Arbeitswelt: Gesundheit als „Kostenfaktor“?

Gesundheitsschutz erkämpfen!

Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“ So definierte es 1946 die Weltgesundheitsorganisation, als die Erinnerungen an die Verbrechen des Faschismus, des Stalinismus und des „demokratischen“ Imperialismus noch frisch waren.

Obwohl sich seitdem das Wissen über Schutz von Gesundheit und Vermeidung/Bekämpfung von Krankheiten enorm vervielfacht hat, glaubt man sich angesichts der Zustände in der Arbeitswelt in einem Tollhaus zu befinden.

Gier zerfrisst Gehirne“
Schon der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler hat in einem in der Zeit vom 11.11.2004 veröffentlichten „Wutanfall“ festgestellt: „In der globalen Wirtschaft herrscht die pure Anarchie. Die Gier zerfrisst den Herrschern ihre Gehirne.“

Vorhut des Arbeiter:innenschutzes bei Alstom Power Mannheim. (Foto: BR Alstom Mannheim.)

Es fällt schwer, dem früheren Jesuitenzögling Geißler zu widersprechen. Führende Kapitalistenvertreter wie Dulger und ihre politischen Handlanger in der Bundesregierung Merz/Klingbeil verfolgen die Agenda der Superreichen. Deren Ziel ist, wie der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) treffend formuliert hat, „reicher werden, die Macht ergreifen und niemals … zur Rechenschaft gezogen werden … Demokratie, Gesetze und Arbeitnehmerrechte sind Hindernisse, die wir biegen oder zerstören müssen, um zu bekommen, was wir wollen.“

In diesem Sinn höhlen sie tagtäglich unsere Grundrechte aus. Artikel 1 (1) GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“? Nein, die Höhe der Profite ist unantastbar! Artikel 2 (2) GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Nein, Gesundheit ist ein Kostenfaktor!

Gesundheitsreform“ statt Gesundheit
Mit ihrer „Gesundheitsreform“ will die Regierung unter anderem rund 20 Mrd. € im Jahr 2027 „einsparen“ – sprich zu Lasten vor allem der Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen kürzen. Angeblich soll so das Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) reduziert werden. Sicherlich ist da Lobbyismus und zynische Handlangerpolitik für Wirtschaftsinteressen mit im Spiel. Aber es zeigt auch die Verkommenheit, Verblödung und Ignoranz einer karrierefixierten Berufspolitik auf.

Wer glaubt, solche Aussagen seien platte Polemik, den wollen wir zu einem Kurztrip einladen. Unser Reiseziel ist die obskure Welt des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt.

Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Bericht über „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SuGA). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelt diesen dann nach § 25 SGB VII an Bundestag und Bundesrat.

2.340 arbeitsbedingte Todesfälle in 2024
Im aktuellen SuGA 2024 sind interessante Zahlen zu finden. In diesem Jahr wurden 104.468 Berufskrankheiten (BK) angezeigt, jedoch nur 29.306 (28 %) anerkannt. Das bedeutet, dass die Kosten für die nicht anerkannten BK von den GKV übernommen werden.

In 2024 wurden zudem 1.900 Todesfälle aufgrund von Berufserkrankungen plus 440 tödliche Arbeitsunfälle registriert.
Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften/BG) haben nach vorläufigen Ergebnissen wegen – oft vermeidbarer – Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen 19,7 Mrd. € aufwenden müssen.

Die Plattform „FragDenStaat“ bat den GKV-Spitzenverband mit Schreiben vom 16. Oktober 2024 „um Übersendung einer Aufstellung der Kosten … arbeitsbedingter Erkrankungen in Deutschland für die letzten 10 Jahre“. Die Antwort: „Leider können wir Ihnen eine solche Aufstellung nicht zur Verfügung stellen.“ Die gleichlautende Anfrage an die BAuA vom 19.10.24 blieb ebenfalls im Vagen.

Legal, illegal, ganz egal
Die massiv zunehmenden arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen werden von den BG jedoch nicht entschädigt, da diese im Unterschied zu Skandinavien durch die Blockadepolitik der Kapitalseite immer noch nicht in den Katalog der Berufskrankheiten aufgenommen worden sind.

Es ist davon auszugehen, dass dadurch und die geringe Anerkennungsquote von BK der GKV und ihren Beitragszahler:innen Kosten von rund 100 Mrd. € pro Jahr entstehen, die eigentlich von den BG und letztlich den Unternehmen bezahlt werden müssten.

Der Skandal in diesem Skandal ist, dass das seit 1996 geltende Arbeitsschutzgesetz Firmen zu einem vorbeugenden ganzheitlichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Laut Bundesregierung soll das in 68 % der Unternehmen der Fall sein. Fachleute bezweifeln diese Angaben.

M.G.

Aus Avanti² Rhein-Neckar, Juni 2026