Wer die Macht hat, hat das Recht. Der Lichtmeile-Prozess und der § 113 StGB
Die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse am Abend des Stadtteilfestes Lichtmeile 2018 ist beendet. Zwei Personen wurden per Strafbefehl verurteilt, einer wegen Beleidigung, der andere wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Gegen vier Polizeibeamte gab es Anzeigen wegen Körperverletzung. Keiner wurde verurteilt. Ihre Verfahren wurden alle eingestellt.
Aus rechtlicher Sicht ist die Sache nun abgeschlossen. Doch wer die Hoffnung auf Gerechtigkeit oder Wahrheit hatte, der wurde von den herrschenden Verhältnissen zurück auf den Boden der Realität geholt.
Rückblick: Was war bei der Lichtmeile 2018 geschehen? Am Rande des Stadtteilfestes in der Neckarstadt fand eine Demonstration gegen die gerade gestartete polizeiliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums statt. Danach kam es zu zwei Festnahmen, Polizeigewalt und einem Tumult (KIM berichtete). Eigentlich hatte das gar nichts mehr mit der Demo zu tun. Eigentlich.
Denn tatsächlich war die Demonstration und der damit zusammenhängende Polizeieinsatz Auslöser der ganzen Misere, die dem Abend ein hässliches Ende bescherte. Dabei hätte es ganz entspannt bleiben können: ein buntes Stadtteilfest, eine friedliche Demo und ein beinahe ruhiger Polizeieinsatz. Aber eben nur beinahe.
Die vermeidbare Eskalation
Aus dem Ruder lief der Polizeieinsatz erst nach der Demo. Zunächst begleiteten zwei Streifenwagenbesatzungen den Demonstrationszug durch die Mittelstraße bis zu seiner Auflösung am Neumarkt. Die zu diesem Zeitpunkt vier Polizeibeamt*innen liefen danach durch die Menschenmenge und suchten nach Verantwortlichen. Dabei fühlten sie sich durch die Aussage des Passanten M. beleidigt, der so etwas gesagt haben soll, wie „Die von der Polizei sind ja nicht die Hellsten“. Laut Einschätzung der Polizisten B. und L. war das eine Straftat: Beleidigung.
M. wurde mitgenommen und in einen Streifenwagen auf die Rückbank gesetzt. Auch bis hier: alles entspannt. Der festgenommene M. kooperierte und ließ sich ohne Widerstand abführen. Die Menschenmenge war verwundert, aber ruhig.
Die Polizisten B. und L., letzterer noch in der Ausbildung, gingen zurück zum Neumarkt. M., der auf dem Rücksitz des Polizeifahrzeugs warten musste, dauerte es wohl zu lange. Er schnappte sich das Mikrofon und über die Lautsprecheranlage des Streifenwagens fragte er, warum er denn eigentlich hier sei, was er denn getan habe. Schallendes Gelächter von den umstehenden Personen, darunter die mutmaßlichen Teilnehmer*innen der Demonstration und viele Besucher*innen der Lichtmeile, die einem Konzert auf dem Neumarkt lauschten.
Für die Polizisten B. und L. war dies nun offenbar eine höchst peinliche Situation. Sie rannten zurück zum Streifenwagen, wo M. mit dem Mikrofon auf der Rückbank hantierte. Und genau hier nahm das Elend seinen Lauf.
Polizeigewalt und Solidarität
Die Polizisten B. und L. stiegen ins Polizeifahrzeug und „kümmerten“ sich um den Festgenommenen auf der Rückbank. Was genau dort geschah, konnten die umstehenden Passant*innen zwar nicht so genau durch die Rückscheibe sehen. Umso deutlicher hörten sie die Schmerzensschreie von M. „Hört auf, ihr brecht mir das Genick“ konnten einige der Umstehenden deutlich verstehen. Polizist B. wird später vor Gericht aussagen, dass M. fixiert wurde und er „quer über ihm“ gelegen habe.
Vielen reichte es nun. Ganz offensichtlich lief hier gerade ein Polizeieinsatz aus dem Ruder, denn der Festgenommene war vielleicht frech, aber sicher nicht gewalttätig. Ihn so zu malträtieren, das ging vielen zu weit. Es bildete sich eine Traube um das Polizeifahrzeug. Viele riefen „Hört auf“, zückten ihre Handys, filmten das Geschehen und fragten in Richtung Rückbank: „Alles in Ordnung bei dir?“. Es war ein von der Polizei so gefürchteter Solidarisierungseffekt.
Für die Polizisten B. und L. wurde es ungemütlich und einer der beiden fuhr den Wagen los, blieb jedoch nach wenigen Metern wieder stehen – diesmal mitten in einer anderen Menschenmenge vor dem Alten Volksbad, wo ein DJ an der Straßenecke auflegte. Warum er dort anhielt, war vielen unklar. Später im Prozess kam heraus, dass sein Kollege bei geöffneter Fahrzeugtür mit dem halben Körper heraus hing und über die Straße schleifte.
„Überall waren Kameras“
Viele vom Neumarkt waren die wenigen Meter hinterher gekommen. Einige mischten sich weiter ein und wollten wissen, was auf der Rückbank los ist. Andere filmten den Polizeieinsatz. Auch vom Alten Volksbad kamen Interessierte dazu und zückten ihre Smartphones. Für die Polizei schien es immer ungemütlicher zu werden. Doch es kam Verstärkung.
Der Einsatzzug Mannheim, der bei größeren Einsätzen zur Unterstützung gerufen werden kann, traf am Alten Volksbad ein und die Situation wurde zunehmend chaotischer – für alle Anwesenden. Es wurden Personalien kontrolliert, es gab Diskussionen an allen Ecken, manche leise, andere umso lauter und überall waren Smartphones und Kameras, wie einer der Polizisten später in seiner Zeugenaussage vorwurfsvoll schilderte.
Diese wurden dann auch zum Anlass der zweiten Festnahme. Ein weiterer Mann wurde aufgefordert, sich auszuweisen. Als er nachfragte warum – es ging um Filmaufnahmen mit dem Smartphone – kam es direkt zum Zugriff. Wieder waren es die beiden Polizisten B. und L., die körperlich wurden und die Festnahme mit Gewalt durchführten. Sie zerrten die Person in ein nahe gelegenes Wettbüro, um aus der Menschenmenge heraus zu kommen.
Was dann geschah, blieb jenen verborgen, die draußen bleiben mussten. Beamte des Einsatzzugs versperrten die Eingänge. Auch Journalist*innen wurde der Zutritt verwehrt. Die Berichterstattung muss daher an dieser Stelle unterbrochen werden.
Im Namen des Volkes: Es war Widerstand
Weiter geht es mit dem Resultat. Vom Wettbüro aus wurde die Person mit Verletzungen im Gesicht abgeführt und zur Polizeiwache gebracht. Was immer im Wettbüro geschehen sein mag, es führte letztlich zur einer Verurteilung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Polizisten B. und L. machten hierzu vor Gericht klare Aussagen. Sie seien von ihm zwar nicht direkt verletzt und auch nicht geschlagen worden. Er habe aber versucht, zu schlagen und bei dem ganzen Vorgang haben sich beide jeweils an einem Finger verletzt. Weniger eindeutig waren die zwei Zeugen, die sich zufällig im Wettbüro aufhielten, ein Gast und ein Mitarbeiter. Ihnen war die Aussage vor Gericht sichtlich unangenehm. Der Mitarbeiter konnte sich kaum erinnern, wusste nur, dass es nicht kooperativ zuging. Außerdem gebe es keine Aufzeichnung der Überwachungskamera von diesem Tag. Auch der Gast konnte sich kaum an die genauen Ereignisse erinnern, kennt aber einen der beiden Polizisten. Ein Freund aus Kindertagen.
Der Beschuldigte sah das erwartungsgemäß anders, letztlich zählten aber die Aussagen der Polizisten. Das Gerichtsverfahren wurde nach dem ersten Verhandlungstag nicht weiter fortgesetzt. Der Beschuldigte zog seinen Einspruch zurück, akzeptierte den Strafbefehl und gestand damit juristisch eine „Schuld“ ein. Er nannte persönliche Gründe für die Entscheidung, da der Ausgang des Prozesses alle andere als klar gewesen sei.
Haarsträubend ist allerdings der Strafbefehl in seiner Formulierung des Tatvorwurfs. Wer vor Ort war, kann darüber nur den Kopf schütteln. Da ist von Flucht in die Menschenmenge zu lesen, von „kraftvollen Versuchen“, sich von einer Wand wegzudrücken, von der Gefahr einer „gewaltsamen Befreiung“ durch eine aufgebrachte Menge und schließlich dann die vermeintlichen Angriffe, bei denen sich die beiden Polizisten je einen Finger verletzt haben sollen, allerdings erst außerhalb der Beobachtung durch die aufgebrachten Menge, also hinter den verschlossenen Türen des Wettbüros. Der Vorwurf im Strafbefehl lautet gar, der Beschuldigte habe vorsätzlich zwei Personen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt. Eine entsprechende Handlung wird aber gar nicht beschrieben. Vielmehr wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die Verletzungen der Polizisten billigend in Kauf genommen zu haben. Das heißt, die Polizisten haben sich ihre Verletzungen (einer am kleinen Finger, der andere am Mittelfinger, “Dienstunfähigkeit trat nicht ein”) bei diesem rabiaten Einsatz möglicherweise auch selbst zugefügt.
Wer dabei war und das liest, bekommt ein Lehrstück darüber, wie leicht es für Polizist*innen ist, ihre Version der Geschehnisse in ein rechtskräftiges Urteil gießen zu lassen. Es gab durchaus Zeugenaussagen, welche die Geschehnisse völlig anders schilderten. Nur wurde denen keine Beachtung geschenkt.
Zwei Welten prallten aufeinander
Zwei Geldstrafen im niedrigen Bereich, leichte Verletzungen, dazu die Verfahrenseinstellungen bei den Polizisten – ist dieser Fall es überhaupt wert, soviel Aufmerksamkeit zu bekommen? Wo doch in Mannheim beinahe wöchentlich schwere Gewaltverbrechen und Verurteilungen mit langen Haftstrafen die Justiz beschäftigen…?
Die Causa Lichtmeile hat ihre Bedeutung nicht in der Schwere der juristischen Schuld. Eigentlich zeigt sie nur Alltagsgeschehen, einen üblichen Vorgang bei der Arbeit des Sicherheitsapparates. Genau darin liegt aber die Relevanz der Betrachtung.
Der Fall zeigt, wo etwas falsch läuft – zumindest aus linker Perspektive. Denn der Fall polarisiert und macht zwei Fronten auf.
Da ist einmal der Sicherheitsapparat des Staates, zu dem die Polizei mit ihrer Videoüberwachung, aber auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht gehören. Dann sind da auf der anderen Seite kritische, unbequeme Bürger, die erst gegen den Sicherheitsapparat (hier die Videoüberwachung) demonstrieren und später auch noch gegen Polizeigewalt protestieren.
Es geht um „Videoüberwachung“ im erweiterten Sinne. Auf der einen Seite die Polizei, die durch das neue Modell rund um die Uhr und anlasslos die Bürger auf öffentlichen Plätzen überwacht. Auf der anderen Seite Bürger, die anlassbezogen gewalttätiges Verhalten bei einem Polizeieinsatz mit ihren Videokameras (den Smartphones) dokumentieren – beides im Übrigen grundsätzlich legal, aber in Details rechtlich hoch umstritten.
Die zwei Pole lassen sich auch politisch einordnen. Hier die Vertreter*innen des Sicherheitsapparates, die Verfechter einer autoritären Demokratie, in denen der Staat die volle Kontrolle über seine Bürger behalten will. Sie selbst würden es vielleicht „wehrhafte Demokratie“ nennen. Dort die Demonstrant*innen für eine freiheitliche Demokratie, eine Gesellschaft, die sich vom Staat nicht kontrollieren lassen will, die den Schutz des Bürgers vor der Allmacht der Staatsgewalt zum Ziel haben.
Im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung: § 113 StGB gehört abgeschafft
Zum Modell der autoritären Demokratie gehört es, dass Vertreter*innen des Staates (hier die Polizeibeamten) eine größere Glaubhaftigkeit zugestanden wird und diese zudem einen besonderen rechtlichen Schutz genießen. Zwei Privilegien, die der gemeine Bürger nicht hat. Der juristische Ausgang war also abzusehen, denn mit konventionellen Mitteln kann der Bürger nicht gegen den Staat gewinnen. Bei widersprüchlichen Aussagen wird denen des staatlichen Vertreters geglaubt. Die Gerichte sind zwar unabhängige Behörden, aber fundamentaler Bestandteil des staatlichen Sicherheitsapparates.
So kommt es, dass es selbst bei offensichtlich unrechtmäßigen Fällen von Polizeigewalt fast nie zu einer Verurteilung der Gewalttäter*innen kommt. Im Jahr 2017 wurden von 2177 Ermittlungsverfahren 91% der Fälle eingestellt. Nur 2% führten zu einer Anklage oder gar einem Strafbefehl. (Quelle: ARD-Magazin Monitor vom 16.11.2018).
Auch diese Zahlen lassen sich unterschiedlich interpretieren. Die Vertreter*innen des Sicherheitsapparates werden sagen, das zeige doch nur, dass an den Vorwürfen gegen die Polizei nichts dran sei. Die Vertreter*innen der Bürgerrechte werden behaupten, dass die Justiz in solchen Fällen tendenziell ungerecht urteilt. Doch ganz so beliebig ist die Faktenlage nicht. Der Lehrstuhl für Kriminologie in der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum führt zur Zeit eine systematische Untersuchung zum Thema „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ durch. In einem ersten Zwischenbericht, der dieser Tage erschien, stellen die Wissenschaftler*innen fest, dass es eine große Dunkelziffer und eine auffallend hohe Einstellungs- sowie eine besonders niedrige Anklagequote gibt. Dabei trug ein großer Teil der Opfer erhebliche Verletzungen und psychische Folgen davon. Am häufigsten geschieht Kviapol, so lautet die Abkürzung von „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“, gemäß der Studie bei politischen Demonstrationen.
Die größte Unterstützung der Polizist*innen bleibt der Widerstandsparagraf § 113 StGB. Dieser Straftatbestand ist für die Beschuldigten kaum widerlegbar. Ob man sich aus Reflex – passiv – gegen den Schlag eines Polizisten geschützt hat oder ob die Handlung aktiver Widerstand war? Wer kann so etwas beweisen? Praktisch jeder Anzeige gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung folgt eine Gegenanzeige wegen Widerstand. In den allermeisten Fällen folgen die Gerichte dann der Argumentationslinie der beteiligten Polizist*innen. Sie sind automatisch Zeugen und nie alleine, haben stets eine Kollegin oder einen Kollegen, der die Aussage bestätigen kann.
Damit nicht genug. Der Widerstandsparagraf wurde vor kurzem sogar noch verschärft. Einfaches Schubsen ohne Verletzungen, juristisch eigentlich als Bagatellhandlung einzuordnen, soll bereits eine Haftstrafe nach sich ziehen können. Die Verschärfung geht auf eine massive Öffentlichkeitskampagne der Polizeigewerkschaften zurück. Politisch wurde die Gesetzesinitiative damit begründet, Polizist*innen besser vor Übergriffen zu schützen.
Dabei waren die Fallzahlen entsprechender Delikte in den Jahren vor der Gesetzesinitiative (2008 bis 2015) tendenziell rückläufig (Quelle: beck-community). Polizeigewerkschafter*innen und Politiker*innen von CDU und SPD haben aber gebetsmühlenartig von einer Zunahme der Gewalt gegen Polizist*innen gesprochen. “Die Zahl der Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte steigt. Polizisten werden alltäglich brutal attackiert” erklärte der damalige Justizminister Heiko Maaß.
Der empirische Grund war zwar hinfällig, doch die Privilegien der Polizei wurden trotzdem weiter ausgebaut. Bürgerrechtler*innen erklären, dass das konventionelle Strafrecht über Paragrafen, wie denen zur Körperverletzung oder zur Nötigung, bereits ausreichenden Schutz für Polizeibeamt*innen biete, so wie für jeden „normalen Menschen“ eben auch. Der Widerstandsparagraf führt dagegen zu einem Individualprivileg einer bestimmten Berufsgruppe. Im Zuge einer allgemeinen Gleichbehandlung – auch andere Berufsgruppen sind besonderen Gefahren ausgesetzt – ist das nicht zu rechtfertigen. Und aus liberaldemokratischer Perspektive ist es höchst bedenklich, denn das Ungleichverhältnis von Staat und Bürger driftet immer weiter auseinander.
Eine andere Welt wäre möglich
Wie hätte die ganze Sache ausgehen können, wenn es keinen § 113 StGB geben würde? Stellen wir uns vor, die Aufarbeitung der Causa Lichtmeile wäre gar nicht juristisch erfolgt. Die Beteiligten hätten sich wie „ganz normale Leute“ zusammen gesetzt und die Vorfälle nachbesprochen. Mit dabei vielleicht auch der Revierleiter und ein Organisator der Demonstration, der sich wegen der fehlenden juristischen Verfolgung aus der Anonymität heraus getraut hätte. Da säßen dann vielleicht alle um einen Tisch herum und würden den Abend noch einmal Revue passieren lassen. Die Polizisten B. und L. würden vielleicht ein paar handwerkliche Fehler eingestehen, sich dafür entschuldigen, dass ihnen die Sicherung durchgebrannt ist und dass sie etwas zu schnell gewalttätig wurden. Beschuldigter Nummer 1 würde vielleicht sagen: „Sorry für meine vorlaute Klappe. Ich hätte ja bedenken müssen, dass ihr euch davon beleidigt fühlt.“ Beschuldigter Nummer 2 hätte vielleicht erklärt: „Die Schürfwunden am Kopf und die Verhaftung haben sich zwar schlecht angefühlt, aber wenn ihr euch entschuldigt und eure Fehler einräumt – Schwamm drüber. Letztlich ist ja nichts Schlimmes passiert.“ Dann würde es vielleicht den ein oder anderen Vorschlag geben, wie man es in Zukunft besser machen könnte, wie Stadtteilfest, Demonstration und Polizeieinsatz friedlicher und gefahrloser für alle ablaufen könnten und schon wäre ein Lernprozess in Gang gesetzt.
Soweit die Fiktion. Die Realität sieht bekanntermaßen anders aus. Hier zeigt sich auch, dass die Justiz tatsächliche Aufarbeitung und Dialog zwischen den Konfliktparteien unmöglich macht. Ein offenes Gespräch der Prozessbeteiligten – undenkbar. Jeder sagte nur das, was der jeweilige Anwalt geraten hatte. In der Sache gab es keine Aufarbeitung, zumindest nicht öffentlich. Der Prozess hat allenfalls klargestellt, wie die gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse zementiert sind. Bis auf weiteres bleibt es dabei: Wer die Macht hat, bekommt auch das Recht.
Auf eine Anfrage des Neckarstadtblog zur rückblickenden Betrachtung des Einsatzes antwortete die Polizei: „Über im Rahmen einer Nachbereitung besprochene einsatztaktische Vorgehensweisen der Polizei wird keine Auskunft gegeben.“ Hinter den Kulissen gab es in der zugeknöpften Behörde sicherlich einige Diskussionen. Das konnte man an der einen oder andere Stelle zwischen den Zeilen herauslesen und -hören. Über den Inhalt können wir aber nur spekulieren.
(cki)
Weitere Artikel zum Thema im Kommunalinfo
“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”: Einspruch zurückgezogen – Strafbefehl akzeptiert
Lichtmeile: Polizeiübergriffe nach friedlicher Demo gegen Kameraüberwachung
Der Angriff des Postfaktischen
Videoüberwachung im Bezirksbeirat: Kritische Fragen, ausweichende Antworten
Überwachungskameras am Alten Messplatz montiert