„Leiharbeitsunternehmen MANPOWER unterläuft tarifliche Standards“
Vorwurf des Betriebsrats von Bombardier Mannheim
Der Mannheimer Morgen vom 23.12.2014 berichtete von einem Pressegespräch, das er mit dem Betriebsrat von Bombardier Mannheim, der IG Metall und Leiharbeitsbeschäftigten geführt hat. In einer Erklärung des Betriebsrats heißt es:
„Die Leiharbeitsbeschäftigten von MANPOWER in der Fertigung bei Bombardier (z.Zt. des Pressegesprächs 18) erhalten vereinbarungsgemäß zu ihrem Monatsentgelt zusätzlich eine Zulage.
Nach unserem Verständnis müssen die Beschäftigten auch bei Ausfalltagen (Urlaub, Krankheit, Feiertag) diese Zulage erhalten. Dies ist aber nicht der Fall. Wir sehen darin einen eindeutigen Verstoß gegen § 13.2 und 13.3 des Manteltarifvertrags, den der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister BAP und der DGB abgeschlossen haben. Wir haben unsere Rechtsposition mit der IG Metall Mannheim abgestimmt“, so heißt es in einer Erklärung des Betriebsrats, die uns vorliegt. Ein Leiharbeiter hat inzwischen mit Unterstützung der IG Metall Klage beim Arbeitsgericht Mannheim eingereicht.
Weiterhin heißt es: „Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass MANPOWER nicht nur nicht die einsatzbezogene Zulage bei Ausfalltagen bezahlt, sondern auch nicht den tarifvertraglich vereinbarten Branchenzuschlag. Dieser Branchenzuschlag kann zwar mit der einsatzbezogenen Zulage verrechnet werden, das lässt der Tarifvertrag zu, muss aber dann vollständig an den Ausfalltagen bezahlt werden, da hier keine einsatzbezogene Zulage bezahlt wird. Dies wird aber nicht getan. Wir stellen deshalb einen doppelten Verstoß gegen den Tarifvertrag fest.
Wir haben inzwischen die Gewissheit, dass diese tarifvertragswidrige Praxis nicht nur Leiharbeiter in der Produktion sondern auch in Büros also ´Leihangestellte‘ betrifft. Daraus schließen wir, dass die fehlerhafte Bezahlung von MANPOWER offensichtlich kein Zufall sondern System ist. Hier wird auf dem Rücken der ärmsten Beschäftigten gehandelt, in der Hoffnung ‚wo kein Kläger ist, ist kein Richter‘.
Wir haben Grund zur Annahme, dass MANPOWER geplant hatte, Herrn S. von Bombardier abzuziehen, weil er die Klage eingereicht hat. Ihm wurde dies offensichtlich vom Geschäftsführer von MANPOWER angedroht, wenn er die Klage aufrechterhält. Nur eine energische Intervention seitens des Betriebsrats und IG Metall bei dem Unternehmen haben dies verhindert. Das hat den Geschäftsführer aber nicht daran gehindert, dass er den anderen Leiharbeitern, die uns namentlich bekannt sind, offensichtlich erst im November gedroht, von Bombardier abzuziehen, wenn diese eine Klage wie Herr S. einreichen würden.
Nachdem wir im Oktober 2014 über Bombardier und die IG Metall Signale bekommen haben, dass MANPOWER möglicherweise bei der arbeitsgerichtlichen Klärung zu einer gütlichen Einigung bereit sei, haben die Vertreter von MANPOWER bei dem zweimal verschobenen Gütetermin am 3. November 2014 im Gegensatz hierzu erklärt, dass sie die Sache nicht durch eine gütliche Einigung lösen wollen sondern durch Urteil entschieden haben wollen. Der Kammertermin hierfür ist aber nach jetzigem Stand auf den 05.02.15 festgelegt. Da bis dahin nach jetziger Planung die meisten Leiharbeiter nicht mehr bei Bombardier beschäftigt sind, glauben die Vertreter von Manpower wohl, dass sich das Problem für sie bzgl. der nicht klagenden Beschäftigten von selbst erledigt hat.
Wir fordern MANPOWER auf, umgehend seinen Pflichten als Arbeitgeber nachzukommen, und seine Beschäftigten bei Bombardier tarifvertragskonform zu entlohnen. Wir fordern Manpower auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten durch den Geschäftsführer nicht mehr unter Druck gesetzt werden und hiermit an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert werden. Das ist strafbar und vollkommen inakzeptabel. Sollte MANPOWER diesen Forderungen nicht nachkommen, so fordern wir die Geschäftsführung von Bombardier auf, sein Vertragsverhältnis mit MANPOWER zu beenden.“