Verbesserung der Kommunalen Einnahmen
Die Verwaltung schlägt im Doppelhaushalt 2016/2017 eine Verbesserung der Einnahmeseite vor – aber nicht ausreichend und teilweise an der vollkommen falschen Stelle
Thomas Trüper – Für den zur Diskussion stehenden Doppelhaushalt 2016/2017 (Etatberatung ab 14. Dezember) schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Grundsteuer vor: Der Hebesatz soll von 450 Punkten auf 487 Punkte angehoben werden (+ 8,2%). Das soll zu einer Einnahmensteigerung von 6,3 Mio. Euro jährlich führen. Die letzte Erhöhung fand 2010 statt von 400 auf 450 Punkte (+ 12,5%). Erneut soll auch der Hebesatz für Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Flächen) angehoben werden von 260 auf 416 Punkte (+ 60%). Diese Steuer ergibt aber nur ca. 100.000 EUR insgesamt.
Der Gewerbesteuerhebesatz soll auf 430 Punkten gehalten werden. Zuletzt wurde auf Antrag von SPD, Grünen und LINKE 2012 von 415 angehoben.
Eine deutliche Einnahmesteigerung soll ferner aus der Erhöhung der Kita-Gebühren um ca. 10% erfolgen, d.h. um jährlich 678.318 EUR. Das Ziel all dieser Versuche der Mehreinnahme ist – so sagen OB und Kämmerer – die Aufrechterhaltung der Investitionskraft bei tendenziell sinkender Gewerbesteuer und steigenden Sozialausgaben.
Grundsteuer ist entgegen manchen Vorurteilen eine leidlich „gerechte“ Steuer
Wo immer es zu Grundsteuererhöhungen kommt, erhebt sich natürlich Kritik: Mit Sicherheit von Seiten der FDP und Freien Wähler. Sie entdecken dann immer ihr Herz für die „Mieter“ und weisen drohend darauf hin, dass damit die Mieten bzw. die Nebenkosten weiter steigen. Dieser Hinweis stimmt, aber die Relation stimmt nicht. Deshalb ist auch die Kritik, die teilweise aus der LINKEN geäußert wird, verständlich aber nicht wirklich stichhaltig.
Neben diversen Zuweisungen, die die einzelnen Kommunen nicht direkt beeinflussen können, sind die Gebühren und die beiden Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) die einzig steuerbaren Einnahmequellen der Kommunen. Die Grundsteuer B macht gegenwärtig 63 Mio. Euro aus. Die Frage ist: Wer zahlt wieviel? Zahlen Arme und Reiche und in welchem Verhältnis? Die These sei gewagt, dass die Grundsteuer wesentlich gerechter als die Einkommensteuer ist, der am oberen Ende der Skala bekanntlich die Durchschlagskraft fehlt. Bei der Grundsteuer kann nichts „abgesetzt“ werden. Wer Grund hat oder nutzt, zahlt. Und zwar nach Größe und Wertigkeit der Fläche. Eine Wohnung im 5. Stockwerk eines alten Mietshauses wird natürlich viel geringer bewertet als eine Villa mit großem Garten. Und was die FDP zu erwähnen „vergisst“ sind die Flächen von Industrie und Gewerbe.
In Mannheim sind lt. städtischer Statistik Gebäude- und Freiflächen mit 50,56 km² an der knapp dreimal so großen Gesamtfläche der Gemarkung Mannheim beteiligt, darunter: Wohnen mit 20,11 km² und Gewerbe und Industrie mit 15,56 km. „Wohnen“ ist ein weiter Begriff (s.o.) Der Kämmerer gibt in seinem Bericht über den geplanten Doppelhaushalt ein paar Beispiele, wie sich konkret die geplante Erhöhung auswirkt.
Grundstücksart (Beispiele) | Baujahr | Grundsteuer bei Hebesatz 450 v. H Euro | Grundsteuer bei Hebesatz 487 v. H Euro | Erhöhung pro Jahr Euro |
Einfamilienhaus
(Reichsheimstätte) ca. 70 m² + Garage |
1936 | 122,64 | 132,72 | 10,08 |
Einfamilienhaus
Genossenschaft 117 m² + Doppelgarage |
1921 | 143,00 | 154,76 | 11,76 |
Mietwohnung
ca. 80 m² |
1964 | 242,00 | 261,90 | 19,90 |
Mietwohnung
Genossenschaft ca. 60 m² |
1950 | 242,00 | 261,90 | 19,90 |
Mehrfamilienhaus | 1866 | 306,81 | 332,04 | 25,23 |
Eigentumswohnung
135 m² |
2000 | 461,00 | 498,90 | 37,90 |
Einfamilien-Reihenhaus 120 m² | 2011 | 534,00 | 577,91 | 43,91 |
Geschäftsgrundstück (kleiner Betrieb) | 987,00 | 1.068,15 | 81,15 | |
Einfamilienhaus (Villa) | 1927 | 1.709,73 | 1.850,31 | 140,58 |
Geschäftsgrundstück (mittlerer Betrieb) | 2.730,00 | 2.954,47 | 224,47 | |
Geschäftsgrundstück
(Großbetrieb) |
666.357,75 | 721.147,17 | 54.789,42 |
Die GBG verrechnet lt. Geschäftsbericht 2014 Grundsteuerkosten von durchschnittlich 153,69 je Wohnung weiter (19.208 Wohnungen). Die größte Baugenossenschaft, Gartenstadt, weist den nicht nachzuvollziehenden Grundsteueranteil an den Betriebskosten von lediglich 0,254 Euro/m² aus, das wären im Durchschnitt nur 18,72 Euro je Wohnung.
Die Grundsteuererhöhung trifft laut Tabelle durchschnittliche MieterInnen mit ca. 2 Euro/Monat. Für TransferleistungsempfängerInnen zahlt die Stadt die Nebenkosten und somit auch die Grundsteuer. Der „gesunde Mittelstand“ wird ebenfalls nicht überstrapaziert.
Bei einer Sozialverträglichkeitsbilanz muss gegengerechnet werden, welche Leistungseinschränkungen oder Gebührenerhöhungen alternativ auf die finanziell schlecht gestellten Menschen zukämen.
DIE LINKE wird also auch dieser Grundsteuererhöhung zustimmen.
Hände weg von den Kita-Gebühren!
Anders natürlich verhält es sich bei er Erhöhung der Kita-Gebühren, die allerdings – nach vorläufigen Äußerungen der beiden großen Fraktionen – wohl im Ansatz gescheitert ist. Für DIE LINKE sind Kita-Gebühren tendenziell abzuschaffen. Längst sind die Kitas als entscheidend wichtige Bildungseinrichtungen erkannt. Die Schulgeldfreiheit muss auf die Kitas ausgedehnt werden (obwohl es keine Kita-Pflicht analog der Schulpflicht gibt). Ein auch von der LINKEN unterstützter Schritt in die richtige Richtung war deshalb die Beitragsfreistellung für das dritte Kindergartenjahr. Eine Erhöhung der Kita-Gebühren geht dagegen vollkommen fehl. Der Schritt ist auch nicht nachhaltig in dem von OB Peter Kurz immer wieder betonten Präventionszusammenhang: In der frühkindlichen Bildung angelegtes Geld vermeidet spätere Haushaltsbelastungen im Bereich der Jugendhilfe und des Sozialamtes.
Die Erhöhung der Kita-Gebühren verbietet sich aus Sicht der LINKEN im übrigen auch deshalb, weil der Gemeinderat vor Jahren (gegen den Widerstand der LINKEN) die einkommensabhängige Sozialstaffel abgeschafft und durch eine von der Geschwisterzahl abhängige Staffel ersetzt hat.
In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Hinweis an die Verächter der Grundsteuer(erhöhung): Einkommensabhängige Gebührenstaffeln sind mit großem Verwaltungsaufwand verbunden. Und wenn die Kita-Gebühren vielleicht einmal ganz abgeschafft sind, tut sich doch eine Gerechtigkeitslücke auf: Soll der gut gestellte Mittelstand nicht doch etwas mehr als die ärmeren Leute an den Kosten der Kommune beteiligt werden? Die Wohnungsgröße und -qualität sind hier ein hervorragendes Kriterium!
Der Gewerbesteuerhebesatz muss nochmals angehoben werden!
Wie schon erwähnt wurde 2012 gegen den Willen der Verwaltung der Gewerbesteuerhebesatz von 415 auf 430 Punkte erhöht. Dieser Faktor war schon in den Jahren vor 2000 gültig, wurde jedoch von der damaligen CDU-Mehrheit reduziert, was der Stadt Mannheim kumulierte Mindereinnahmen von schätzungsweise gut 70 Mio. Euro einbrachte – etwa ein Zehntel der Kämmerei-Schuldenlast, die die CDU und ihre Anhängsel stets so laut beklagen. DIE LINKE fordert jetzt 440 Punkte.
Natürlich kann der Gewerbesteuerhebesatz vernünftigerweise nicht beliebig in die Höhe gepuscht werden. Ein vergleichender Blick auf andere Städte unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Rahmenbedingungen ist hier geraten. Aber der Hebesatz-Gipfelpunkt ist für eine Stadt wie Mannheim noch nicht erreicht. Die Gewerbesteuerzahlenden müssen sich in größerem Umfang an den Kosten der Kommune beteiligen.
Die Stadt hat sehr Vieles in die Infrastruktur für neues und bereits vorhandenes Gewerbe investiert. Nicht zuletzt z.B. in den Kita-Ausbau, die Schulsanierungen und z.B. auch die Verlegung der Südtangente hin zum Hauptbahnhof. Nun kommen mit gewaltiger Geschwindigkeit neue Dimensionen auf die Stadt zu im Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen aus den Kriegs- und Krisengebieten von Afrika bis Asien. Wenn erst einmal das „beschleunigte Verfahren“ hunderttausenden Geflüchteten die Freizügigkeit und die Arbeitsaufnahme ermöglicht, werden sich die meisten in den Städten niederlasen, in denen sie die besten Chancen vermuten. Es ist nicht verwegen, mit 10.000 überwiegend jungen neuen EinwohnerInnen in Mannheim zu rechnen. Die bisherigen städtischen Hochrechnungen gingen gleichsam von einem Nullwachstum (3.000 Menschen bis zum Jahr 2033) aus. Es muss nun weiter in Bildung und vor allem auch in bezahlbaren Wohnraum investiert werden. Und auch der Sanierungsstau bestehend vor allem aus Brücken, Schulen, technischem und Verwaltungsrathaus sowie Schwimmbädern verträgt kein Nachlassen der Investitionskraft.
Das Ansinnen, die Gewerbesteuer erstmals über den Satz der 90er Jahre zu heben, wird wieder den üblichen Sturm der Entrüstung im bürgerlichen Lager hervorrufen. Die Konkurrenz der Speckgürtelgemeinden mit ihren Dumping-Sätzen wird ebenso als Argument herhalten müssen wie die vollkommen übertriebene Bedeutung des Gewerbesteuersatzes als Standortfaktor. Bildung, Verkehr, Kultur, Verbindung zu einer Universität, Arbeitskräfteangebot und –qualifizierung sind allen unabhängigen Untersuchungen zufolge wesentlich wichtiger und verlangen nach finanzieller Stärke der Stadt. Und zu dieser müssen die Profiteure guter Standortfaktoren eben angemessen beitragen.
Die Erhöhung des Hebesatzes von 430 auf 440 Punkte (+2,3%) würde pro Jahr ca. 7 Mio. Euro zusätzlich erbringen, die zur Zukunftssicherung dringen gebraucht werden, und die gleichzeitig so unsinnige und nicht nachhaltige Projekte wie die Erhöhung der Kita-Gebühren erübrigen könnten. Die Stärkung der Einnahmeseite des Haushalts, die mit der Erhöhung der Grundsteuer bereits eingeschlagen ist, ist ein wirklicher Beitrag zu einer besseren „Haushaltsstruktur“, wie sie das „Haushaltsstrukturprogramm II“ mit „Verbesserungen“ in Höhe von 15 Mio. erbringen soll. Und wie das bereits als Volumen angekündigte „Haushaltsstrukturprogramm III“ mit „Verbesserungen“ von am Ende der dreijährigen Umsetzungsfrist zusätzlichen 40 Mio Euro funktionieren soll, das fragen sich zurzeit Viele. DIE LINKE hat dazu auch Ideen – allerdings andere, als sie sicherlich im Umfeld des OB angedacht werden.