Nach der Silent Demo am 6.6.: Anmerkungen und Ausblicke

Darum ging es den Hundertausenden Menschen bei den Black Lives Matter Demos weltweit, auch in Mannheim am 6.6. auf dem Ehrenhof des Schlosses.

Kommentar

Kommen wir ohne Umschweife auf Deutschland zu sprechen. An vielen Orten wurde an diesem 6.6. der Art. 1 GG verlesen, meist aber nur der erste Satz. Der Artikel lohnt sich aber ganz zu lesen:

Manche nennen es „Verfassungspatriotismus“

“Keine Gerechtigkeit – Kein Frieden”

„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Festzuhalten ist: Es handelt sich um MENSCHEN-Recht, nicht um das Recht nur für deutsche Staatsangehörige.

Die Demo-Schilder „No Justice – No Peace!“ haben Bezug zu Absatz 2, wenn es da heißt: „Frieden UND Gerechtigkeit“. Ein unerhörter Anspruch, und das auch noch weltweit. Dieses „unmittelbar geltende Recht“ sollte viel häufiger auch gerichtlich geltend gemacht werden!

Die „vollziehende Gewalt“, zu aller erst also die Polizei, ist in diesem GG-Artikel unmittelbar in die Pflicht genommen, die Würde des Menschen „zu achten und zu schützen“. Insbesondere die Tausende Schwarzen Deutschen, die es zu den Demos am 6.6. bundesweit regelrecht hingezogen hat, können jedoch alle endlose Geschichten erzählen, wie sie ohne konkrete Beschuldigung und ohne konkreten Verdacht angehalten und kontrolliert und schikaniert wurden, nur weil sie die Hautfarbe „ewiger Verdächtiger“ haben. Hier klaffen Verfassungswort und –Wirklichkeit auseinander.

Dieses „racial profiling“ ist eine glatte Verletzung des Artikels 1 wie auch des Artikels 3 Grundgesetz, der da beginnt:

„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Social Profiling

Nein! Sie sind es in der alltäglichen Praxis nicht. Glücklicherweise sind die Exekutivkräfte dieses Staates nicht eindimensional zu sehen. Es gibt sozial kompetente, an Frieden zwischen den Menschen interessierte demokratische Polizist*innen – ohne Frage. Und viele nehmen auch ungerechtfertigte Beschimpfungen und selbst tätliche Angriffe auf sich hin. Aber es gibt auch diejenigen, die mit sichtlicher Freude repressive Dominanz ausüben und schnell aber grundlos bei der Anwendung unmittelbarer körperlicher Gewalt sind.

“Wir können es nicht mehr ertragen”

Es gibt hier zu viele „Einzelfälle“, als dass man nicht auch bei den deutschen Polizeikräften von einem systemischen Problem reden muss. Die Untersuchungen zum NSU ließen in tiefe Abgründe im Staatsapparat blicken. Es gibt rechtsradikale Netzwerke und selbst der KU-KLUX-KLAN hatte seine Niederlassung bei der BW Polizei.  Der Tagesspiegel stellt am 5.6.2020 fest: „Für Deutschland haben antirassistische Initiativen und Vereine in den letzten Jahren mindestens zehn Todesfälle in Polizeigewahrsam, während Polizeieinsätzen oder in staatlichen Einrichtungen gezählt, bei denen die Opfer Nichtweiße waren und bei denen Umstände vermuten lassen, dass ihre Hautfarbe etwas mit ihrem Tod zu tun hatte.“ Oury Jalloh ist nur der prominenteste von ihnen.

Das systemische Problem heißt eindeutig Rassismus: Rassistisches Überlegenheitsdenken und rassistische Gewalt. Es sind nicht nur Exekutive und Judikative, die in Teilen rassistisch durchzogen sind. Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dessen politischer Ausdruck inzwischen eindeutig die völkisch-rassistische AfD ist. Rassismus ist keineswegs nur ein deutsches Problem, aber er ist ein großes Problem mit immer noch erheblicher Breitenwirkung.

Der institutionelle und der Alltags-Rassismus müssen auf die politische Tagesordnung. Es müssen mehr antirassistische Instrumente entwickelt werden, als ein paar zweifellos begrüßenswerte Projekte und Broschüren der Bundes- und Landesanstalten für Politische Bildung.

Racial Profiling und an Herkunftsmerkmalen orientiertes Polizeihandeln müssen gesetzlich verboten werden. Dass das alleine nicht hilft, zeigen beispielsweise die USA, wo Racial Profiling tatsächlich verboten zu sein scheint (lt. Wikipedia). Die Wirksamkeit bzw. offensichtliche Unwirksamkeit liegen auf der Hand. Es braucht Schulungsprogramme und es braucht Sanktionsmittel. Es braucht unabhängige Beschwerdestellen. Hier steht der Gesetzgeber in der Pflicht. Der Stadtrat von Minneapolis lässt grüßen.

Rassismus

So tief der Rassismus in Deutschland sitzt, so lang ist seine Geschichte. Er war keineswegs eine Erfindung des Nationalsozialismus. Die Nazis griffen ihn auf und verliehen ihm eine ungeheure völkermordende Wucht.

Innerhalb der Aufklärung wurde versucht, alles – auch die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Menschheit – wissenschaftlich zu untersuchen und zu klassifizieren. Englische, französische und deutsche Denker (z.B. Immanuel Kant) klassifizierten die Menschheit in mehrere “Races” unterschiedlicher Wertigkeit. Charles Darwin revolutionierte die Wissenschaft durch die Erkenntnis der evolutionären Entwicklung der Lebewesen einschließlich der Menschen. Einem Teil der Evolutionsforscher blieb es in der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert vorbehalten, aus den angeblichen Menschen-“Rassen” einen evolutions-“wissenschaftlichen” biologistischen Stammbaum niederer und höherer Entwicklungsstufen zu konstruieren. Als „niederste“, minderwertige und geistig beschränkte Entwicklungsstufe wurden nun die afrikanischen Menschen herausgedeutet, als höchste und in jeder Hinsicht leistungsfähigste definierte man sich selbst, die nordisch-mitteleuropäischen Menschen. 

Diese wissenschaftliche Verirrung begann parallel zur Unterwerfung und Ausbeutung der Amerikas, von Afrika und Asien durch die feudalabsolutistischen und frühkapitalistischen Staaten bzw. Kolonialgesellschaften. Man war durchaus kolonial interessiert und begeistert.

Nachdem das Deutsche Reich 1871 gegründet war begann das Ringen um die Vorherrschaft in der Welt und das hieß natürlich auch um Kolonien. Zur Erzeugung einer dieses Expansionsstreben tragenden öffentlichen Meinung wurde die hierarchisierende Evolutionsbiologie Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts mit populärwissenschaftlichen Bestsellern auf allen damals zur Verfügung stehenden Kanälen in die Gesellschaft hineingeschwemmt, verbunden mit dem Gedanken der „rassischen Erbhygiene“. Einen mächtigen Schub brachte ein 1900 von Alfred Krupp ausgesetztes Preisausschreiben zu der Fragestellung:  »Was lernen
wir aus den Prinzipien der Descendenztheorie in Beziehung auf die innerpolitische Entwicklung und Gesetzgebung der Staaten?« (Deszendenz hier im Sinne der evolutionären Abstammung). 60 Wissenschaftler beteiligten sich. Ein, wenn nicht das Zentrum dieser Aktivitäten in Deutschland war die Universität Jena rund um den Professor Ernst Heckel, welcher 1919 verstarb. Es dauerte genau 100 Jahre, bis im vergangenen Jahr die Uni Jena eine „Jenaer Erklärung“ verfasste, in der sie die wissenschaftliche Unhaltbarkeit der Kategorie „menschliche Rasse“ klar und deutlich formulierte und belegte. Aber 60 Jahre populärwissenschaftliches und propagandistisches Rassismus-Trommelfeuer haben tiefe Spuren im gesellschaftlichen Bewusstsein hinterlassen. „Als Rassist wird man nicht geboren – zum Rassisten wird man gemacht“ konnte man vollkommen richtig auf vielen Demo-Schildern lesen. Ein ähnlicher Aufwand muss nun also getrieben werden, um die Unsinnigkeit und vor allem auch die Schädlichkeit des Rassismus für ein guten gesellschaftliches Leben in der Gesellschaft breit zu verankern.

Grundgesetz bereinigen!

Ein deutlicher Schritt in diese Richtung wäre die Eliminierung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz, so wie ihn z.B. Frankreich ebenfalls aus seiner Verfassung entfernt hat. Die Aufzählung von Diskriminierungs- bzw. Bevorzugungskriterien führt in Art. 3 GG den Wissenschaftsbluff „Rasse“ ebenso auf wie z.B. die Herkunft, das Geschlecht oder die Religion:

„(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Der Begriff „Rasse“ muss endlich aus dem Art. 3 des Grundgesetzes ersatzlos gestrichen werden.

Rassismus ist nie zweckfrei gewesen

Rassismus ist nie zweckfrei gewesen. Als beispielsweise im Jahr 1865 in den USA die Sklaverei durch den Sieg der Nordstaaten im amerikanischen Bürgerkrieg abgeschafft wurde, hätten die freigelassenen afroamerikanischen Sklav*innen theoretisch als freie Lohnarbeiter*innen in den gesamten USA auftreten können. Viele landeten jedoch schnell als Sträflinge wieder in Zwangsarbeit. Ein ausbeuterisches  System aus Rassenjustiz, Lohndrückerei, miserablen Wohnbedingungen, vorenthaltener Bildung etc. presste die Afroameirkaner*innen in die Positionen, die der Rassismus als biologisch bedingt und nicht anders möglich erklärte. Nicht ohne Grund wurde genau 1865 der Ku-Klux-Klan aktiv. Mehr als die Sklavenhalterei erforderte die Niederhaltung der freien schwarzen Lohnarbeiter*innen eine Dominanz-Ideologie, die den eigentlichen bürgerlichen Anspruch der Egalitée (Gleichheit)  biologistisch aushebeln konnte. Und diese Ideologie funktioniert bis heute.

In Europa war das Hauptfeld des Rassismus neben dem Kolonialismus der Antisemitismus. Hier trat der „wissenschaftliche“ Rassismus die Erbschaft religiöser Dominanzmotive an, ohne dass diese jemals verschwanden. Die Verschmelzung von Rassismus und religiöser Verachtung wirkt auch gegenüber muslimischen Migrant*innen bis heute, wie z.B. die endlosen Kopftuchdebatten zeigen.

“Es geht nicht nur um einen Menschen sondern um die gesamte Menschheit”

Auch der Antisemitismus war stets zweckbezogen. Beginnend beim Aufkommen der Geldwirtschaft im Zuge der bürgerlichen Entwicklung im Schoß des Feudalismus blieb den Juden bekanntlich wegen Ausschluss von Grundbesitz und Handwerk nur der Kredit- und Handelssektor, in den Augen der Kund*innen der „Wucher“. Dem „Wucherer“ begegnete man periodisch mit Vogelfrei-Erklärung bis Pogrom. Der Theologe und Hobby-Ökonom Martin Luther hat hier mit seiner Schrift „Über die Lügen der Jüden“ Maßstäbe für das spätere Vernichtungsprogramm gesetzt. Nach der Niederlage des Kaiserreiches im 1. Weltkrieg nahm die mörderische Konkurrenz deutsch-völkisch gestimmter, „hungrig“ aufstrebender Mittelstands- und Intellektuellenschichten gegen jüdische Standesgenoss*innen im Zuge der “nationalen Revolution” Fahrt auf.  Im Ergebnis wurden jüdische Menschen entrechtet, enteignet und schließlich in der Shoah millionenfach umgebracht. Selbst Teile der Großbourgeoisie, sofern als jüdisch identifiziert, fielen der Shoah durch die Gier des anderen, “arischen”  Teils ihrer Klasse zum Opfer. Selbstverständlich wurde auch der „Bolschewismus“ als jüdisch gebrandmarkt. Der rassistische Wahn gegen Jüd*innen und gegen „slawisches Untermenschentum“ wurde als Motor für die militärische Eroberung und Ausplünderung der Sowjetunion samt dem einhergehenden Völkermord in Gang gesetzt.

Antirassismus

Auch der Antirassismus verfolgt neben dem aufklärerischen und humanistischen Bedürfnis einen ganz praktischen, positiven, Zweck: gesellschaftliche Konfliktentschärfung innerhalb von Gemeinden bis hin zu ganzen Staaten und selbst innerhalb der „Weltgesellschaft“. Rassismus ist Gift gegen Solidarität, gegen gesellschaftliche Kooperation, gegen innovative Kreativität, er bremst Teile gesellschaftlicher Potenziale aus und er ist stets der Brandbeschleuniger für kriegerische Ambitionen und somit gegen den Frieden gerichtet. Die weltweiten Megathemen wie Rückführung der zunehmenden Kluft zwischen Arm und Reich, also Gerechtigkeit, die Klimawende, die Ressourcensparsamkeit und eben der Weltfrieden lassen sich mit Rassismus-Gas in den Hirnen nicht bewerkstelligen.

Antirassismus ist wichtig selbst für die, die nicht direkt unter Rassismus leiden, ihn unter Umständen sogar mitschleppen. Der 6.6. hat jedoch gezeigt, wo die eigentliche Kraft gegen den Rassismus herkommt.

Klasse – „Rasse“ – Individualrechte

Der Kampf gegen Rassismus einerseits und der Kampf gegen die Unterwerfung allen gesellschaftlichen Lebens unter das Diktat der Ökonomie und Kapitalverwertung andererseits sind – das sei abschließend und zur weiteren Diskussion bemerkt – teilweise sperrig zueinander. Das historische Versagen der Zivilgesellschaft und insbesondere auch der gespaltenen Arbeiterbewegung gegenüber dem Hitlerfaschismus hat auch etwas damit zu tun, dass die Dimension der Bedeutung von Individual- und Menschenrechten ALLER Teile der Gesellschaft als Gegenmodell zur ausgrenzenden rassisch definierten „Volksgemeinschaft“ nicht erkannt wurde, sondern die Hoffnung der Linken allein auf Arbeiterklassensolidarität lag.

Thomas Trüper (Text und Bild)