieter sanierungsbedingt vorübergehend in einer Ersatzwohnung lebte. Er habe gewusst, dass der Mieter auf jeden Fall nach der Sanierung zurückziehen wollte. Der Mietvertrag mit dem alt eingesessenen Mieter war zwar von Löbel fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt worden, allerdings nicht rechtskräftig. Die Sache liegt bei Gericht und sieht wohl für Löbel nicht gut aus.
„Wohnungsnot“ der ganz besonderen Art
Jetzt geht es um die Ersatzwohnung: Löbel, der das Haus kernsanierte, „musste“ zwei dort noch verbliebene Mieter*innen vorübergehend auf eigene Kosten in anderen Wohnungen unterbringen, damit er loslegen konnte – die Zeit und damit die Kosten drängten und liefen davon. Woher also nehmen und nicht stehlen? Preisgünstiger Wohnraum ist bekanntlich knapp. Nun gut, eine Wohnung kann man nicht stehlen, vielleicht aber sonst wie „beschaffen“?
Man wende sich an die GBG mit ihren vielen “Drehschebenwohnungen”. Man setze seine Gewichtigkeit ein: MdB, und bis zum Einzug in den Bundestag auch Mitglied im Aufsichtsrat der GBG, Stadtrat, Kreisvorsitzender der CDU – man ist also bei den Angestellten der GBG wohl bekannt. Und man hat ja noch jemanden im Schlepptau: Herrn Claudius Kranz, Rechtanwalt des Vertrauens (auch in dieser lästigen Mietangelegenheit), Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der CDU, und im Aufsichtsrat der GBG Nachfolger für Herrn Löbel.
Mit so viel Gewicht melde man sich also irgendwo dort in der Organisation, wo über Mietgesuche entschieden wird oder die Entscheidung beeinflusst werden kann – Mietgesuche so vieler Menschen, die sich teilweise auch in Not an die GBG wenden. Und man erzähle selbst auch etwas von „Not“: Zwei Mieter, die immer noch in der Käfertaler Straße 89 wohnen, müssen dringend ein Dach über dem Kopf kriegen, weil sie ja nicht mehr in ihrer Wohnung wohnen können. „Not ist Not“, mag da dann jemand gedacht und nicht unterschieden haben zwischen der „Not“ eines Immobilieninvestors, der gerade dabei ist, Störungen bei der Einrichtung einer künftigen Goldgrube zu überwinden, und der Not z.B. einer Familie, die wegen Nachwuchs dringend eine größere Wohnung braucht. Und außerdem: Es geht ja nur um ein paar Monate – und da hat die GBG ja beste Erfahrung und Routine, eigene Mieter*innen bei notwendigen Sanierungsarbeiten vorübergehend in den Drehscheibenwohnungen unterzubringen. Und unter Sanierungsbrüdern: Genau das wird hier gebraucht für zwei Mieter, die sonst echt in Not geraten, die armen Kerle.
Das mag so oder anders gewesen sein. Aber das Ergebnis ist eindeutig: Herr Löbel beschaffte sich bei der GBG zwei Drehscheibenwohnungen. Den Vorgang restlos aufzuklären, ist nun oberste Pflicht, spätestens nach Kenntnisnahme durch den Brief eines der beiden betroffenen Mieter an den OB als Vorsitzenden des Aufsichtsrates der GBG und an den Geschäftsführer. Es geht um den Ruf der GBG und um das Vertrauen der Wohnungsuchenden, korrekt behandelt zu werden, und nicht durch üble Manipulationen beispielsweise auf der Warteliste immer weiter nach hinten zu rutschen.
Natürlich ranken sich sofort wilde Vermutungen über Korruption in der GBG, über Vetternwirtschaft, Vitamin-B-Ampullen etc. um den Fall.
Eines hat Herr Löbel also schon geschafft, einen mehr oder weniger dramatischen Anfangsverdacht auf die Führung der GBG und ihre Geschäftsabläufe zu lenken. „Bau- und Wohnungswirtschaft – da weiß man ja nie“. Die GBG als Gentrifizierungs-Schmiermittel? Wo Herr Löbel hobelt fallen eben Späne.
Aber die werden ihm wohl auf die Füße fallen. Denn gleichgültig, an welcher Stelle der Hobel angesetzt wurde – es gehören immer zwei dazu: einer, der einen Vorteil zu bekommen versucht, und einer, der ihn gewährt.
Wie kann und soll das Ganze nun geklärt werden? Seit guten drei Jahren verfügt die GBG über einen Verhaltenscodex und über eine interne Revisionsstelle für Verfahrensabläufe. Dieser Revisionsstelle steht eine externe Ombudsstelle gegenüber. Diese ist extern wie intern (z.B. durch Whistleblower*innen) anrufbar.
Compliance gegen „Missbrauch der eigenen Position zum persönlichen Vorteil“
Dazu sei die auf der Internetseite der GBG vorgestellte „Compliance” zitiert, die sich wiederum auf den Verhaltenscodex des GBG-Konzerns bezieht:
Compliance lässt sich ganz einfach mit „Regeltreue“ übersetzen. Damit ist die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, betrieblichen Vereinbarungen und moralischem Verhalten im Unternehmen gemeint. Weil uns Werte wie Vertrauen, Fairness und Integrität in all unseren Geschäftsbeziehungen sehr wichtig sind, möchten wir sicherstellen, dass diese auch nachhaltig von allen Beteiligten gelebt werden. Sie sind Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und prägen unser Leitbild. Um dies noch weiter zu untermauern, haben wir einen Verhaltenskodex entwickelt und eine Compliance-Beauftragte bestellt.
Die ganze Unternehmensgruppe steht für sachbezogene und transparente Geschäftsbeziehungen, die frei von unlauteren Methoden geführt werden. Nur so verdienen wir das Vertrauen unserer Gesellschafter, Mieter, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit. Drei Grundsätze bringen es klar auf den Punkt:
- Missbrauch der eigenen Position zum persönlichen Vorteil,zugunsten Dritter oder zum Schaden des Konzerns dulden wir nicht!
- Betrügerische Handlungen jedweder Art, wie z. B. Betrug, Schwindel, arglistige Täuschung, Bestechung, Schmiergeldzahlungen und ähnliches, zum Nachteil eines Unternehmens oder seiner Geschäftspartner tolerieren wir nicht!
- Mit internen und externen Geschäftsinformationen gehen wir im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit vertraulich um!“
Analog gelten Buchstabe und Geist auch für die Mitglieder des Kontrollorgans der GBG, auch über die jeweilige Amtszeit hinaus.
Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wie die Vermietungsregeln der GBG sind und welche Konsequenzen die GBG oder ggf. die Stadt Mannheim als Eigentümerin bei diesem offensichtlichen Regelverstoß ziehen wird. Hier ist selbstverständlich auch der Aufsichtsrat gefordert.
Und der betroffene Mieter darf bei allem natürlich nicht der letztlich Leidtragende sein.
Nachtrag von Sonntag, 13.9.20:
Kranz als Aufsichtsratsmitglied der GBG nicht mehr haltbar
In der heutigen Online-Ausgabe des Mannheimer Morgen lesen wir Folgendes:
„Zudem, so A. [steht für den Mieter; Red. KIM] weiter, habe ihm Löbel-Anwalt Kranz noch vor dem Urteil im Rechtsstreit die Ersatzwohnung langfristig angeboten. A. zitiert in seinem Schreiben an Kurz aus dem dieser Redaktion vorliegenden Brief von Kranz an seine [des Mieters, Anm. KIM] Rechtsanwältin: ‘Die GBG hat meinem Mandanten zugesichert, dass die von Ihrem Mandanten aktuell innegehaltene Wohnung (. . .) auf Dauer direkt von Ihrem Mandanten angemietet werden könnte und zwar natürlich auch als nicht möblierte Wohnung’“.
Als Mitglied des Aufsichtsrates hätte Kranz wissen müssen, dass nur Mietinteressenten oder Mieter*innen der GBG mit Wechselwunsch Anspruch auf eine GBG-Wohnung haben. Das ist bei einem Mieter von Löbel, der um das Recht auf Verbleib in der Löbel-Wohnung klagt, ersichtlich nicht der Fall. In einem solchen Fall hätte Kranz die Compliance-Stelle bzw. den Geschäftsführer und den Aufsichtsratsvorsitzenden informieren müssen und sich nicht als Postbote „der GBG“ betätigen dürfen.
Kranz hat damit seine Aufsichtspflicht verletzt und die Verschaffung eines wirtschaftlichen Vorteils eines ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedes zu Lasten der GBG unterstützt. Das ist unvereinbar mit den Pflichten eines Mitgliedes des Aufsichtsrats. Kranz bzw. seine CDU-Fraktion müssen daraus die Konsequenz ziehen.
Wo Löbel hobelt, fallen Späne.
Thomas Trüper