Aufstehen gegen Rassismus Rhein-Neckar/Speyer vor Gericht erfolgreich vs. rechtsnationalen Stadtrat Matthias Schneider
Laut einer Pressemitteilung von Aufstehen gegen Rassismus Rhein-Neckar wurde ein verhängter Strafbefehl zurück genommen. Die Verfahrenskosten tragen die SteuerzahlerInnen. Angestrengt hatte das Verfahren Matthias Schneider (Stadtrat in Speyer), der rechts-nationalen Wählergruppe Schneider.
Was war geschehen?
KIM hatte im Januar diesen Jahres berichtet. (Zitat) “Das Amtsgericht Speyer versandte am 21.12.2020 einen Strafbefehl über 1800 Euro wegen des Inhaltes des folgenden, im Frühjahr 2020 in Speyer verteilten Flugblattes. Offenbar auf Anzeige von Matthias Schneider, Speyer. Dabei sind die Vorwürfe an Schneider und seine Wählergruppe belegt und alle Fakten liegen uns vor. Der Vorwurf der “üblen Nachrede” ist juristisch absurd. Natürlich ist es übel, was Schneider da vorgeworfen wird. Insofern sehen wir in dem in einigen Monaten anstehenden Prozess eine gute Chance: Gerichtsfest belegen, was im Flugblatt schon beschrieben wurde. Nach dem Prozess kann dann jedeR diese Fakten veröffentlichen und sich auf das Urteil beziehen.” (Link zum KIM-Bericht weiter unten)

Stadtrat Matthias Schneider, rechts im Bild (Archivfoto), bei einer Querdenker-Kundgebung 2020 in Speyer
Der Vorwurf und seine Entkräftung
Der rechtspopulistische Stadtrat Schneider hatte u.a. wegen angeblicher Rufschädigung und Falschdarstellung Strafantrag gestellt. Im Flugblatt der lokalen Gruppierung von Aufstehen gegen Rassismus in Speyer hatte ein Mitgründer von Aufstehen gegen Rassismus Rhein-Neckar seine Kontaktdaten als V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne der Presse) zur Verfügung gestellt.

Flugblatt “So fing es damals an” am 18.09.2021 ausgelegt in Speyer
Nach KIM-Informationem gab es über Monate ein juristisches Ping-Pong-Spiel zwischen den Streitparteien. Die beklagte Seite konnte hinreichende Belege dafür liefern, dass die ihm Flugblatt getätigten Aussagen zur Person Matthias Schneider zutreffend sind. Somit kann das Flugblatt auch weiterhin öffentlich verteilt werden.
Haltung der Staatsanwaltschaft fragwürdig
Ohne eigene Nachforschungen anzustellen, fertigte die ermittelnde Behörde aufgrund des Strafantrags einen Strafbefehl aus. Auch dazu ist in der Pressemitteilung von Aufstehen gegen Rassismus Rhein-Neckar zu lesen.
KIM zitiert diese Pressemitteilung in Auszügen:
“Einen recht hohen Strafbefehl hatte AUFSTEHEN GEGEN RASSISMUS vor einigen Monaten erhalten: 1800 Euro sollten gezahlt werden für die presserechtliche Verantwortung eines Flugblattes der Ortsgruppe Speyer. In diesem Flugblatt waren die rechten Machenschaften der Wählergruppe Schneider dezidiert aufgeführt. Schneider hatte damals Anzeige erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Speyer muss sich vorwerfen lassen, ihrer Aufgabe nicht nachgekommen zu sein: Sie hat nicht ermittelt, welche entlastenden oder gar bestätigenden Argumente es für den Beschuldigten gab, sondern quasi als Reaktion auf die Anzeige der rechten Gruppe ungeprüft einen hohen Strafbefehl versandt.”
“Wir hätten jedoch den Prozess gern geführt: Die Vorwürfe gegen Schneider und seine Gruppe wären dann noch einmal gerichtsfest untermauert und bestätigt worden.
Bereits vor einigen Wochen hatten wir das Angebot der Einstellung des Verfahrens erhalten. Damals hätten Viele vielleicht freudig unterschrieben. Doch diese Unterschrift hätte noch das Tragen der eigenen Anwaltskosten bedeutet.
Nunmehr hat das Gericht entschieden, dass auch diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Unser Erfolg ist nunmehr 100prozentig.”
“Der Erfolg ist auch eine Bestätigung der Arbeit von AUFSTEHEN GEGEN RASSISMUS und der Beleg, sich von Anzeigen rechter Gruppierungen und von Strafbefehlen leichtfertig agierender Staatsanwaltschaften nicht einschüchtern zu lassen.”
(Bericht mit Material einer PM: Rick de la Fuerte; Fotos wie angegeben)
KIM hatte berichtet