Abschiebung zunächst vom Tisch: Fußballer vom PSV Mannheim kann vorläufig bleiben
Fußballer vom PSV Mannheim wird nicht nach Togo abgeschoben – wie geht es weiter?
Mouhamadou Ouro-Zato, togolesischer Fußballer beim Polizei Sportverein Mannheim, wird nun doch nicht nach Italien abgeschoben. Das bestätigte der „Mannheimer Morgen“ vom 4. Februar und beruft sich damit auf eine Mitteilungs des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Mouhamadou Ouro-Zato arbeitet in Vollzeit als Lagerhelfer, lernt erfolgreich die deutsche Sprache und beteiligt sich am gesellschaftlichen Leben (siehe Fußball). Er spielt seit über einem Jahr beim PSV Mannheim Fußball und lebt derzeit in einer Unterkunft in Hockenheim.
Ouro-Zato sollte aufgrund des Dubliner Abkommens nach Italien abgeschoben werden, da er dort seinen ersten Asylantrag gestellt hätte. .Der Verzicht auf die geplante Rückführung in jenes Land, über das Ouro-Zato einst in die EU einreiste, habe „rein organisatorische Gründe“, so Irene Feilhauer vom Regierungspräsidium.
„Am 6. Februar würde die für eine Abschiebung erforderliche Frist verstreichen, bis dahin sei die Rückführung organisatorisch nicht zu bewerkstelligen. Für diese Entscheidung hätten die von Ouro-Zatos Mitspielern gestartete Petition sowie die Appelle von lokalen Politikern, etwaige Ermessensspielräume zu nutzen, keine Rolle gespielt, erklärte die Sprecherin.“ (MM 04-02-2020)
In vergleichbaren Fällen hat das Regierungspräsidium fast immer abgeschoben. Auch wenn das Regierungspräsidium es nicht gerne zugibt, so scheint der breite Widerstand gegen die Abschiebung der ursächliche Grund für den Sinneswandel zu sein.
Eine Online-Petition von Spielern des Polizei SV Mannheim hatte bis Dienstagvormittag 4. Februar 40.000 Unterschriften für den Verbleib Zatos erbracht.
Verschiedene Politiker haben sich für den Verbleib von Ouro-Zato eingesetzt .
In einem offenen Brief der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordneten Fulst-Blei und Weirauch und des Heidelberger SPD-Landtagsabgeordneten Born heißt es: „Eine Abschiebung untergräbt die Bemühungen Mouhamadou Ouro Zatos und aller ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die den geflüchteten Menschen beim Erlernen der deutschen Sprache, der Wohnungs- und der Arbeitssuche unterstützen. Ebenso untergräbt diese Abschiebung das Bemühen von vielen Betrieben, asylsuchende Personen durch die Ausbildung zu helfen und im Klima des Fachkräftemangels als Fachkräfte einzustellen (…) Wir appellieren in diesem Schreiben an die Landesregierung, insbesondere an Herrn Innenminister Strobl die Abschiebung Mouhamadou Ouro Zatos zu verhindern und die Ermessensspielräume bei Abschiebungen endlich sinnvoll zu nutzen. Unsere Gesellschaft lebt von Vielfalt und wird durch gut integrierte, engagierte und arbeitende Migranten bereichert. Ein Land, welches Freiheit und Demokratie in seinem Grundgesetz predigt, sollte einen Mann, der eben jene Werte verteidigt hat und dafür in seinem Heimatland verfolgt wurde, nicht abschieben.“
Die geplante Abschiebung ist allerdings nicht endgültig vom Tisch
Wie der Mannheimer Morgen vom 12.02.2020 schreibt ist die Abschiebung laut Regierungspräsidium „aus organisatorischen Gründen“ zwar gestoppt, aber nicht vom Tisch. Der Anwalt von Ouro-Zato, Kuido Kamp, will eine erneute Prüfung des Asylantrags erreichen. Hierfür sieht er zwar „gute Chancen“. Sicher ist der Erfolg allerdings nicht. Das Asylverfahren kann zwei bis drei Jahre dauern, unter Umständen aber deutlich schneller. „Dass die Abschiebung zunächst mal auf Eis gelegt worden ist, sieht der Anwalt als Erfolg: „Da war der öffentliche Druck wohl zu groß geworden.“
Immer wieder beklagen Hilfsorganisationen, dass auch Menschen, die sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen und für ihren Unterhalt selbst sorgen, abgeschoben werden. Daran hat auch das seit 2005 geänderte und nun novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht viel geändert, da es nur ausgewählte Berufe mit anerkannter Berufsausbildung gilt und zudem sehr kompliziert ist. Auf diesem Umstand hat auch Jürgen Blechinger, Jurist im Bereich Migration und Islamfragen für die evangelische badische Landeskirche, auf einer Veranstaltung der Justus-von-Liebig-Schule und von „Save me“ am 14. Januar dieses Jahres hingewiesen. Er forderte eine umfassende Änderung dieses Gesetzes.
Roland Schuster















