LI.PAR.Tie. begrüßt Ausübung des Vorkaufsrechts
Die Stadt Mannheim hat bekanntgegeben, dass sie erstmals ihr Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB ausüben möchte, um auf einem unbebauten Grundstück preiswerte Wohnungen zu schaffen. Es handelt sich dabei um ein 1.364 Quadratmeter großes Grundstück in Neuhermsheim, das ein Projektentwickler von einer Erbengemeinschaft gekauft hatte. Bei der Gemeinderatssitzung am...