VVN-BdA vor dem Aus? – Ein Skandal bahnt sich an
Laut einer VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*Innen)-internen Mitteilung, die dem KIM vorliegt, scheint die Aberkennung der Gemeinnützigkeit weiter Bestand zu haben. Dies ist für die Organisation, die sich seit Jahrzehnten für die Interessen der Opfer des NSDAP-Regimes einsetzt und sich mit demokratischen Mitteln antifaschistisch betätigt, existenzbedrohend. Dagegen will sich die VVN-BdA weiterhin mit allen juritischen Mitteln wehren.
KIM zitiert aus einer internen Mitteilung der VVN-BdA vom 30.06.2020
“Rot-rot-grün-schwarze Arbeitsteilung?
Der bayerische VS schmeißt mit Dreck und das Finanzamt im rot-rot-grün regierten Berlin macht ’was draus. Diesen Eindruck muss gewinnen, wer ein 6-seitiges Schreiben liest, das am 22. Juni bei unserem Anwalt einging, und das als Stellungnahme zu unseren Einsprüchen gegen die Steuerbescheide vom vergangenen November zu verstehen ist.
Zur Erinnerung: der Bundesvereinigung wurde mit diesen Bescheiden rückwirkend ab 2016 die Gemeinnützigkeit aberkannt und fünfstellige Steuernachzahlungen wurden fällig. Derzeit sind diese bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt, allerdings wurden inzwischen mehrere Landesvereinigungen aufgefordert, keine Beiträge mehr an die Bundesorganisation zu zahlen.
Interessant an der aktuellen Stellungnahme ist nun vor allem, dass es monatelang nicht zu dem von uns gewünschten Gespräch kommen konnte, weil es „Abstimmungsbedarf“ mit der Senatsverwaltung gebe und der Bundesfinanzminister sich aufgrund von Interventionen prominenter Kamerad*innen die Akten hatte kommen lassen. Hat es die Abstimmungen inzwischen gegeben? Oder will das Finanzamt kurz vor der politischen Sommerpause Fakten schaffen? …
…Ausschlaggebend sei indes nicht die „Nennung im Textteil“, sondern die Einstufung der „VVN-BdA als Gesamtkörperschaft in der Anlage (KIM: eines Schreibens) … als extremistisch“, denn dazu werde erläutert: „ In dieser Übersicht sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen und Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Organisation/Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine verfassungsfeindliche Organisation/Gruppierung handelt.“
Und dann wird behauptet, die „tatsächlichen Anhaltspunkte“, auf die sich diese „Bewertung“ des bayerischen VS stütze, seien uns bekannt und das Verwaltungsgericht München sei „zu dem Ergebnis gekommen, dass diese die Einstufung als extremistische Organisation“ trügen. Nur: das Gericht hat sich ausschließlich mit dem Textteil („extremistisch beeinflusst“) und gar nicht mit der Anlage befasst, die nämlich nicht Gegenstand des Verfahrens war. …”.
(Bericht: Christian Ratz mit Material der VVN-BdA / Foto: Christian Ratz)