Mietpreisdämpfend oder mietpreistreibend? – Die Mietpreispolitik der GBG in der Kritik
Kommentar zur Pressemitteilung des Stadteiltreffens OST zu Mieterhöhungen der GBG
Heftige Vorwürfe gegenüber der GBG macht das Offene Stadtteiltreffen Neckarstadt in einer Presseerklärung (siehe unten). In einem uns vorliegenden und dokumentierten Fall handelt es sich um eine Erhöhung der Kaltmiete von 9,3 %.
Die GBG lässt durch ihren Leiter für Unternehmenskommunikation Heiko Brohm erklären, dass solche Erhöhungen nicht der Regel entsprechen. Man müsse den Einzelfall und die konkreten Umstände betrachten.
In den vergangenen Jahren, insbesondere in den letzten zwei Jahren wären die Mieterhöhungen der GBG weit unter dem Niveau des Mietspiegels und dessen Steigerungsraten geblieben. Er bezieht sich hierbei auf den Geschäftsbericht der GBG von 2018.
Dort heißt es:
Trotz unserem klaren Fokus auf der Verbesserung der Wohnqualität und der Wohnsubstanz, haben wir in nur sehr geringem Umfang Mietanpassungen vorgenommen. Hierdurch haben sich unserer Nettosollmieten im Vergleich zum Vorjahr nur moderat um 0,61 % erhöht (T€ 81.361 zu T€ 80.870 in 2017). Während der Mietspiegel 2016 einen Durchschnittsmietpreis von 7,05 € und der im Dezember 2018 erschienene Mietspiegel einen Durchschnittsmietpreis von 7,71 € – jeweils je qm Wohnfläche monatlich – ausweist, vermieten wir unsere frei finanzierten Wohnungen zu sozial angemessenen Preisen von durchschnittlich € 6,40 (€ 6,26 in 2017) je qm Wohnfläche (ca. 9 % bzw. 17 % unter Marktpreis).
(Geschäftsbericht der GBG, Seite 58)
Das ist von 2017 auf 2018 eine Steigerung um 2,23% statt Mietspiegel + 9,36%.
Dass die GBG „den aktuellen Mietspiegel mit gutem Mietanpassungspotenzial“ generell zum Anlass nehmen will für Mietsteigerungen, dem widerspricht Brohm von der GBG. Die Formulierung im Geschäftsbericht drücke das finanzielle Potenzial der GBG aus, und das sei wichtig gegenüber Wirtschaftsprüfung und Banken. Sie drücke aber nicht die Absicht aus, dieses Mietanpassungspotenzial konkret umzusetzen.
Wenn man diese Darstellung zu Grunde legt, ist die von einem Einzelfall abgeleitete Rechnung, die in der Pressemitteilung des OST dargestellt ist, zumindest problematisch. Sonst müssten die Zahlen der GBG andere sein. Allerdings beziehen sich die Zahlen der GBG auf den Zeitraum 2016 bis 2018.
Bezüglich 2019 liegen die Zahlen noch nicht vor. Für 2019 werden laut Brohm allerdings Mieterhöhungen, „wo notwendig“ vorgenommen. Allerdings wäre das nicht flächendeckend für alle Wohnungen und auch nicht in der Höhe von 8,5%.
Wenn man das uns von der Mieterinitiative Fairmieten zur Verfügung gestellte Mieterhöhungsschreiben der GBG anschaut, dann wird mit der Möglichkeit der Anpassung an den Mietspiegel argumentiert.
Nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind wir berechtigt, die mit Ihnen vereinbarte Miete zu erhöhen, wenn üblicherweise für vergleichbare Wohnungen in Mannheim eine höhere Miete gezahlt wird. Von dieser Möglichkeit machen wir hiermit Gebrauch, weil die von Ihnen gezahlte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und die Vorraumsetzungen für eine Mieterhöhung vorliegen.
In dem konkreten Fall mit der Mieterhöhung von 9,3% bleibt der qm-Preis 5,90 € aber immer noch erheblich unter dem Mannheimer Mietspiegel von 2018. Die Berechnungen der GBG gehen bei dieser Wohnung von einer ortsüblichen Vergleichsmiete von einem qm-Preis von 7,32 € aus. Die Grundmiete bleibt auch nach der Erhöhung immer noch deutlich, nämlich 18,84% unter dem Mietspiegel. Das Mietanpassungspotenzial“ ist offensichtlich nur bedingt ausgeschöpft worden.
Transparenz und Systematik bei den jeweiligen Mieterhöhungen sind erst einmal nicht klar ersichtlich. Hier ist Aufklärung seitens der GBG geboten.
Um auf die in der Überschrift gestellte Ausgangsfrage zurückzukommen: Die letzten Jahre waren die Mieten der GBG ganz offensichtlich mietpreisdämpfend. Sind die von OST reklamierten Mieterhöhungen von 2019 Einzelfälle oder eine Änderung der bisherigen Geschäftspolitik der GBG? Eine Änderung der Geschäftspolitik wird von der GBG bestritten. Gerade in Zeiten des allgemeinen Mietenwahnsinns wird man genau hinsehen. Mieterhöhungen der GBG werden in Zukunft noch kritischer beurteilt werden. Anlässlich der Forderungen bzgl. Mietpreisbegrenzung (Mietmoratorium, Mietpreisbremse, Mietendeckel etc.) ist hier natürlich auch die Politik gefordert.
(Roland Schuster)
Pressemitteilung des OST (Offenen Stadtteiltreffens) Neckarstadt
Mieterhöhungen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GBG unverantwortlich!
Sie verhöhnen die Versprechen der Parteien vor der Kommunalwahl, sich für „bezahlbares Wohnen“ einzusetzen!
Die GBG hat in den letzten Wochen eine Vielzahl von Mieter*innen mit recht drastischen Mieterhöhungen brüskiert: Mit ca. 8,5 % höheren Mieten sendet sie zudem das falsche Signal aus. Vermieter*innen werden verstärkt dem Beispiel der GBG, die zu 100 Prozent im Besitz der Stadt ist, folgen. Damit dreht die GBG mit an der Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt, was gerade für den Wohnraum von Menschen mit geringem/durchschnittlichen Einkommen negative Auswirkungen hat – der Slogan “Bezahlbaren Wohnraum schaffen” scheint für Politik (und GBG) nur ein Wahlkampfmanöver für die Kommunalwahl gewesen zu sein, denn…
… Jetzt mussten wir im brandneuen Geschäftsbericht der GBG lesen, dass der Geschäftsführer der GBG, Herr Frings, “den aktuellen Mietspiegel 2018 mit gutem Mietanpassungspotential (zum Anlass nehmen will), steigende Umsätze zu generieren.”
Die GBG erhöhte die Miete um 30,20 Euro bei einer 50 qm Wohnung. Die GBG hat 18.000 Mietwohnungen. Gesetzt den Fall, es wären alles nur 50 qm Wohnungen, würde sie durch die Mieterhöhung 540.000 € im Monat mehr einnehmen. Im Jahr sind das 6,48 Millionen Mehreinnahmen. Auffällig ist, dass wir darüber nichts im Mannheimer Morgen lasen: dort wird die GBG nur mit ihrem “netten“ Gesicht gezeigt, wen sie fördert, um was sie sich „kümmert“… – Unsere Forderung “Keine Profite mit der Miete” muss auch für die GBG gelten!
Angesichts stark steigender Mieten in Mannheim (allein von 2016 bis 2018 laut Mietspiegel 9,2 % Steigerung) und unzahlbarer Mieten auf dem Angebotsmarkt fordern wir die Stadt Mannheim (den Gemeinderat und die Mitglieder des Aufsichtsrates der GBG) auf, ein Moratorium, d.h. einen Mietpreisstopp der GBG-Mieten für die nächsten 5 Jahre zu erwirken. Von der Landesregierung Baden-Württemberg fordern wir die sofortige Einführung eines Mietendeckels, damit die Mieten in BaWü in den nächsten 5 Jahre nicht steigen können. Die GBG sollte in Mannheim mit gutem Beispiel voran gehen, denn Mieterhöhungen der GBG setzen auch den Mietspiegel weiter unter Druck. Oder bedeutet die Gemeinnützigkeit im Namen etwa: “Wer gemein ist, kann nicht nützlich sein?!”
Unsere Forderungen:
- Moratorium der GBG-Mieten für die nächsten 5 Jahre!
- In dieser Zeit alles dafür zu tun, die Mietpreise darüber hinaus stabil zu halten!
- Keine Profite mit der Miete!
Offenes Stadtteiltreffen Neckarstadt – jeden 2. Freitag im Monat, 19 Uhr im Bürgerhaus Neckarstadt
(Offenes Stadtteiltreffen Neckarstadt)