„Palästina e.V.“ wird verboten – Hausdurchsuchungen und Proteste in Mannheim und Frankfurt

Protest am 18. August auch in Mannheim

Das Hessische Innenministerium hat den eingetragenen Verein „Palästina e.V.“ am 18. August dieses Jahres verboten und Hausdurchsuchungen in Frankfurt und Mannheim angeordnet. Bereits am Tag des Verbots protestierten rund 60 Personen vor der Polizeiwache in der Mannheimer Innenstadt gegen die Maßnahmen und solidarisierten sich mit dem Verein und den Betroffenen.

Laut Angaben des Ministeriums sei der Verein „israelfeindlich“ und richte sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung“. Das Ministerium begründet das Verbot mit den Tätigkeiten des Vereins. Diese seien darauf ausgerichtet gewesen, „antisemitische Feindbilder zu verbreiten, gesellschaftliche Spannungen zu vertiefen und den Gedanken der Völkerverständigung nachhaltig zu beeinträchtigen“. Nähere Informationen dazu blieben jedoch aus.

Rechtliche Grauzone

Der Verein hatte sich bereits am 16. November 2024 selbst aufgelöst und befindet sich seit März 2025 offiziell in Liquidation. Dabei handelt es sich um das Verfahren, das nach der Auflösung eines Vereins vorgesehen ist. In der Verbotsverfügung, die dem Autor vorliegt, werden jedoch nicht nur die Tätigkeiten des „Palästina e.V.“ aufgeführt, sondern auch die Internetauftritte der Gruppen „Palestine Library Frankfurt“, „Stop Child Detention Frankfurt“, „Gaza Mahnwache Frankfurt“ sowie „Schools for Palestine Frankfurt“. Damit soll die gesamte Palästinabewegung unter Generalverdacht gestellt und eingeschüchtert werden, so die Betroffenen. Diese lehnen das ab und betonen, dass die Bewegung trotz Verboten weiterhin aktiv bleiben werde.

Der Rechtsanwalt Matthias Seipel bezeichnet dies in einem Interview mit der Jungen Welt als rechtlichen Graubereich, der viel Raum für Willkür lasse. Die offizielle Liquidatorin des bereits aufgelösten Vereins, Aitak Barani, kündigte rechtliche Schritte sowohl gegen das Verbot als auch gegen die Hausdurchsuchungen an. Sie sagte im selben Interview: „Zum Glück ist die Bewegung in Frankfurt und der Region solidarisch und wehrhaft – sie wird sich diese Angriffe nicht gefallen lassen. Durch diese Repressionen wird zudem vielen Menschen erst recht klar, wie wichtig es ist, für die eigenen Grundrechte zu kämpfen und sich nicht einschüchtern zu lassen.“

Kritik an der Begründung des Verbots

Dem Verbot ging ein verwaltungsrechtliches Verfahren voraus. So lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt die Anträge auf Hausdurchsuchungen ab und damit in diesem Schritt auch das gesamte Verbot. Die rechtliche Begründung war dem Gericht zu ungenau. Erst nachdem gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel geklagt worden war, gab das Gericht den Anträgen auf Hausdurchsuchungen und dem Verbot statt. Das Gericht schränkte jedoch den Umfang des Verbots sowie der Hausdurchsuchungen ein. Die hessische Justiz ließ der Exekutive also nicht vollständig freie Hand, da die rechtlichen Begründungen nicht schlüssig waren.

Auffällig ist auch, dass die Hausdurchsuchungen nicht nur bei ehemaligen Mitgliedern des „Palästina e.V.“ stattfanden. Bei mindestens zwei Personen, darunter Dr. Mahmud Abu-Odeh aus Mannheim, wurden Wohnungen durchsucht, obwohl sie keine Mitglieder des Vereins waren. Abu-Odeh erklärt: „Ich war nie Mitglied des Vereins, und trotzdem wird meine Wohnung durchsucht. Der zionistischen Lobby um Uwe Becker [Antisemitismusbeauftragter des Landes Hessen, Anm. des Autors] ist es schon lange ein Dorn im Auge, dass wir gegen die deutsche Mitverantwortung im Genozid an meinem Volk protestieren.“

Von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Inhaltlich stützt sich das Verbot auf drei Hauptargumente des Ministeriums. Der Verein habe sich gegen das sogenannte „Existenzrecht Israels“ gewendet, den „bewaffneten Widerstand gegen die israelische Besatzung“ legitimiert und „Antisemitismus in Form von Antizionismus“ verbreitet. Die Begründung der Verbotsverfügung wirft jedoch Fragen hinsichtlich der Meinungsfreiheit auf.

In diesem Zusammenhang ist auch eine Gesetzesinitiative des Landes Hessen von Bedeutung, die die Leugnung des sogenannten „Existenzrechts Israels“ und den „Aufruf zur Beseitigung des Staates Israels“ unter Strafe stellen würde. In einer Stellungnahme heißt es, das Kabinett und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sähen im Gesetzentwurf „erhebliche verfassungsrechtliche Risiken“, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Der Gesetzentwurf würde damit in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eingreifen, so die Einschätzung des Bundeskabinetts.

Auch der bewaffnete Kampf der Palästinenser gegen die israelische Besatzung wurde durch mehrere UN-Resolutionen legitimiert. Darin heißt es unter anderem: „Die Generalversammlung, unter Hinweis auf die Resolutionen […] zur Verschlechterung der Lage des palästinensischen Volkes in den besetzten Gebieten, […] bekräftigt die Legitimität des Kampfes der Völker für Unabhängigkeit, territoriale Integrität, nationale Einheit und Befreiung von kolonialer Herrschaft, Apartheid und ausländischer Besetzung mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes“.

Rechtlich fragwürdig ist auch die Gleichsetzung von Zionismus, Judentum und Israel, wie sie die Verbotsverfügung vornimmt. Darin wird beschrieben, dass der Antizionismus als politische Position Teil des Antisemitismus sei. Das Hessische Innenministerium stützt diese Argumentation auf die umstrittene IHRA-Definition von Antisemitismus. Bereits 2018 veröffentlichten 40 jüdische Organisationen aus aller Welt eine gemeinsame Stellungnahme, in der sie die IHRA-Definition kritisierten.

In den letzten Jahren haben das Hessische Innenministerium und die Stadt Frankfurt wiederholt versucht, durch Demoverbote und Auflagen politische Meinungen der Palästina-Solidarität einzuschränken. Erfolg hatten die Versuche nicht, denn die Gerichte haben die Einschränkungen oft zurückgenommen. Nun nutzen das Hessische Innenministerium und die Stadt Frankfurt die Verbotsmaßnahme, um dies durchzusetzen. Laut Abu-Odeh zeigt sich darin der undemokratische Charakter der Maßnahme, da diese nur eine Exekutivanordnung sei.

Es regt sich Widerstand

Bereits am Tag des Verbots und der Hausdurchsuchungen gingen in Mannheim rund 60 Menschen auf die Straße, um gegen die Maßnahmen zu protestieren. Die Redner bekundeten ihre Solidarität mit den Betroffenen und kritisierten die Einschränkung der Meinungsfreiheit. Sie forderten zudem ein Ende der Kriminalisierung von Stimmen, die sich für ein Ende der israelischen Besatzung in Palästina einsetzen.

Ein Vertreter des Offenen Antifaschistischen Treffens Ludwigshafen sagte: „Wir lassen uns nicht einreden, dass Kritik an Krieg, Besatzung, Vertreibung, Genozid und staatlicher Gewalt plötzlich verbotenes Denken sein soll.“ Ein Mitglied der Gruppe Zaytouna meinte: „Es gibt kein juristisches Existenzrecht für Nationalstaaten. Es gibt auch kein Recht auf Siedlerkolonialismus, Besatzung und Genozid. Deswegen gibt es auch kein Recht für den Apartheidstaat Israel.“ Der von der Hausdurchsuchung betroffene Palästinenser Dr. Mahmud Abu-Odeh durfte sich auf der Kundgebung nicht öffentlich äußern, da die Stadt Mannheim ihm ein Rednerverbot für sämtliche Versammlungen erteilte, das bereits seit Monaten gilt.

Am kommenden Samstag, dem 5. September 2026, wird in Frankfurt am Main eine Demonstration gegen das Vereinsverbot stattfinden. Unter dem Motto „Palästina schweigt nicht – Solidarität lässt sich nicht verbieten“ rufen verschiedene Organisationen und Privatpersonen dazu auf, „diesem Unrecht die rote Karte zu zeigen“ und die „Stimme für Palästina zu erheben“.

Yannik Mallmann