Nachtragshaushalt Nummer 2 in Mannheim. Protesttag der Kommunen

Der Gemeindrat bei einer Saal-Kundgebung für die Resolution Gemeinden am Limit

 

Revolution? Erst mal Resolution

Politische Kundgebung im Mannheimer Gemeinderat am 23. Juni! Es sind keine Demonstranten von der Straße, sondern die Stadträt:innen aller Fraktionen und der Einzelstadtrat nebst Dezernent:innen und Oberbürgermeister höchstselbst. Sie halten Schilder in die Luft mit Sprüchen wie: „Zukunft geht baden, unsere Kinder nicht“, „Endstation Sparpolitik“, oder gelbe Ortsausgangstafeln mit rotem Diagonalbalken: „Parkpflege“, „Jugendclub“, „ÖPNV“, „Schwimmbad“. Sogar ein gelbes Fronttranspi gibt es: „MANNHEIM AM LIMIT“. Ein Schauspiel, das es um diesen Tag herum bundesweit gibt, initiiert vom Deutschen Städtetag, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund“. Die Schilder zentral, mutmaßlich vom Deutschen Städtetag, zur Verfügung gestellt. Und draußen, auf verschiedenen Plätzen, informieren städtische Beschäftigte über die Finanzlage der Stadt, z.B. mit einem „Schuldenberg“ aus Pappkartons. Die Verwaltung darf mal politisch werden.

Die gesamte „Stadtregierung“ am 22. Juni am Marktplatz vor dem „Schuldenberg“

Drinnen im Gemeinderatssaal nehmen unterdessen die Stadträt:innen nach dem offiziellen Foto ihre Plätze wieder ein und verabschieden einstimmig eine Resolution mit dem Fazit: „Der Gemeinderat erwartet daher dringend und zeitnah spürbare und nachhaltige Entlastungen für die Kommunen.“ (s. Kasten).

Zweiter Nachtragshaushalt 2026

Dann schreiten sie zur Tat: Sie ziehen TOP 4 vor: Verabschiedung des 3. Haushalts für das Jahr 2026 – nach dem eigentlichen Doppelhaushalt 2025/26 und dem ersten Nachtragshaushalt nun der zweite. Erforderlich durch den weiteren massiven Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen. 82 Mio EUR weniger müssen in den Haushalt eingepreist werden. Der OB fragt, ob nach den Beratungen im Unterausschuss Haushalt und im Hauptausschuss (12 gemeinderätliche Mitglieder) noch Diskussion gewünscht wird. Dies ist nicht der Fall bis auf das kurze Statement von FKK-Einzelstadtrat Ferrat, der seinen Hass gegen das Nationaltheater zum Ausdruck bringt und das Geld lieber beim Stadtraumservice sehen würde. Er werde deshalb mit Nein stimmen.  Für das Publikum im Saal und ggf. zu Hause am Laptop (Streaming) erläutert OB Specht noch im Flug die zugrundeliegende Verwaltungsvorlage, dann wird abgestimmt: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme. Damit ist der Nachtragshaushalt durch. Wie wird das Loch geschlossen? 8,7 Mio EUR durch teilweise Nichtwiederbesetzung freiwerdender Stellen (2% der Personalaufwendungen entsprechend ca. 130 Arbeitsplätze). 9,2 Mio. (1 %) der Transferaufwendungen, in denen im Wesentlichen die gesetzlichen Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern zusammengefasst sind. Macht 18 Mio. EUR „Verbesserung“ minus 3 Mio. EUR erhöhter Zinsaufwand. Damit ist das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts „nur“ 67 Mio. EUR schlechter als es der Gewerbesteuerverlust hätte vermuten lassen. Und wie wird der Haushalt ausgeglichen? So, wie es im Kommunalinfo Anfang Mai gefordert wurde: Durch Griff in die Rücklage aus früheren Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses. Sie beträgt am 31.12.26 dann voraussichtlich noch 786.008 Tausend EUR.

Gegen den Vorschlag, die Rücklage zum Budgetausgleich heranzuziehen, hatte es aus dem Gemeinderat heraus und von sonstigen kommunalpolitisch bewanderten Leuten viel Unglauben gegeben: „Das ist doch nur Geld auf dem Papier, nicht frei verfügbar sondern in Gebäuden investiert.“ Aber im „Ergebnishaushalt“ werden auch viele „Aufwände“ einbezogen, die keinen Geldfluss darstellen, z.B. knappe 50 Mio EUR Abschreibungen. Die Alternative wäre nur die Streichung aller „freiwilligen Leistungen“ und noch mehr Personaleinsparungen gewesen.

„Legal – illegal – scheißegal“?

Der „Finanzhaushalt“ bildet nur tatsächliche Geldströme ab, cash also. Hier werden die Überschüsse des Ergebnishaushalts verbucht – sofern vorhanden – und die investiven Ausgaben samt der Zuschüsse, die es dafür gibt. Eigentlich könnte also gar nicht investiert werden, aber da es auch zwangsläufige und gesetzlich erforderliche Investitionen gibt, schließt der „Finanzhaushalt“ mit einem Verlust von 77,5 Mio EUR. Das ist der immer wieder vom OB und dem Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde beklagte Verlust der Liquidität, der unbedingt vermieden werden muss. Hier hilft nur die Aufnahme von sog. Kassenkrediten, die eigentlich nur für die Aufrechterhaltung der Verwaltungstätigkeit gezogen werden dürfen, aber im Finanzhaushalt dann schnell auch in Investitionen fließen. OB Specht schreibt in der Begründung des 2. Nachtragshaushalts: „Das Investitionsprogramm  kann aus dem Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts nicht finanziert und muss haushaltsrechtlich unzulässig durch die Inanspruchnahme von Kassenkrediten finanziert werden“ (gemäß dem alten Sponti-Spruch „Legal – illegal – scheißegal“?). Das Regierungspräsidium akzeptiert diese Unzulässigkeit. Es ist die Bankrotterklärung der Doktrin vom Nettoneuverschuldungsverbot, auf dem Konservativen bis zum Geht-nicht-mehr herumreiten.

Specht treibt jedoch die Zurechtstutzung des Mannheimer Haushalts auf das von der (inzwischen von Manfred Hagel in den einstweiligen Ruhestand versetzten) Regierungspräsidentin Sylvia Felder (CDU) geforderte zerstörerische Niveau: „Insgesamt zeigt sich, dass die finanzielle Stabilisierung der Stadt nur durch ein dauerhaft konsequentes Zusammenspiel aus Priorisierung der Investitionen, Aufgabenkritik und strikter Haushaltssteuerung erreicht werden kann. Der vorliegende Nachtragshaushalt stellt dabei einen weiteren notwendigen Baustein innerhalb dieses Gesamtprozesses dar und schafft die Grundlage für die weitergehenden Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2027.“ Was das im Einzelnen für die Menschen in Mannheim zu bedeuten hat, wird weiterhin nur stückchenweise benannt. Es wird mit Millionenbeträgen jongliert, und dies mit der Salamitaktik.

Etwas Bewegung beim Bund

Kein Mensch kann sagen, wie lange die durch die klima- und kriegsbedingte Multikrise und die verschlafene Transformation z.B. der Automobilindustrie anhalten wird. Sie wird sich nicht so „schnell verflüchtigen“ wie die Weltfinanz- und Wirtschaftskrise 2008. Aber der Druck der Kommunen auf Bund und Länder (s.o.) zeigt allmählich etwas Wirkung. Die Koalition hat sich verständigt, das Konnexitätsgebot künftig einzuhalten und 80% der bundesgesetzlichenTransferleistungen zu übernehmen – wie viel das ausmacht, ist noch nicht bekannt, und wie viel davon das Land für sich zurückhält auch nicht. Aus dem Bundessondervermögen (LuKIFG – Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz) wird Mannheim bis einschließlich 2028  60 Mio. EUR zu erwarten haben, so Specht. „Inzwischen steht fest, dass Mannheim ein ‚virtuelles Budget‘ von insgesamt rd. 208,29 Mio. € erhält.“

Es ist ein schädlicher vorauseilender Gehorsam, die Stadt auf das Niveau eines Notstandsgebietes herunterzubeamen, als wäre alles in Beton gegossen. Vielmehr müsste der OB mit dem Regierungspräsidium ringen, welche weiteren Zwischenlockerungen wie die „Unzulässigkeit“ der Kassenkreditverwendung zulässig sind. Auch das Nettoneuverschuldungsverbot müsste vom Gemeinderat scharf angegangen werden. Das RP hat im Rahmen der Vereinigung des Mannheimer mit dem Heidelberger Universitätsklinikum mit der Genehmigung eines 200-Mio.-Kredits zur Beteiligung an den Baukosten der neuen Mitte geöffnet und lt. Specht auch andere Verwendungsmöglichkeit in Aussicht gestellt. Immerhin befinden wir uns in der größten kommunalen Finanzkrise der Geschichte der Bundesrepublik. Vor allem aber müsste die Rückverteilung der von den Milliardären angehäuften Ressourcen auf die Gesellschaft durch Sonderabgaben und eine entsprechende Steuerreform in Angriff genommen werden.

Thomas Trüper

 


Resolution des Gemeinderats der Stadt Mannheim
„Kommunale Handlungsfähigkeit sichern – Mannheim unterstützt die Aktion ‚Kommunen am Limit‘ des Deutschen Städtetags“

Der Gemeinderat der Stadt Mannheim schließt sich der bundesweiten Aktion „Kommunen am Limit“ des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes an.

Der Gemeinderat stellt fest:
Die kommunale Ebene steht an einem Kipppunkt. Städte und Gemeinden in Deutschland befinden sich in der schwersten Finanzkrise seit Jahrzehnten. Die kommunalen Defizite haben historische Höchststände erreicht.

Auch die Stadt Mannheim ist von dieser Entwicklung in besonderem Maße betroffen. Nach aktuellen Prognosen wird bis Ende 2028 ein Liquiditätsdefizit von rund 500,4 Millionen Euro erwartet. Der Doppelhaushalt 2025/2026 wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nur unter Auflagen genehmigt. Die Stadt ist verpflichtet, umfassende Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen.

Die Ursachen dieser strukturellen Krise liegen nicht allein auf kommunaler Ebene. Bund und Länder haben den Kommunen in den vergangenen Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben und Rechtsansprüche übertragen, ohne die entstehenden Kosten dauerhaft und vollständig auszugleichen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kinderbetreuung, Ganztagsausbau, Integration, Sozialleistungen, Wohngeld, Jugendhilfe, Bildung, Klimaschutz und öffentliche Infrastruktur.

Gleichzeitig stehen die Kommunen unter massivem Druck durch steigende Personal-, Energie- und Baukosten sowie deutlich rückläufige Gewerbesteuereinnahmen. In Mannheim führen insbesondere der Einbruch der Gewerbesteuer sowie steigende Pflichtausgaben zu einer dramatischen Verschärfung der Haushaltslage.

Städte und Gemeinden sind das Fundament des demokratischen Gemeinwesens. Hier erleben die Bürgerinnen und Bürger täglich die Leistungsfähigkeit des Staates – in Kitas, Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen, Bürgerdiensten, sozialer Arbeit, Integration und Stadtentwicklung. Die kommunalen Leistungen müssen verlässlich erbracht werden.

Der Gemeinderat fordert deshalb:
1. Lückenlose und verbindliche Anwendung des Konnexitätsprinzips
Wer neue Aufgaben oder Rechtsansprüche beschließt, muss deren Finanzierung vollständig und dauerhaft sicherstellen. Dies gilt uneingeschränkt auch für bereits übertragene Aufgaben und bestehende Rechtsansprüche: Bund und Länder sind verpflichtet, diese umgehend und konsequent auf ihre tatsächliche finanzielle Unterlegung zu überprüfen und bestehende Finanzierungslücken vollständig zu schließen. Eine dauerhafte Unterfinanzierung kommunaler Pflichtaufgaben ist nicht länger hinnehmbar.

  1. Substanzielle und dauerhafte Entlastung bei Sozialausgaben
    Die Kosten insbesondere für Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Unterkunftskosten, Integration und Flüchtlingsaufnahme müssen deutlich stärker von Bund und Ländern übernommen werden.
  2. Einrichtung eines dauerhaften kommunalen Zukunfts- und Investitionsfonds
    Bund und Länder müssen langfristig zusätzliche Mittel für Schulen, Kitas, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Klimaanpassung und die kommunale Transformation bereitstellen.
  3. Nachhaltige Stärkung der kommunalen Finanzbasis
    Die kommunale Finanzausstattung muss so reformiert werden, dass Städte und Gemeinden auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten handlungsfähig bleiben.
  4. Spürbarer Bürokratieabbau und mehr Handlungsspielräume
    Bund und Länder müssen die Kommunen von übermäßigen Dokumentations- und Berichtspflichten entlasten und ihnen mehr eigenverantwortliche Gestaltungsmöglichkeiten einräumen.

Der Gemeinderat hebt hervor:
Die Stadt Mannheim steht trotz erheblicher Sparanstrengungen vor extremen finanziellen Herausforderungen.

Gleichzeitig bleibt es notwendig, in zentrale Zukunftsbereiche zu investieren – insbesondere etwa in Schulen, Kinderbetreuung, Klimaschutz, Verkehrsinfrastruktur, Kultur, Sportstätten sowie die soziale Entwicklung in den Stadtquartieren. Diese Investitionen dürfen nicht durch eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen gefährdet werden.

Die Kommunen sind der Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger den Staat unmittelbar erleben. Ohne leistungsfähige Städte und Gemeinden gerät das Vertrauen in staatliches Handeln und in die demokratischen Institutionen insgesamt in Gefahr.

Der Gemeinderat erwartet daher dringend und zeitnah spürbare und nachhaltige Entlastungen für die Kommunen.

 


MdL Boris Weirauch hat in einer Landtagsanfrage das Thema Liste der Pflichtaufgaben der Gemeinde und damit der Definition, welches denn „Freiwillige Aufgaben“ seien. Zuvor schon hatte LTK die Verwaltung in Mannheim erfolglos das Gleiche gefragt.

Eine parlamentarische Anfrage des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden hat zudem ergeben, dass die Landesregierung keinen vollständigen Überblick über die kommunalen Pflichtaufgaben hat. „Die Landesregierung fordert von den Kommunen Einsparungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, hat aber keinen Überblick darüber, welche kommunalen Leistungen Pflicht oder Kür sind. Der Unterschied ist in der Praxis entscheidend, da bei kommunalen Pflichtaufgaben das Land die Rechnung zahlt“, kritisiert Weirauch die Antwort der grün-schwarzen Landesregierung auf seine parlamentarische Anfrage.

Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Städte und Gemeinden sei eine klare Abgrenzung von erheblicher Bedeutung. Die Landesregierung selbst stelle in ihrer Antwort fest, dass Kommunen bei Haushaltskonsolidierungen zunächst freiwillige Leistungen überprüfen und gegebenenfalls kürzen müssten. „Wenn freiwillige Leistungen als Erstes auf den Prüfstand kommen, muss auch eindeutig nachvollziehbar sein, was freiwillig und was verpflichtend ist“, betont Weirauch.

Für Unverständnis sorgt zudem der Verweis der Landesregierung auf Hessen. Dort wurde bereits 2014 eine Übersicht mit mehr als 2.600 kommunalen Pflichtaufgaben erstellt. „Das ist ein bemerkenswertes Eigentor der Landesregierung. Statt ihre Argumentation zu stützen, zeigt der Verweis auf Hessen gerade, dass eine solche Übersicht möglich ist. Wenn Hessen dazu in der Lage war, warum soll das in Baden-Württemberg nicht möglich sein?“

Als Begründung führt die Landesregierung vor allem Verwaltungsaufwand und Bürokratievermeidung an. Für Weirauch greift das zu kurz: „Die entscheidende Frage ist doch, ob der Erkenntnisgewinn für Kommunen, Gemeinderäte und Kreistage den Aufwand rechtfertigt. Angesichts der enormen finanziellen Herausforderungen vor Ort spricht vieles dafür.“

 

Zudem wirft die Stellungnahme neue Fragen auf. Während die Landesregierung einerseits erklärt, die Einordnung von Aufgaben ergebe sich unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen, argumentiert sie andererseits, ein entsprechender Katalog könne nur unter Beteiligung der kommunalen Ebene erstellt werden. „Wenn die Rechtslage so eindeutig ist, wie die Landesregierung behauptet, dann ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine systematische Zusammenstellung der Aufgaben angeblich nur mit erheblichem Aufwand und unter breiter Beteiligung der Kommunen möglich sein soll“, so Weirauch abschließend.

PM Boris Weirauch MdL