Land reagiert auf SPD-Initiative zu Gunsten von Miethaussyndikaten
Mitteilung der SPD-Landtagsabgeordneten Weirauch und Fulst-Blei
Die beiden Mannheimer Abgeordneten Dr. Stefan Fulst-Blei und Dr. Boris Weirauch begrüßen den Vorstoß des Wirtschaftsministeriums, neben Genossenschaften auch Wohnungsmarktakteure anderer Rechtsformen in den Bürgschaftsrahmen des Programms „Wohnungsbau Baden-Württemberg 2018/19“ aufnehmen zu wollen. Die geplante Änderung geht aus einer mündlichen Anfrage der Freiburger SPD-Abgeordneten Gabi Rolland vom 17. Oktober im Landtag hervor. „Bezahlbarer Wohnraum ist knapp im Land. Wenn dann einzelnen Initiativen aufgrund fehlender rechtlicher Regelungen der Wind aus den Segeln genommen wird, hilft uns das nicht weiter“, meint Dr. Fulst-Blei zur Wohnungsnot im Land. Dr. Weirauch hofft, dass der Ankündigungen von Staatssekretärin Schütz auch bald Taten folgen: „Auch in Mannheim haben sich Bürgerinnen und Bürger zusammengefunden, um auf gemeinschaftlicher Basis selbst etwas gegen fehlenden und zu teuren Wohnraum zu machen. Das unterstützen wir als SPD“.
Stadtrat Reinhold Götz, stellvertretender Vorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Gemeinderatsfraktion, betont: „Mietshäusersyndikate schaffen dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum. Deshalb müssen sie gleichwertig gefördert werden.“
Schon im Juli haben Gabi Rolland und der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Daniel Born, die Landesregierung in einer kleinen Anfrage auf diese Lücken im Bürgschaftsrahmen hingewiesen, so können z.B. Mietshäusersyndikate, die als GmbH organisiert sind, derzeit nicht von dem Bürgschaftsprogramm profitieren.
Pressemitteilung der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Boris Weirauch und Dr. Stefan Fulst-Blei
“Der Wohnungsmarkt in Mannheim zieht den Leuten zu viel Geld aus der Tasche – höchste Zeit, dass die Landesregierung hier endlich gegensteuert”
Die Mannheimer SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Boris Weirauch und Dr. Stefan Fulst-Blei sehen sich darin bestätigt, dass in Mannheim Handlungsbedarf des Landes hinsichtlich der steigenden Mieten besteht. Mit einer parlamentarischen Anfrage hatten die beiden Mannheimer Abgeordneten bei Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nachgefragt, zu welchen Schlussfolgerungen das der kürzlich im Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz vorgestellte Gutachten zur Identifizierung von Gebieten in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten für die Stadt Mannheim kommt.
“Uns in Mannheim ist schon lange klar, dass neben den Kaufpreisen auch die Mieten in den letzten Jahren deutlich in die Höhe geschossen sind”, kommentiert Weirauch die Ergebnisse des Gutachtens, die belegen, dass Mannheim vier der fünf Einzelindikatoren eines angespannten Wohnungsmarktes aufweist. Weirauch hatte Hoffmeister-Kraut bereits mehrfach aufgefordert, Mannheim in den Schutzbereich der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes aufzunehmen. „Es hätte schon früher anerkannt werden müssen, dass Mannheim offenkundig zu den Ballungsgebieten mit Mietpreisdruck gehört. Menschen, die in Mannheim eine Wohnung suchen oder mit Mietpreiserhöhungen zu kämpfen haben, erleben das täglich.”
Auch sein Abgeordnetenkollege Stefan Fulst-Blei bemängelt die Verzögerung bei der Einführung der Mietpreisbremse für Mannheim: “Die Ergebnisse des Gutachtens belegen, dass es gerade bei Neuvermietungen zum Teil zu dramatischen Mieterhöhungen kommt. Wenn das Land hier schon früher eingeschritten wäre, sähe die Situation jetzt sicher besser aus.” Er verweist auf die Mietpreisdifferenz zwischen der durchschnittlichen Angebotsmiete (d.h. Miete bei Neuvermietung) und der durchschnittlichen Vergleichsmiete (Miete bei Bestandsmietvertrag), die 2017/2018 31% betrug. Es herrscht weiterhin ein Wohnungsdefizit von 1.116 Wohnungen, und bei der Mietbelastungsquote von 22,7 % (Kosten der Bruttowarmmiete im Verhältnis zum Bruttolohn) liegt Mannheim über dem Landesdurchschnitt. Das Gutachten empfiehlt daher aus Sicht der beiden SPD-Abgeordneten zu Recht die Aufnahme von Mannheim in die Gebietskulisse der Mietpreisbremse und fordern die zuständige CDU-Ministerin auf, bei der Novellierung der Verordnung zur Mietpreisbremse auf Basis des Gutachtens nun zügig zu handeln und nicht weiter Zeit zu vergeuden.
Nach dem Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom 13. März 2019 ist die bisherige Verordnung wegen eines Formverstoßes rechtswidrig, eine Neuregelung wurde durch die Ministerin aber bereits im Dezember 2018 angekündigt. Die Mietpreisbremse verpflichtet Vermieter u.a. bei Neuvermietungen nicht über 10% der örtlichen Vergleichsmiete zu verlangen.
Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom September 2018 ist bei konsequenter Anwendung und Kontrolle damit zu rechnen, dass Vermieter im Durchschnitt der 44 Großstädte mit Mietpreisbremse ihre Aufschläge bei Neuvermietung um 17 Prozent reduzieren müssten, in besonders gefragten Studienorten wie Freiburg oder Heidelberg sogar um 28 bis 37 Prozent. Dies würde, so die Studie, gerade für viele Mittelschichthaushalte eine spürbare Entlastung bringen.