Einrichtung eines Mannheimer Bodenfonds für die Bereitstellung von Wohnbau- und Gewerbegrundstücken

WICHTIGER BESCHLUSSANTRAG FÜR DIE GEMEINDERATSSITZUNG AM 16. DEZEMBER

Die Verwaltung der Stadt Mannheim hat für die Gemeinderatssitzung am 16. Dezember einen wichtige Beschlussvorlage bzgl. der Bodenpolitik der Stadt Mannheim eingebracht. Der Beschlussvorlage liegen bisherige Anträge von SPD, GRÜNEN und LINKEN zu Grunde und versucht aus diesen eine Beschlussvorlage abzubilden. Insofern ist die Vorlage ein klassischer Kompromiss und die Frage stellt sich, was steht genau drin.

Zunächst einmal ist festzuhalten:
Es ist ein Fortschritt, dass ein Beschluss für einen Bodenfonds überhaupt gefasst werden soll. Dieser Beschluss ist wohl nur möglich, weil es inzwischen ein Mehrheit im Stadtrat für eine solche Politik gibt. CDU, Mannheimer Liste, AFD und FDP sind bisher gegen eine solche Politik aufgetreten. Die Beschlussvorlage ist ein Bruch mit der bisherigen Bodenpolitik der Stadt Mannheim, die grundsätzlich mehr städtische Grundstücke veräußert als erworben hat.

Bisher war es so: „Die tatsächlichen Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen sind durchschnittlich ca. fünfmal so hoch wie die Auszahlungen für Grundstücksankäufe“.

Jetzt soll es so sein: „Von einem optimalen Verhältnis zwischen An- und Verkäufen in Bezug auf das Liegenschaftsbudget ist nach Auffassung der Verwaltung dann auszugehen, wenn sich die jeweiligen jährlichen Einzahlungen und Auszahlungen mittel- bis langfristig in etwa angleichen“, so heißt es in der Vorlage.

Das Verhältnis von Verkauf zu Ankauf, das bisher bei 5 zu 1 liegt soll in Zukunft nach Meinung der Verwaltung also ausgeglichen sein.
Die LINKE und die Fraktion LI.PAR.TIE ist allerdings der Meinung, dass dieser Antrag nicht weit genug geht. Für eine aktive und soziale Bodenpolitik sollte die Stadt in Zukunft mehr Grundstücke aufkaufen als verkaufen. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass der Bodenfonds mit einem finanziellen Grundvolumen ausgestattet ist, damit diese Ankäufe überhaupt getätigt werden können.

Die Vorlage führt als Referenzbeispiele einer aktiven Bodenpolitik die Städte Offenburg und Ulm an. In der Tat ist insbesondere die Stadt Ulm sehr bei‐spielgebend. Die Stadt Ulm besitzt durch eine jahrelange aktive Bodenvorratspolitik soviel städtische Grundstücke, dass Bebauungsplanverfahren in Neubaugebieten nur bei 100% vorhandenem Liegenschaftseigentum durch die Stadt weiterverfolgt werden, wie in der Vorlage festgestellt wird. Dies sollte ein Vorbild für Mannheim sein!

Nun wird man sehen, was mit dem Beschlussantrag am 16. Dezember passiert. Gelingt es nicht, diesen nicht noch zu verbessern, so kommt es umso mehr auf die weitere Umsetzung an. Im Beschlussantrag heißt es: „Die Einzelheiten werden dem Gemeinderat im 1. Quartal 2020 zum Beschluss vorgelegt“.

(Roland Schuster)